Zum Hauptinhalt springen

Lerngemeinschaft und Steuer: So kannst du die Kosten absetzen

Lernen kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern oft auch Geld. Vor allem, wenn du dich mit anderen in einer Lerngemeinschaft zusammenschließt. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kosten für eine Lerngemeinschaft steuerlich geltend machen. Hier erfährst du, worauf du achten solltest.


Kannst du die Kosten für eine Lerngemeinschaft absetzen?

Grundsätzlich ja — aber nur, wenn die Lerngemeinschaft der beruflichen Fort- oder Weiterbildung dient. Private Lerntreffen, z. B. für den Sprachkurs im Urlaub oder Hobbykurse, sind steuerlich nicht absetzbar.

Entscheidend ist also:

  • Dient das Lernen dem Erhalt, der Verbesserung oder dem Ausbau beruflicher Kenntnisse?

  • Handelt es sich um eine anerkannte Fortbildung oder Weiterbildung im Zusammenhang mit deinem aktuellen oder zukünftigen Beruf?

Wenn ja, kannst du die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmer*innen) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) ansetzen. Wenn es sich um die Erstausbildung handelt, kannst du die Kosten auch als Sonderausgaben absetzen.

Mit Experten-Service machen lassen

Ab 99,99€

Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 99,99€).

20 % deiner Erstattung für Experten-Service

Ein*e unabhängige*r Steuerberater*in erstellt die Steuererklärung für dich

In wenigen Minuten alle Informationen und Dokumente bereitstellen

Personalisierter Dokumentenupload: Du reichst nur Dokumente ein, die wirklich benötigt werden

Detaillierte Prüfung deiner Angaben

Profitiere von einer längeren Abgabefrist: 30. April 2026

Abgeben, bezahlen, entspannen.

Steuererklärung selbst erstellen

Ab 39,99 €

Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann ab 39,99 € für die Übermittlung.

Kostenlos testen Button mit Häkchen

Vorab-Berechnung deiner Rückerstattung erhalten und nur bei Abgabe bezahlen

Geführter und intuitiver Prozess mit einfachen Fragen

Automatische vorausgefüllte Steuererklärung: Einkommensdaten einfach vom Finanzamt abrufen und vorausfüllen lassen

Übliche Abgabefrist: 31. Juli 2025

59,99 Euro für alle, die in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben und gemeinsam abgeben wollen

Zahle erst bei Abgabe deiner Steuererklärung

Welche Kosten für eine Lerngemeinschaft sind steuerlich absetzbar?

Die steuerlich relevanten Aufwendungen hängen davon ab, welche Kosten im Zusammenhang mit der Lerngruppe entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fahrtkosten zur Lerngemeinschaft (Kilometerpauschale 0,30 € pro gefahrenen Kilometer)

  • Raumkosten, wenn du z. B. einen Seminarraum anmietest

  • Kosten für Lernmaterialien (Bücher, Skripte, Software)

  • anteilige Kosten für Arbeitsmittel (Laptop, Drucker, Schreibmaterial)

  • Verpflegungskosten in sehr eingeschränktem Umfang

  • Internetgebühren, falls Online-Treffen stattfinden und du zusätzlich Technik anschaffst

Nicht absetzbar sind jedoch grundsätzlich Kosten für gesellige Treffen, private Freizeitaktivitäten oder rein private Lerngruppen ohne beruflichen Bezug.

Wie gibst du die Kosten in deiner Steuererklärung an?

So trägst du die Kosten für eine Ausbildung oder Fortbildung in der Steuererklärung ein:

  • Wenn du angestellt bist (nicht selbstständig):
    Du trägst die Kosten in der Anlage N deiner Steuererklärung ein –
    ➔ bei Fortbildungen (also wenn du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hast):
    Nutze die Zeile für Werbungskosten unter "Fortbildungskosten".
    ➔ bei einer Erstausbildung (z. B. Studium oder Ausbildung nach dem Abitur):
    Trage die Kosten in der Anlage Sonderausgaben unter
    "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" ein.
    Hinweis: Die Erstausbildungskosten sind als Sonderausgaben nur bis zu 6.000 € jährlich absetzbar und nicht vortragsfähig.

