Julian Schwarzmann
Lesezeit: 6 Minuten
Krankheitskosten von der Steuer absetzen
Teure Zahnarztrechnungen, verschriebene Medikamente und deine Brille kannst du unter bestimmten Umständen steuerlich absetzen. Wer enormen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt ist, kann sich das Geld zurückholen. Wie? Zeigen wir dir.
Julian Schwarzmann
Lesezeit: 6 Minuten
Welche Krankheitskosten kann ich als außergewöhnliche Belastungen absetzen?
Folgende Kosten kannst du beispielsweise absetzen:
- Kosten von der Zahnärztin, Logopäd*innen, Physiotherapiepraxen, Heilpraktiker*innen oder Psychotherapiepraxen
- Rezeptgebühren sind im vollen Umfang absetzbar. Du musst nur an die Quittungen dafür denken
- Notwendige Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle
- Impfungen, die ärztlich verordnet wurden und vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes erledigt werden müssen
- Verschriebene Massagen, Bäder und Einläufe müssen mit einem amtsärztlichen Attest nachgewiesen werden. Das Attest muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein
- Heilkuren, wenn sie eine drohende Krankheit abwenden
- Kosten bei Schwangerschaft/ Geburt wie die Kosten für angeordnete Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und die Rechnung für eine Hebamme
Vorbeugende Maßnahmen und Tätigkeiten, die der Erhaltung der allgemeinen Gesundheit dienen, gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen. Ausgaben für Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel wie Diätprodukte oder die Kosten deiner Zahnreinigung kannst du hier nicht geltend machen.
Dabei solltest du beachten:
Die Kosten, die deine Versicherung getragen hat, kannst du steuerlich nicht geltend machen. Absetzen kannst du also lediglich die (bzw. den Teil der) Kosten, die du wirklich tragen musstest und die nicht von deiner Krankenkasse, Zusatzkrankenkasse oder anderen Stellen wie beispielsweise der Arbeitsagentur übernommen wurden.
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Hast du außergewöhnliche Belastungen vorzuweisen?
Es besteht ein festgelegter, zumutbarer Grenzwert für jede*n. Erst, wenn deine Kosten über diesen hinausgehen, wirken sie sich auf dein Steuerergebnis aus. Das Finanzamt berücksichtigt dabei dein Jahreseinkommen, deine Kinderanzahl und deinen Familienstand. Mithilfe der unten aufgeführten Tabelle kannst du deine zumutbare Belastungsgrenze ausrechnen.
Die zumutbare Eigenbelastung wird stufenweise ausgerechnet. Wie du diese genau ermittelst, kannst du im Artikel "Was ist meine zumutbare Eigenbelastung?" nachlesen.
Überschreitest du mit deinen Ausgaben diese Grenze, kannst du die Extrakosten als außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung angeben.
Nachweise für das gesamte Kalenderjahr sammeln
Du musst deine Ausgaben belegen können. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du alle Rechnungen und Quittungen deiner Kosten aufbewahrst.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dir nach Möglichkeit schon vor dem Kauf medizinischer Hilfsmittel oder vor Antritt einer medizinischen Heilbehandlung das amtsärztliche Attest besorgen. Leidest du an einer chronischen Erkrankung, reicht die einmalige Vorlage eines solchen Attests aus.
Achte darauf, deine Rechnungen von Ärztinnen immer im selben Kalenderjahr zu erhalten und auch zu begleichen. Nur so hast du die Chance, über deinen Grenzwert der zumutbaren Belastungen zu gelangen und die zusätzlichen Kosten von der Steuer abzusetzen.
Tipp:
Bei dir stehen hohe Kosten für bspw. einen Zahnersatz an und du kannst die Kosten nicht auf einen Schlag bezahlen, sondern nur in Raten? Dann achte darauf, wann du deine Rechnungen erhältst. Vermeide es, die Rechnungen in verschiedenen Jahren zu bekommen. Kommt bspw. die erste Rechnung im Oktober und die zweite im Januar, überschreitest du womöglich nicht deine Grenze für zumutbare Belastungen und kannst so die Kosten steuerlich nicht absetzen.
Formular ausfüllen: Pflege- und Betreuungsleistungen
Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen sind über ein eigenes Formular steuerlich geltend zu machen. Die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ist dafür vorgesehen.
Zahlst du sehr viel für Pflege- oder Betreuungsleistungen, trägst du dies dort ein. Damit sind sowohl Aufwendungen für deine eigene Betreuung/Pflege gemeint, als auch für die Betreuung/Pflege deines*r Partner*in bzw. eines*r nahestehenden Angehörigen.
Dabei kannst du entweder auf einen Pflegepauschbetrag zurückgreifen. Dies geht jedoch nur bei der unentgeltlichen Pflege einer nahestehenden Person im eigenen oder ihrem Haushalt und wenn die Übernahme der Kosten zwangsläufig ist.
Alternativ können ein Pflegedienst und andere Ausgaben auch in Höhe der tatsächlichen Kosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Dies passiert über das Feld der „Pflegekosten“ im gleichen Formular (siehe nächstes Bild). Mehr Informationen dazu erhältst du in unserem Beitrag zum Absetzen der Pflegekosten.
Formular ausfüllen: andere außergewöhnliche Belastungen
Weitere außergewöhnliche Belastungen, die du angeben kannst, sind unter anderem deine Krankheitskosten, Hilfsmittel, Schwangerschafts- oder Kurkosten.
Willst du diese geltend machen, musst du sie unter „andere außergewöhnliche Belastungen“ aufführen und deine Belege für bspw. ärztliche Behandlungen, Arzneimittel oder Klinikaufenthalte parat halten.
Formular ausfüllen: Pflege-Pauschbetrag
Ebenfalls kannst du, sofern vorhanden, im Formular deinen Pflege-Pauschbetrag (dieser hängt vom Pflegegrad ab) eintragen sowie deinen Unterhalt für eine bedürftige Person. Besteht ein Pflege-Pauschbetrag, kannst du deine Pflegekosten jedoch nicht als außergewöhnliche Belastung angeben.
Achtung:
All diese Kosten kannst du angeben. Dabei musst du jedoch beachten, dass sie sich erst auswirken, wenn sie oberhalb der zumutbaren Belastung liegen.
Steuererklärung abschicken
Noch einmal zusammengefasst: Außergewöhnliche Belastungen sind keine alltäglichen Kosten, sondern fallen nur in besonderen Fällen an. Hast du enorme Ausgaben aufgrund einer chronischen Erkrankung oder musst du eine Bestattung organisieren? Dann kannst du deine zusätzlichen Kosten von der Steuer absetzen. Denn es soll nicht dazu kommen, dass du mehr Geld ausgibst, als du zum Leben hast.
- Die Scheidung zählt zu diesen außergewöhnlichen Belastungen übrigens seit einigen Jahren nicht mehr.
- Im Fall einer Bestattung ist ebenfalls Vorsicht geboten: Es sind nur die Kosten abzugsfähig, die nicht vom erhaltenen Nachlass, also Erbe, gedeckt sind.
Du hast alles richtig ausgefüllt und deine Nachweise beisammen, für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt? Dann steht dem Abschicken deiner Steuererklärung nichts mehr im Weg. Vergewissere dich trotzdem lieber einmal mehr, dass alle Angaben und Häkchen richtig sind.
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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