Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege: So wirst du finanziell unterstützt
Wenn du eine pflegebedürftige Person zuhause betreust – oder selbst Pflege erhältst – kann der Entlastungsbetrag eine wertvolle Hilfe sein. Diese Leistung der Pflegeversicherung sorgt für finanzielle Entlastung im Pflegealltag und fördert Unterstützung im Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Gerade pflegende Angehörige profitieren enorm – sowohl emotional als auch finanziell.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Das ergibt 1.572 Euro pro Jahr, die du für anerkannte Unterstützungsangebote nutzen kannst. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine direkte Geldzahlung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nachträglich – gegen Vorlage der Rechnung.
Unser Tipp: Du kannst den Betrag ansparen und ihn gesammelt für größere Leistungen einsetzen. Voraussetzung ist, dass du die Rechnungen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres einreichst.
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Wer hat Anspruch?
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ambulante Dienste erfolgt. Wichtig ist nur: Keine stationäre Pflege – also keine Pflegeheime.
Auch Kinder mit Pflegegrad, die zuhause betreut werden, haben Anspruch auf diese Unterstützung.
Wofür kannst du den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Betrag darf nur für bestimmte, von der Pflegekasse anerkannte Leistungen verwendet werden. Dazu gehören:
- Haushaltshilfen (z. B. Putzen, Einkaufen, Wäschewaschen)
- Alltagsbegleitung (z. B. Vorlesen, Spazierengehen, Gesellschaft leisten)
- Betreuung zur Entlastung von Angehörigen
- Ergänzende Leistungen ambulanter Pflegedienste
- Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Nachbarschaftshilfen
Wichtig: Die Leistungen müssen von zertifizierten Anbietern erbracht werden. Eine Liste erhältst du bei deiner Pflegekasse oder im Pflegewegweiser deines Bundeslandes.
So funktioniert die Erstattung
- Du beauftragst einen zugelassenen Dienstleister.
- Dieser stellt dir eine Rechnung aus.
- Du reichst die Rechnung bei deiner Pflegekasse ein.
- Die Pflegekasse prüft und erstattet – bis zu 131 Euro pro Monat.
Nicht genutzte Beträge kannst du in die Folgemonate mitnehmen. So bleibt Flexibilität erhalten – auch wenn du den Betrag mal nicht vollständig ausschöpfst.
Muss der Entlastungsbetrag versteuert werden?
Nein – der Entlastungsbetrag ist steuerfrei, da es sich um eine Sachleistung handelt. Du bekommst also keine zusätzliche Einkommenssteuerbelastung.
Wenn du selbst Pflegekosten trägst, kannst du bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen – etwa als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Entlastungsbetrag selbst jedoch kann nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du prüfen, ob du pflegebedingte Ausgaben steuerlich absetzen kannst – ganz ohne komplizierte Formulare oder Steuerwissen.
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Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es den Entlastungsbetrag auch in Pflegeheimen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist ausschließlich für häusliche Pflege gedacht. In stationären Einrichtungen greifen andere Leistungsmodelle.
Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja! Ungenutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort. Du kannst sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden – und so auch größere Leistungen bezahlen.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
In der Regel nicht. Sobald du in einen Pflegegrad eingestuft bist, besteht automatisch ein Anspruch. Wichtig ist nur: Du musst Rechnungen einreichen, und der Anbieter muss anerkannt sein.
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