Wenn du selbstständig bist:
Dann erfolgt der Eintrag in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe,
sofern die Ausbildung in einem betrieblichen Zusammenhang steht.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

Checkliste downloaden
""

Brauchst du Nachweise für das Finanzamt?

Ja, das Finanzamt verlangt meist Nachweise für die angegebene Fortbildung. Wichtig sind insbesondere:

  • Nachweis über den beruflichen Zusammenhang der Lerngemeinschaft

  • Auflistung der angefallenen Kosten (Rechnungen, Quittungen, Buchungsbelege)

  • eventuell eine Teilnahmebescheinigung oder Dokumentation der Treffen

Das Finanzamt prüft dabei besonders genau, ob die Lerngemeinschaft tatsächlich der beruflichen Weiterbildung diente.

FAQ

Kannst du auch private Lerntreffen absetzen?

Nein. Lerngemeinschaften, die rein privat organisiert sind (z. B. Sprachstammtische, Freizeit-AGs oder Hobbykurse), sind nicht steuerlich absetzbar. Es muss immer ein konkreter beruflicher Bezug vorliegen.

Können Online-Lerngruppen ebenfalls abgesetzt werden?

Ja. Auch bei virtuellen Lerngruppen sind die Kosten grundsätzlich absetzbar — etwa anteilige Internetgebühren, Softwarelizenzen, Plattformgebühren oder zusätzliche technische Ausstattung, sofern sie der beruflichen Weiterbildung dienen.

Kannst du als Gastgeber*in der Lerngruppe die Kosten für Getränke etc. angeben?

Grundsätzlich nein. Verpflegungskosten im privaten Rahmen sind nicht abzugsfähig. Anders kann es aussehen, wenn du z. B. einen Seminarraum anmietest und dort pauschale Tagungskosten entstehen. Hier kann ein anteiliger Abzug in Frage kommen, wenn der berufliche Fortbildungszweck klar im Vordergrund steht.

Unser Tipp:
Wieso startest du nicht gleich kostenlos? Mit der Taxfix Steuer-App kannst du alle Fortbildungskosten sicher und korrekt in deiner Steuererklärung berücksichtigen – und dir deine mögliche Steuererstattung ganz einfach sichern.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ohne Belege einreichen: leicht & verständlich mit Taxfix

Ohne Belege ans Finanzamt mit Taxfix: Mit Taxfix erledigst du deine Steuererklärung vollkommen papierlos. Probiere es kostenlos aus! Ganz einfach mit dem Smartphone oder im Webbrowser.

Verlängere die Frist mit dem Experten-Service

Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.

Jetzt starten
""

Das könnte auch dich interessieren

Vorsorgeaufwendungen: Welche Kosten du steuerlich absetzen kannst

Vorsorgeaufwendungen sind finanzielle Ausgaben, die dich gegen verschiedene Lebensrisiken absichern und deine Altersvorsorge stärken. In Deutschland kannst du viele dieser Kosten als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und senkt somit deine Steuerlast.

Aug 27, 2025 - von Erika Küspert

Parteispenden von der Steuer absetzen – so geht’s

Du unterstützt eine politische Partei? Gut für die Demokratie – und auch gut für deine Steuerlast. Denn Parteispenden können dir direkt Geld zurückbringen. Wie genau das funktioniert und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, liest du hier.

Jul 17, 2025 - von Erika Küspert

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Steuern sparen mit Mini-Job & Co.

Ob Reinigungskraft, Babysitter oder Gartenhilfe – wer Hilfe im eigenen Haushalt beschäftigt, kann sich einen Teil der Kosten über die Steuer zurückholen. Möglich macht das die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Wir zeigen dir, wie du die Steuerersparnis optimal nutzt.   

Jul 17, 2025 - von Erika Küspert

Über Taxfix

Mit Taxfix kannst du deine Steuererklärung 2021-2024 im Handumdrehen erledigen. Kein Vorwissen über Steuern nötig: Deine Steuererklärung kannst du im einfachen Interview-Modus selbst ausfüllen oder an erfahrene Steuerberater*innen abgeben. Worauf wartest du noch?

Jetzt kostenlos starten