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Was ist ein Freelancer? Definition, rechtlicher Status und Pflichten in Deutschland

Der Begriff Freelancer ist in Deutschland weit verbreitet – besonders in der IT-, Kreativ- und Beratungsbranche.
Doch obwohl der Begriff aus dem Englischen stammt, ist „Freelancer“ kein offizieller Rechtsbegriff im deutschen Steuer- oder Handelsrecht.
Hier erfährst du, was ein Freelancer rechtlich bedeutet, wie er sich vom Freiberufler unterscheidet und welche Pflichten gelten.


Das Wichtigste in Kürze

  • „Freelancer“ ist ein Sammelbegriff für selbstständige Fachkräfte, die projektbezogen f��r Kund*innen arbeiten.

  • Rechtlich kann ein Freelancer Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r sein – entscheidend ist die Tätigkeit.

  • Freelancer*innen arbeiten eigenständig, auf Honorarbasis und meist für mehrere Auftraggeber*innen.

  • Steuern: Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und bei Gewerbe zusätzlich Gewerbesteuer.

  • Anmeldung: über das Finanzamt (Freiberufliche) oder das Gewerbeamt (gewerbliche Tätigkeiten).

Was versteht man unter einem Freelancer und wie wird er rechtlich eingeordnet?

Ein Freelancer ist eine selbstständig tätige Person, die zeitlich befristet oder projektbezogen für Unternehmen oder Kund*innen arbeitet – ohne festes Arbeitsverhältnis.
Der Begriff wird häufig synonym mit Freiberufler*in verwendet, meint aber im Alltag oft alle selbstständigen Fachkräfte, die unabhängig arbeiten.

Rechtlich gilt:
„Freelancer“ ist keine gesetzlich geregelte Bezeichnung.
Je nach Tätigkeit wirst du vom Finanzamt als:

  • Freiberufler*in (§ 18 EStG) oder

  • Gewerbetreibende*r (§ 15 EStG, § 14 GewO) eingestuft.

Die Einordnung entscheidet über deine Pflichten bei Anmeldung, Steuern und Buchführung.

Welche typischen Branchen und Tätigkeiten üben Freelancer aus?

Freelancer*innen arbeiten meist in wissensbasierten, kreativen oder technischen Branchen.
Typische Beispiele sind:

  • IT & Tech: Softwareentwicklung, Webdesign, Systemadministration

  • Kreativbranche: Grafikdesign, Fotografie, Text, Marketing, Social Media

  • Beratung: Unternehmens-, Steuer- oder Personalberatung

  • Medizin & Bildung: Ärzt*innen, Coaches, Dozent*innen, Übersetzer**innen

  • Journalismus & Medien: Autor*innen, Lektor*innen, Videoproduzent**innen

Viele dieser Tätigkeiten gelten als freiberuflich, andere – etwa Handel oder Produktion – als gewerblich.

Wie unterscheidet sich ein Freelancer von einem Freiberufler?

Der Unterschied liegt in der rechtlichen Einordnung, nicht unbedingt in der Tätigkeit selbst:

Merkmal

Freelancer

Freiberufler*in

Begriff

umgangssprachlich

gesetzlich definiert (§ 18 EStG)

Tätigkeit

selbstständig, projektbezogen

geistig, wissenschaftlich, künstlerisch, pädagogisch

Gewerbeanmeldung

ggf. nötig, wenn gewerblich

nicht erforderlich

Steuern

Einkommensteuer, ggf. Umsatz- & Gewerbesteuer

Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer, keine Gewerbesteuer

Beispiele

IT-Support, Grafik, Copywriting

Ärzt*innen, Journalist*innen, Architekt*innen, Designer**innen

Kurz gesagt:
Jede*r Freiberufler*in kann Freelancer sein – aber nicht jeder Freelancer ist automatisch Freiberufler*in.

Welche rechtlichen und steuerlichen Pflichten gelten für Freelancer?

