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Lassen sich die Kosten einer Hochzeit von der Steuer absetzen?

Dass eine Hochzeit steuerliche Vorteile bringt, ist bekannt. Doch was ist mit der Hochzeit selbst? Kann man die Hochzeit absetzen und den Fiskus daran beteiligen?
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Kosten der Hochzeitsfeier

Zunächst einmal entstehen dir Gebühren für die Vermählung und Kosten für die Party. Welche Möglichkeiten hast du, diese von der Einkommenssteuer abzusetzen?

Im Allgemeinen betrachtet der Staat eine Hochzeit als Sache der privaten Lebensführung und damit als steuerlich nicht relevant. Trotzdem kannst du einzelne Posten deiner Hochzeitsparty auf anderem Wege geltend machen. Als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ darfst du die Ausgaben für deine fleißigen Helfer gegenrechnen.

Übrigens: Im Gegensatz zur Hochzeit kannst du die direkten Kosten einer Scheidung als außergewöhnliche Belastung gelten absetzen. Der Unterschied für den Gesetzgeber liegt in dem Kriterium der Unvermeidbarkeit. Schließlich ist eine Hochzeit ja eine freiwillige, private Angelegenheit.

Köche*Köchinnen, Kellner*innen, Gartenbetriebe: Welche Voraussetzungen gelten für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Eine Möglichkeit, den Fiskus an deiner Hochzeit zu beteiligen, liegt in den haushaltsnahen Dienstleistungen. Damit werden Tätigkeiten bezeichnet, die du als Privatperson in Auftrag gibst und die theoretisch auch von dir selbst, deinem*r Partner*in oder einem Familienmitglied ausgeführt werden könnten. Es handelt sich dabei immer nur um die reine Dienstleistung ohne jegliche Materialaufwendung. Voraussetzung ist außerdem, dass sie in deinem Zuhause erbracht werden muss.

In Hinsicht auf die Kosten deiner Hochzeit bedeutet das:

Du solltest die Party in den eigenen vier Wänden veranstalten. In diesem Fall kannst du einen Teil der Aufwendungen geltend machen:

Dazu zählen zum Beispiel die folgenden:

Die Bezahlung für das kochende Personal und Servicekräfte
Kinderbetreuung während der Feier
Reinigungskräfte, die bei der Vorbereitung oder dem Aufräumen danach helfen
Tipp: Beauftragst du eine Cateringfirma, ist es von Vorteil, wenn er die Häppchen in deiner Küche zubereitet und nicht fertig mitbringt, denn dann kannst du nämlich diesen Anteil der Arbeitszeitkosten ebenfalls angeben.

Welchen Betrag darfst du absetzen und was ist dabei zu beachten?

Im Sinne der haushaltsnahen Dienstleistungen darfst du höchstens 4.000 Euro im Jahr in deine Steuererklärung einfließen lassen.

Wie weit du das Feld der haushaltsnahen Dienstleistungen spannen kannst, hängt unter anderem auch von der Toleranz deines Finanzamts ab. Zumindest aber ist es möglich, die Kosten für die personale Unterstützung, die du vom Rasenmähen bis zum Speisen zubereiten und Servieren für dein Fest benötigst, deutlich zu reduzieren.

Beachten solltest du auf jeden Fall, dass du für alle erbrachten Dienstleistungen eine Rechnung erhältst. Hat die Küchencrew beispielsweise zuvor auch den Einkauf erledigt und angeliefert, sollte die Rechnung gesondert die einzelnen Posten aufweisen und den Teil der Dienstleistung gut zu erkennen geben.

Materialaufwendungen, also die Nahrungsmittel selbst oder Leihgebühren für Tische und Stühle kannst du nicht berücksichtigen. Den Rechnungsbetrag solltest du niemals bar bezahlen, sondern immer überweisen.

Tipp:

Am besten klärst du bereits zuvor mit den Auftragnehmern, wie die Rechnung gestaltet sein sollte. Eventuell kannst du auch dafür sorgen, dass möglichst viel der anfallenden Arbeitszeit in deinem Zuhause erbracht wird.

Auch wenn du von der eigentlichen Party nur die Dienstleistungen absetzen kannst, lohnt sich steuerlich die Hochzeit auf jeden Fall: Anschließend kannst du mit deinem*r Partner*in zwischen der Einzel- und gemeinsamen Veranlagung wählen und dadurch erheblich sparen.

Zusätzlich gibt es für die Steuerklassen mehrere Optionen: III und V, so oder andersherum. Oder IV und IV. Entscheidest du dich aus steuerlichem Vorteil für eine gemeinsame Veranlagung, gilt diese rückwirkend für das ganze Jahr. Wer weiß, vielleicht bekommst du so nachträglich ein „Hochzeitsgeschenk“ vom Finanzamt, das dir die Party doch noch finanziert!

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Torsten Elsner
von Torsten Elsner
veröffentlicht am: 04.04.2019
aktualisiert am: 24.10.2022

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