Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Kleinunternehmen: Definition, Voraussetzungen und steuerliche Besonderheiten einfach erklärt
Wenn du dich selbstständig machen möchtest, aber klein anfangen willst, ist das Kleinunternehmen oft der passende Einstieg.
Der Begriff bezieht sich dabei nicht auf die Rechtsform, sondern auf Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anwenden. Damit bist du von der Umsatzsteuer befreit und hast geringeren Verwaltungsaufwand. Hier erfährst du, was ein Kleinunternehmen ist, wie du es anmeldest und welche steuerlichen Rechte und Pflichten gelten.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 22.10.2025
Aktualisiert am: 22.10.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kleinunternehmen ist kein eigener Rechtstyp, sondern bezeichnet Unternehmer*innen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen.
- Diese Regelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht übersteigt (25.000 € / 100.000 € ab 2025).
- Du nutzt die Regelung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
- Buchführung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus.
- Die Anmeldung erfolgt über das Gewerbeamt (bei Gewerbe) oder direkt beim Finanzamt (bei Freiberufler*innen).
Was versteht man unter einem Kleinunternehmen und wie wird es rechtlich eingeordnet?
Ein Kleinunternehmen ist ein Unternehmen, das die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet.
Diese Regelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer – nicht die Rechtsform oder Buchführungspflicht.
Du kannst als Kleinunternehmer*in tätig sein, wenn du:
- ein Einzelunternehmen führst,
- eine GbR betreibst,
- oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübst.
Nicht anwendbar ist die Regelung auf Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG).
Der Begriff wird häufig mit dem Kleingewerbe verwechselt:
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb mit vereinfachter Buchführung, während das Kleinunternehmen ein steuerlicher Begriff im Umsatzsteuerrecht ist.
Welche Voraussetzungen gelten, um als Kleinunternehmen zu starten?
Damit du als Kleinunternehmer*in anerkannt wirst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du arbeitest selbstständig und eigenverantwortlich.
- Du bleibst mit deinem Jahresumsatz innerhalb der gesetzlichen Umsatzgrenzen.
- Du gibst beim Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, dass du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden möchtest.
Umsatzgrenzen (§ 19 UStG):
- bis 2024: maximal 22.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr,
- ab 2025: maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Wichtig:
Die Grenzen beziehen sich auf den Bruttoumsatz (also inklusive Umsatzsteuer).
Sie gelten unabhängig davon, ob du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübst.
Tipp
Wenn du viele betriebliche Ausgaben hast, kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu wechseln – so kannst du Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es für Kleinunternehmen?
Kleinunternehmen profitieren steuerlich vor allem durch den Wegfall der Umsatzsteuerpflicht:
1. Einkommensteuer
Du versteuerst deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).
Der Grundfreibetrag beträgt 12.096 € (Stand 2025).
2. Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt nur an, wenn dein Gewinn über 24.500 € pro Jahr liegt.
Freiberufler*innen zahlen keine Gewerbesteuer.
3. Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt:
- erhebst du keine Umsatzsteuer,
- führst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung,
und gibst auf Rechnungen den Hinweis:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Welche Vorteile und Nachteile bringt die Führung eines Kleinunternehmens?
Vorteile:
- kein Ausweis von Umsatzsteuer,
- Ggf. geringere Buchführungspflichten (EÜR statt Bilanz),
- einfache Verwaltung und weniger Bürokratie,
- besonders attraktiv für Privatkund*innen.
Nachteile:
- kein Vorsteuerabzug möglich,
- weniger attraktiv für Geschäftskund*innen (B2B),
- bei Überschreiten der Umsatzgrenze automatische Regelbesteuerung,
persönliche Haftung mit Privatvermögen.
Wie erfolgt die Anmeldung eines Kleinunternehmens beim Gewerbeamt und Finanzamt?
Schritt 1: Gewerbeanmeldung
Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, meldest du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an.
Du erhältst eine Gewerbeanmeldung (GewA 1).
Schritt 2: Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (über ELSTER).
Hier gibst du an, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Nach der Prüfung erhältst du deine Steuernummer.
Erst dann darfst du Rechnungen schreiben.
Schritt 3: Weitere Stellen
Das Gewerbeamt informiert automatisch:
- die IHK oder HWK,
- und ggf. die Berufsgenossenschaft.
Welche Pflichten haben Kleinunternehmen in Bezug auf Buchführung und Rechnungsstellung?
Kleinunternehmen dürfen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen (§ 4 Abs. 3 EStG).
Eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.
Pflichten:
- Aufbewahrung aller Einnahmen- und Ausgabenbelege,
- jährliche EÜR mit der Steuererklärung,
- Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre.
Rechnungspflichtangaben:
- Name und Anschrift,
- Leistungsbeschreibung,
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer,
- Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung
FAQ zum Kleinunternehmen
Ein Kleingewerbe ist eine gewerberechtliche Einstufung, die sich auf die Buchführungspflicht bezieht ( § 1 HGB ).
Ein Kleinunternehmen ist ein umsatzsteuerlicher Begriff für Unternehmer*innen, die nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer abführen müssen. Nicht jedes Kleingewerbe ist daher ein Kleinunternehmen, weil auch Kleingewerbe regelversteuern können.
Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gelten:
- 25.000 € Umsatz im Vorjahr,
- 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr (ab 2025).
Ja. Du kannst dein Kleinunternehmen jederzeit in eine GmbH, UG oder Personengesellschaft umwandeln.
Dazu meldest du die neue Rechtsform beim Gewerbeamt und Finanzamt an und erhältst ggf. eine neue Steuernummer.
Disclaimer
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