Die Pflichten hängen von deiner Tätigkeit und Einordnung ab:

1. Anmeldung

  • Freiberufliche Freelancer*innen melden sich direkt beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.

  • Gewerbliche Freelancer*innen müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und erhalten anschließend ihre Steuernummer.

2. Steuerarten

  • Einkommensteuer: auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).

  • Umsatzsteuer: Pflicht, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) (Umsatz bis 25.000 € im Vorjahr / 100.000 € im laufenden Jahr ab 2025).

  • Gewerbesteuer : nur bei gewerblichen Tätigkeiten (Freibetrag: 24.500 €).

3. Buchführung

Freelancer*innen dürfen meist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen, solange sie unter 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn liegen (§ 141 AO).

Tipp: Steuern als Selbstständige*r mit Taxfix erledigen

Als Freelancer*in hängen deine Steuerpflichten davon ab, wie du eingestuft bist. Taxfix unterstützt dich dabei – passend zu deiner Situation:

Kleinunternehmer*in? Erledige deine Einkommensteuererklärung inklusive EÜR und ggf. Gewerbesteuererklärung direkt mit Taxfix – entweder selbst im geführten Schritt-für-Schritt-Prozess oder mit dem Experten-Service, bei dem unabhängige Steuerberater*innen alles für dich vorbereiten.
Taxfix für Kleinunternehmer*innen

Umsatzsteuerpflichtig? Behalte Einnahmen und Ausgaben im Blick, erfasse Belege automatisch und übermittle deine Umsatzsteuervoranmeldung sicher per ELSTER ans Finanzamt – alles an einem Ort.
Taxfix für Umsatzsteuerpflichtige

Welche Vor- und Nachteile hat die Arbeit als Freelancer?

Vorteile

Nachteile

hohe Flexibilität und Selbstbestimmung

kein geregeltes Einkommen

freie Kunden- und Projektwahl

schwankende Auftragslage

Arbeiten von überall

Risiko der Scheinselbstständigkeit

steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Eigenverantwortung bei Versicherung und Altersvorsorge

gute Verdienstchancen bei Spezialwissen

kein Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch

Tipp

Plane Rücklagen und sichere dich durch eine Berufshaftpflicht- und Krankenversicherung ab – besonders wichtig für Solo-Selbstständige.

Wie läuft die Anmeldung und Registrierung als Freelancer in Deutschland ab?

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Tätigkeit definieren: Kläre, ob sie freiberuflich oder gewerblich ist.

  2. Anmeldung:

    • Freiberuflich → direkt beim Finanzamt.

    • Gewerblich → beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde.

  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (über ELSTER).

  4. Steuernummer erhalten und Rechnungen ausstellen.

  5. Optional: Kleinunternehmerregelung beantragen.

Wichtig

Bei gewerblichen Tätigkeiten wirst du automatisch Mitglied der IHK oder HWK.
Freiberufler*innen dagegen gehören oft zu Kammern wie der Ärztekammer, Architektenkammer oder Rechtsanwaltskammer.

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FAQ zum Thema Freelancer

Das hängt von der Tätigkeit ab.
Freiberufliche Freelancer*innen (z. B. Designer*innen, Journalist*innen, IT-Berater*innen) melden sich nur beim Finanzamt an.
Gewerbliche Freelancer*innen (z. B. Webshop-Betreibende, Handwerker*innen) müssen zusätzlich ein Gewerbe anmelden.

Freelancer*innen zahlen:

  • Einkommensteuer (auf den Gewinn),

  • Umsatzsteuer, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift,

  • Gewerbesteuer, wenn sie gewerblich tätig sind.
    Freiberufliche Freelancer*innen sind von der Gewerbesteuer befreit.

Ja – und das ist sogar empfehlenswert.
Wer nur für einen Auftraggeber tätig ist, riskiert den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.
Mehrere Kunden reduzieren dieses Risiko und erhöhen deine finanzielle Sicherheit.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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