Arbeitszimmer & Homeoffice: Wie kann ich es von der Steuer absetzen?

Das Arbeiten von zu Hause lässt sich für viele leichter mit dem restlichen Alltag vereinen, man spart sich lange Fahrtwege und kann vielleicht mit den Kindern zu Mittag essen. Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie wurde das eigene Zuhause zum regulären Arbeitsplatz für viele Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Doch wie ist das Homeoffice steuerlich zu betrachten? Wann darfst du ein Arbeitszimmer absetzen? Wie machst du Homeoffice in der Steuererklärung geltend, auch wenn du kein Arbeitszimmer hast? Diese Fragen erklären wir dir.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice?

Man könnte meinen, „Homeoffice“ und „Arbeitszimmer“ seien Synonyme, doch mit der Einführung der Homeoffice-Pauschale im Jahr 2020 machen sie zumindest steuerlich einen großen Unterschied. Beide Dinge lassen sich nun steuerlich geltend machen, allerdings unter anderen Voraussetzungen.

„Homeoffice“ bezeichnet inzwischen ganz grundsätzlich das Arbeiten von zu Hause aus. Egal, ob am Schreibtisch, am Küchentisch oder auf der Couch. Als „Arbeitszimmer“ wird wie bisher ein abgetrennter Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus bezeichnet, der speziell zum Arbeiten und nur zum Arbeiten genutzt wird. Um ein Zimmer als Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können, gelten strenge Voraussetzungen.

Welche Voraussetzungen gelten für das Arbeitszimmer und welche für das Arbeiten im Homeoffice?

Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Dein Arbeitszimmer muss zu deiner privaten Wohnung oder deinem Haus gehören. Außerdem muss es räumlich von anderen Zimmern durch eine schließbare Tür getrennt sein. Das kann auch ein Raum im Keller oder auf dem Dachboden sein, solange dieser eine Einheit mit deiner Wohnung bzw. deinem Haus bildet. Erst dann kannst du es als häusliches Arbeitszimmer ansetzen und damit deine Kosten absetzen. Eine einfache Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht leider nicht aus.

ACHTUNG, HIER GIBT ES NOCH MEHR ZU BEACHTEN!

Wer das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen möchte, wird in der Regel vom Finanzamt aufgefordert, einen Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer auszufüllen und zusätzlich einzureichen. Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Leute von zu Hause und versuchen private Räume als Arbeitszimmer abzusetzen. Das Finanzamt schaut deshalb ganz genau hin. Bestehen Zweifel beim Finanzamt an der Existenz eines Arbeitszimmers, kann es zu einem Besuch von Finanzbeamt*innen kommen. Das kommt allerdings eher selten vor.



Berufliche Nutzung

So einfach das klingt, so kompliziert ist es: Dein Arbeitszimmer musst du für deine berufliche Tätigkeit nutzen. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Wenn du einmal private E-Mails schreibst, ist das in Ordnung. Gehst du in deinem Arbeitszimmer aber deinen Hobbys nach oder empfängst Besuch (erkenntlich beispielsweise an einem Bett), wird die berufliche Nutzung infrage gestellt. Du darfst dich in dem Arbeitszimmer höchstens 10 Prozent privat aufhalten. Übersteigst du diesen Anteil, so ist überhaupt kein steuerlicher Abzug mehr möglich. Hier gibt es auch keine anteiligen Lösungen, wie der Bundesfinanzhof im Januar 2016 entschied.

Arbeitgeber stellt keinen anderen Arbeitsplatz

Stellt dein Arbeitgeber dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung und du erledigst einen Teil der Arbeit zu Hause, so sind die absetzbaren Kosten für dein Arbeitszimmer auf bis zu 1.260 Euro pro Jahr begrenzt. Das trifft beispielsweise auf Lehrer*innen zu. Diese unterrichten zwar in der Schule, müssen aber zu Hause den Unterricht vorbereiten und Klausuren korrigieren, da für diese Aufgaben kein eigener Schreibtisch bzw. Büro in der Schule angeboten wird. Oder Außendienstmitarbeitende, die hauptsächlich bei Kund*innen vor Ort sind, dadurch kein Büro beim Arbeitgeber haben und deshalb ihr Arbeitszimmer für gewisse Aufgaben nutzen müssen.

In der Taxfix-App beantwortest du in der Kategorie „Arbeit“ die Frage: „Welche Tätigkeiten hast du in deinem Arbeitszimmer erledigt?“, mit „Für bestimmte Aufgaben“. Dadurch beachtet die Taxfix-App die 1.260 Euro-Grenze in deiner Steuererklärung automatisch.

