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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Bedeutung, Beantragung und Prüfung

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist für Unternehmen wichtig, die innerhalb der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen handeln. Sie dient der eindeutigen Identifizierung gegenüber dem Finanzamt und Geschäftspartnern im EU-Binnenmarkt. In diesem Ratgeber erfährst du, wann du eine USt-IdNr. brauchst, wie du sie beantragst, prüfst und wo du sie angeben musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in der EU.

  • Sie wird benötigt, wenn du Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU steuerfrei liefern möchtest.

  • Du beantragst sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – meist online.

  • Die Gültigkeit kannst du über das BZSt oder das EU-VIES-System prüfen.

  • Auf Rechnungen, Websites und im Impressum muss die USt-IdNr. angegeben werden, wenn du sie nutzt.

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und wofür wird sie verwendet?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz USt-IdNr.) ist eine europaweit gültige Steuerkennnummer, die Unternehmen eindeutig identifiziert. Sie wird zusätzlich zur nationalen Steuernummer vergeben und vor allem für innergemeinschaftliche Geschäfte innerhalb der EU genutzt.

Sie dient dazu:

  • Unternehmen im EU-Binnenmarkt steuerlich zu identifizieren,

  • den Austausch von Waren und Dienstleistungen steuerfrei zu ermöglichen,

  • Umsatzsteuerbetrug zu vermeiden und

  • den Behörden die Prüfung der Umsatzsteuer zu erleichtern.

Beispiel: Wenn du als deutscher Händler Waren an ein Unternehmen in Frankreich verkaufst, brauchen  beide Beteiligten eine gültige ID, um die Lieferung steuerfrei abzurechnen.

Wer benötigt eine USt-IdNr. – und wann ist sie verpflichtend?

Eine USt-IdNr. brauchst du nicht automatisch, sondern nur, wenn du bestimmte grenzüberschreitende Geschäfte tätigst.

Du benötigst eine USt-IdNr., wenn:

  • du Waren oder Dienstleistungen an andere EU-Unternehmen lieferst,

  • du Waren oder Dienstleistungen von anderen EU-Unternehmen beziehst,

  • du elektronische Leistungen an EU-Verbraucher anbietest (OSS-Regelung),

  • du als Online-Händler in mehreren EU-Ländern aktiv bist (z. B. über Amazon FBA).

Keine USt-IdNr. nötig ist:

  • für rein inländische Umsätze,

  • wenn du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist und nur in Deutschland tätig bist.

Pflicht:
Sobald du innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen steuerfrei abrechnen möchtest, ist eine USt-IdNr. gesetzlich vorgeschrieben (§ 6a UStG).

Wo und wie wird die USt-IdNr. beantragt?

In Deutschland vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die USt-IdNr. kostenlos.

So beantragst du sie:

  1. Online über das BZSt-Portal:
    https://www.bzst.de → Bereich „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen“.

  2. Alternativ per Post oder ELSTER, falls du bereits eine Steuernummer vom Finanzamt hast.

  3. Du brauchst dazu deine Steuernummer und Angaben zu deinem Unternehmen.

Bearbeitungszeit:
In der Regel 1–2 Wochen. Die USt-IdNr. wird dir per Post zugeschickt.

Tipp: Wenn du dein Unternehmen neu anmeldest, kannst du die USt-IdNr. gleich zusammen mit der steuerlichen Erfassung beantragen.

Wie lässt sich die Gültigkeit einer USt-IdNr. prüfen?

Um sicherzustellen, dass die USt-IdNr. eines Geschäftspartners gültig ist, kannst du sie online prüfen. Das ist wichtig, damit deine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen rechtlich abgesichert sind.

Zwei offizielle Prüfmöglichkeiten:

  1. EU-VIES-System (VAT Information Exchange System):
    https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
    – prüft EU-weit, ob eine USt-IdNr. gültig ist.

  2. Bundeszentralamt für Steuern (BZSt):
    https://evatr.bff-online.de
    – ermöglicht eine qualifizierte Prüfung mit Adressabgleich und schriftlicher Bestätigung.

Ergebnisarten:

  • Einfache Bestätigung: Nur „gültig“ oder „ungültig“.

  • Qualifizierte Bestätigung: Mit Unternehmensname und Anschrift – empfehlenswert als Nachweis beim Finanzamt.

Welche Rolle spielt die USt-IdNr. im EU-Binnenmarkt

Im EU-Binnenmarkt dient die USt-IdNr. dazu, steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen korrekt abzuwickeln.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit (§ 6a UStG):

  1. Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land.

  2. Beide Unternehmen besitzen eine gültige USt-IdNr.

  3. Die Ware wird tatsächlich in ein anderes EU-Land transportiert.

  4. Der Vorgang wird in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erklärt.

Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, darfst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen.

Wie ist die USt-IdNr. aufgebaut

Die USt-IdNr. besteht immer aus einem zweistelligen Länderkürzel (nach ISO-Code) und einer individuellen Zeichenfolge.

Beispiele:

  • Deutschland: DE123456789

  • Frankreich: FR12345678901

  • Österreich: ATU12345678

Aufbau in Deutschland:

  • „DE“ = Länderkennzeichen

  • 9 Ziffern = fortlaufende Identifikationsnummer

  • Keine Leerzeichen oder Sonderzeichen

Die deutsche USt-IdNr. ist nicht identisch mit der Steuernummer oder der Steuer-ID.

FAQ zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn du eine USt-IdNr. hast, musst du sie auf Rechnungen, im Impressum deiner Website und auf geschäftlichen Dokumenten (z. B. Angeboten oder AGB) angeben.
Pflichtangabe: auf jeder Rechnung, wenn du innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen ausweist.

  • Steuernummer: Wird vom Finanzamt für nationale Steuerzwecke vergeben.

  • Steuer-ID: Persönliche Identifikationsnummer für natürliche Personen.

  • USt-IdNr.: Dient ausschließlich dem Umsatzsteuerverkehr innerhalb der EU.

Dann darfst du keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durchführen.
In diesem Fall musst du deutsche Umsatzsteuer berechnen. Außerdem solltest du regelmäßig die Gültigkeit der USt-IdNr. deiner Geschäftspartner prüfen und dokumentieren.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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