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EÜR Vorlage: So erstellst du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung korrekt

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbstständige und Kleinunternehmer*innen.
Mit einer passenden EÜR-Vorlage kannst du deine Einnahmen und Ausgaben übersichtlich erfassen – und so schnell erkennen, wie dein Geschäft tatsächlich läuft.
Hier findest du eine kostenlose Vorlage, die wichtigsten Pflichtangaben und praktische Tools zur Erstellung deiner EÜR.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) .

  • Sie ist erlaubt für alle, die nicht buchführungspflichtig sind.

  • Eine amtliche Anlage EÜR muss elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.

  • Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zufluss-/Abflussprinzip erfasst.

  • Mit einer EÜR-Vorlage in Excel oder Buchhaltungssoftware kannst du alle Daten automatisch strukturieren.

EÜR Vorlage

Hier findest du ein einfaches Muster, das du direkt nutzen kannst:


Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – Muster 2025

Name / Unternehmen: ___________________________
Steuernummer: ___________________________
Zeitraum: ___________________________

Datum

Belegnummer

Beschreibung

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

Zahlungsart (Bar/Bank)

01.01.2025

RE-001

Verkauf Produkt A

500,00

Bank

03.01.2025

BE-001

Büromaterial

35,00

Bar

10.01.2025

RE-002

Dienstleistung Kunde B

850,00

Bank

15.01.2025

BE-002

Softwarelizenz

120,00

Bank

Summe Einnahmen: ______ €
Summe Ausgaben: ______ €
Gewinn/Verlust: Einnahmen – Ausgaben = ______ €

Tipp

Eine Excel- oder Google-Sheets-Vorlage eignet sich besonders gut, um deine Einträge automatisch summieren zu lassen und monatlich auszuwerten.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und wer darf sie nutzen?

Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Kleingewerbetreibende, Freiberufler*innen und Selbstständige, die keine doppelte Buchführung führen müssen.
Sie basiert auf dem Zufluss-/Abflussprinzip:
Nur tatsächlich erhaltene Einnahmen und gezahlte Ausgaben werden berücksichtigt – nicht Forderungen oder Verbindlichkeiten.

Wer darf die EÜR nutzen?

  • Einzelunternehmer*innen mit Jahresumsatz ≤ 800.000 € und Jahresgewinn ≤ 80.000 € ( § 141 AO )

  • Freiberufler*innen (z. B. Designerinnen, Journalistinnen, Ärztinnen, Rechtsanwältinnen)

  • Kleinunternehmer*innen nach § 19 UStG

Nicht erlaubt:
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) oder bilanzierungspflichtige Gewerbebetriebe.


Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die EÜR?

Die rechtlichen Vorgaben zur EÜR stehen in:

Grundsatz:
Einnahmen – Ausgaben = Gewinn oder Verlust.

Die EÜR dient damit der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer.

Welche Pflichtangaben muss eine EÜR-Vorlage enthalten?

Damit deine EÜR steuerlich anerkannt wird, sollte sie alle wesentlichen Angaben enthalten:

Pflichtangabe

Erläuterung

Name / Anschrift / Steuernummer

Identifizierung des Unternehmens

Zeitraum

Geschäftsjahr (z. B. 01.01.–31.12.2025)

Einnahmen (Betriebseinnahmen)

z. B. Verkaufserlöse, Honorare, Zinsen

Ausgaben (Betriebsausgaben)

z. B. Miete, Reisekosten, Material

Summen / Ergebnis

Gewinn oder Verlust

Unterschrift (bei Papierfassung)

Bestätigung der Richtigkeit

Wie gliedert sich eine typische EÜR-Vorlage (Aufbau und Hauptposten)?

Eine vollständige EÜR ist in Hauptkategorien gegliedert – ähnlich der amtlichen Anlage EÜR.

Hauptposten einer EÜR:

  1. Betriebseinnahmen
    o Umsätze, Provisionen, Nebeneinnahmen

  2. Betriebsausgaben
    o Raumkosten, Material, Telefon, Versicherungen, Reisekosten, Abschreibungen

  3. Kfz-Kosten
    o Fahrtenbuch oder pauschale Nutzung

  4. Abschreibungen
    o für Wirtschaftsgüter über 952 € brutto (800 € netto)
    o Die AV EÜR (Anlageverzeichnis zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung) listet alle abzuschreibenden Wirtschaftsgüter wie Fahrzeuge, Computer oder Maschinen mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Restwert auf.

  5. Private Nutzungsanteile
    o z. B. Kfz, Telefon oder Stromanteile

  6. Ergebniser­mittlung
    o Einnahmen – Ausgaben = Gewinn oder Verlust

Tipp

Halte dich an die Struktur der amtlichen Anlage EÜR – inklusive der AV EÜR. So kannst du deine Werte später einfacher übertragen und bleibst bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt vollständig nachvollziehbar.

Welche Unterschiede bestehen zwischen einfacher EÜR und der amtlichen Anlage EÜR?

Kriterium

Einfache EÜR (eigene Vorlage)

Amtliche Anlage EÜR (Finanzamt)

Form

individuell (Excel, Papier, Software)

festes Formular

Einreichung

intern zur Übersicht

elektronisch via ELSTER

Pflichtangaben

Grunddaten + Einnahmen/Ausgaben

detaillierte Aufschlüsselung

Flexibilität

hoch

gering

Pflicht

freiwillig

ab Überschreiten der Grenzen bzw. Steuererklärungspflicht

Hinweis

Seit 2017 musst du deine EÜR elektronisch über ELSTER einreichen – handschriftliche Einreichungen sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Welche Tools und Vorlagen erleichtern die Erstellung einer EÜR?

Zahlreiche digitale Tools und Vorlagen helfen dir, deine EÜR schnell, sicher und GoBD-konform zu erstellen:

Tool / Software

Funktion

Besonderheiten

Lexoffice

EÜR, Buchhaltung, Belege, Steuervoranmeldung

automatisierte Kontenführung

sevDesk

Einnahmen/Ausgaben, EÜR-Bericht

Cloud-basiert, GoBD-konform

Debitoor

einfache EÜR-Erfassung

ideal für Freelancer*innen

Excel-Vorlage (BMF-konform)

manuelle Erfassung

kostenlos, flexibel

ELSTER Online

amtliche Anlage EÜR

direkte Übermittlung ans Finanzamt

Tipp

Wenn du nur wenige Buchungen pro Jahr hast, reicht eine einfache Excel-Vorlage.
Bei mehr Transaktionen ist eine automatische Buchhaltungssoftware empfehlenswert.


FAQ: Häufige Fragen zur EÜR

Ja.
Du darfst deine EÜR mit Excel, Google Sheets oder Papier erstellen – wichtig ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Zur Abgabe ans Finanzamt musst du die Werte jedoch in die amtliche Anlage EÜR übertragen und über ELSTER einreichen.

Du musst alle zugehörigen Belege, Quittungen und Rechnungen aufbewahren – sowohl digital als auch in Papierform.
Aufbewahrungsfristen:

  • 10 Jahre: Rechnungen, Buchungsbelege, Kontounterlagen
  • 6 Jahre: Geschäftsbriefe, E-Mails mit steuerrelevantem Inhalt

Tipp:
Digitalisiere alle Belege und archiviere sie GoBD-konform, damit du sie bei einer Betriebsprüfung problemlos vorlegen kannst.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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