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Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Wer mehr als nur 1.250 Euro im Jahr absetzen möchte, muss seinen kompletten Arbeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer haben. Das bedeutet, dass du dein Arbeitszimmer für alle beruflichen Tätigkeiten nutzt und kein Arbeitsplatz vom Arbeitgeber gestellt bekommst. Das ist zum Beispiel bei Heimarbeitenden oder Schriftsteller*innen der Fall.

Vorteil dabei ist, dass dann die Aufwendungen unbegrenzt und anteilig für die Fläche, die das Arbeitszimmer von der gesamten Wohnung ausmacht, bei der Steuererklärung eingereicht werden dürfen.

Welche Kosten zählen zum Arbeitszimmer?

Folgende Kosten kannst du anteilig steuerlich absetzen:

Der absetzbare Kostenanteil wird auf Grundlage der Größe des Arbeitszimmers berechnet:

Arbeitszimmeranteil = (Fläche deines Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche der Wohnung (mit Arbeitszimmer)) * 100

Beispiel: Deine Wohnung hat eine Grundfläche von 140 m² und dein Arbeitszimmer eine Fläche von 16 m²:

Arbeitszimmeranteil = (16 m² / 140 m²) * 100 = 11,43 %

Von den folgenden Kosten kannst du nun also 11,43 % als Werbungskosten für das Arbeitszimmer absetzen:

Der absetzbare Kostenanteil wird auf Grundlage der Größe des Arbeitszimmers berechnet. Die Taxfix-App fragt nach der Größe des Arbeitszimmers und der gesamten Wohnung und berechnet den Kostenanteil automatisch.

Ausstattung des Arbeitszimmers kann in voller Höhe angeben werden:

  • Büromöbel
  • Teppich
  • Lampen
  • Gardinen
  • Renovierungskosten

Beachte, dass für Anschaffungsgegenstände wie Arbeitsmittel die Abschreibung über die Nutzungsdauer gilt. Auch dieser Punkt wird von der Taxfix-App bei der Abfrage des Arbeitszimmers berücksichtigt.

Arbeitszimmer wird nicht als steuerlich relevant betrachtet

Wird dein Arbeitszimmer nicht vom Finanzamt anerkannt, darfst du Aufwendungen wie Büromöbel, Computer, Büromaterialien usw. als Arbeitsmittel angeben.

Damit die Kosten in voller Höhe in der Taxfix-App berücksichtigt werden, beantworte die Frage: „Welche Tätigkeiten hast du in deinem Arbeitszimmer erledigt?“, mit „Gleiche Tätigkeiten wie bei Arbeitgeber bzw. Kunden“ in der Kategorie „Arbeit“.

Verhältnismäßigkeit beachten

Ein neuer Apple Mac Pro als Arbeitscomputer ist okay. Aber eine Kristalllampe für die Decke eines Arbeitszimmers scheint nicht verhältnismäßig zu sein. Luxusgegenstände oder Deko akzeptiert das Finanzamt leider nicht. Solche Posten streicht das Finanzamt gern oder zweifelt die Existenz eines Arbeitszimmers sogar komplett an.

Was, wenn ich kein Arbeitszimmer habe und trotzdem Zuhause arbeite?

Seit dem Jahr 2020 kannst du nun deine Arbeit von Zuhause aus auch dann steuerlich geltend machen, wenn du kein separates Arbeitszimmer hast. Hierfür wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese zählt zu den Werbungskosten und beträgt 6 Euro pro Tag, an dem du zu Hause arbeitest, jedoch ist die maximal absetzbare Summe auf maximal 1.260 begrenzt. Vorteil bei der Homeoffice-Pauschale ist, dass du keine Nachweise über die Kosten einreichen musst.

Beachte, dass diese Kosten erst dann Auswirkungen auf die Steuererstattung haben, wenn du über den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.230 Euro kommst. Was das alles bedeutet, kannst du hier nachlesen.

Falls du in der Taxfix-App die Homeoffice-Pauschale nutzen möchtest, dann muss die Frage „In welchem Raum hast du im Zeitraum 01.01. - 31.12. gearbeitet?“. Bitte beantworte diese und folge den weiteren Fragen, wo die App unter anderem den genauen Zeitraum abfragt. Die App berechnet und berücksichtigt den Betrag für dich automatisch. Jetzt kostenlos starten

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