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Werbungskosten absetzen und Werbungskosten-Pauschale überschreiten

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dir im direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit entstehen. Du kannst sie bei einer Steuererklärung absetzen, wenn sie dir von deinem Arbeitgeber nicht erstattet wurden.

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Das Wichtigste zu Werbungskosten zusammengefasst

  • Werbungskosten sind berufsbedingte Ausgaben, z.B. für Fortbildungen.
  • Du kannst entweder den jährlichen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro oder die tatsächlichen Kosten geltend machen.
  • Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören u.a. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und Ausgaben für eine Zweitwohnung oder das Arbeitszimmer.
  • Durch das Geltendmachen dieser Kosten kannst du Steuern sparen.
  • Mit unserem Steuer-Check findest du heraus, wie viel du vom Finanzamt voraussichtlich zurückerhalten wirst – oder nachzahlen musst.

Werbungskosten abzusetzen hilft dir!

Maximiere deine Steuerersparnis - Entdecke die Möglichkeiten zur Absetzbarkeit von Werbungskosten!

Als Arbeitnehmer kennst du bestimmt die jährliche Werbungskosten-Pauschale von 1.230 Euro. Doch hast du gewusst, dass du noch mehr Steuern sparen kannst, indem du weitere Werbungskosten geltend machst?

Was sind die gängigsten Werbungskosten?

Fahrtkosten, Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Arbeitskleidung, Büromaterialien und vieles mehr können als Werbungskosten bei der Steuererklärung eingereicht werden. Durch das Absetzen dieser Kosten kannst du deine Steuerersparnis deutlich erhöhen.

Lass dich jetzt inspirieren und entdecke die Top 10 Werbungskosten, die du von der Steuer absetzen kannst. Du wirst erstaunt sein, wie einfach es ist, mehr Geld zurückzubekommen.

Nicht verpassen: Mach jetzt unseren kostenlosen Steuer-Check und entdecke noch weitere Möglichkeiten, deine Steuerersparnis zu maximieren!

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Was sind Werbungskosten? Werbungskosten-Definition

Laut §9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Du fährst zum Beispiel mit dem Auto zur Arbeit, musst dein eigenes Werkzeug mitnehmen, machst eine Fortbildung oder ziehst für die Arbeit in eine neue Stadt. Das sind alles Ausgaben, die dich deine Einnahmen als Arbeitnehmer*in sichern, erhalten oder erwerben lassen: Werbungskosten.

Das Finanzamt weiß, dass jede Arbeit auch mit Werbungskosten verbunden ist. Deshalb stellt es jedem*r Arbeitnehmer*in einen jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrag zur Verfügung. 1.230 Euro werden automatisch von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen und steuerfrei gestellt. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ist es die doppelte Summe.

Um wirklich Steuern zu sparen, musst du bei deiner Steuererklärung Werbungskosten geltend machen, die den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen. Davon gibt es viele.

Wir stellen sie dir im Folgenden vor:

Hier findest du eine Liste mit den gängigsten Werbungskosten, die du von der Steuer absetzen kannst:

10 gängige Werbungskosten, um über die Pauschale zu kommen:

Mit diesen Werbungskosten schaffst du es womöglich, um über die Werbungskostenpauschale zu kommen. Du solltest also überlegen, ob diese bei dir angefallen sind.

1. Fahrtkosten

Dies sind alle Kosten, die dir bei deiner Fahrt zur Arbeitsstätte entstehen. Absetzen kannst du die realen Kosten für Fahrkarten oder dein verbrauchtes Benzin. Weil das mit den Nachweisen jedoch etwas schwierig ist, kannst du die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit ansetzen. Ab dem Steuerjahr 2021 gibt es für besonders weite Wege sogar noch mehr Geld, denn ab dem 21. gefahrenem Kilometer kannst du nun 0,38 Euro absetzen.

Schon bei einem einfachen Fahrweg von 18 Kilometer bei 230 Büro-Arbeitstagen im Jahr kommst du über die Arbeitnehmerpauschale und sparst mit jedem weiteren Euro Steuern.

2. Kosten für Arbeitsmittel

Jeder Gegenstand, den du hauptsächlich für die Arbeit benutzt, gilt als Arbeitsmittel. Diese kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Konkret sind das zum Beispiel:

Jedoch aufgepasst: übersteigt ein Arbeitsmittel den Betrag von 952 Euro, muss dieser Gegenstand über die festgeschriebene Dauer seiner Nutzung abgeschrieben werden (Ausnahme: Computer, Tablet und Co.).

Es ist komplex, alle Möglichkeiten zu kennen, um Werbungskosten abzusetzen. Mit der Steuer-App von Taxfix sparst du dir den Stress, denn das Frage-Antwort-Verfahren berücksichtigt alle Sparpotentiale für dich! Jetzt kostenlos starten

3. Umzugskosten

Wenn du beruflich umziehst, kannst du die Kosten für deinen Umzug als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass du mindestens eine Stunde Zeitersparnis für deinen täglichen Arbeitswegs aufgrund deines Umzugs hättest.

Zu den Umzugskosten zählen unter anderem:

  • Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen
  • Transportkosten
  • Reparaturkosten bei Transportbeschädigungen
  • Maklerkosten
  • Ummelden des PKW
  • Renovierung der alten Wohnung

4. Reisekosten einer Dienstreise

Bist du auf Geschäftsreise, kannst du deine Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft als Werbungskosten geltend machen. Typische Dienstreisen sind beispielsweise Kunden- oder Messebesuche.

  1. Die Fahrtkosten kannst du mit der Kilometerpauschale über 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro pro Kilometer ansetzen. Aber auch die realen Fahrtkosten lassen sich natürlich mit Belegen absetzen.
  2. Die Verpflegung wird über die Verpflegungspauschale abgegolten.
  3. Bei der Unterkunft setzt du die reinen Kosten für die Übernachtung an – ohne die Kosten für Verpflegung, da diese schon mit der Verpflegungspauschale abgegolten ist.

Weiterhin kannst du auch alle entstandenen Reisenebenkosten als Werbungskosten absetzen. So überschreitest du die Werbungskostenpauschale noch einfacher. Dazu zählen zum Beispiel Parkgebühren.

5. Kosten für eine Zweitwohnung

Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort deiner Arbeit hast, kannst du die Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen. Konkrete Kosten wären unter anderem:

  • Miete
  • Zweitwohnsitzsteuer
  • Fahrtkosten für die Fahrt nach Hause
  • Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände
  • Umzugskosten

6. Bewerbungskosten

Wer seine Arbeit wechselt oder einen Arbeitsplatz sucht, kann die Aufwendungen für Bewerbungen als Werbungskosten absetzen:

Es können die tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden, u.a.:

  • Papier
  • Briefumschlag
  • Porto
  • Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch

Es können aber auch Pauschalen für Bewerbungen genutzt werden:

  • Bewerbungsmappe: 8,50 Euro
  • Online-Bewerbung: 2,50 Euro

Diese Posten helfen dir dabei, die Werbungskostenpauschale zu überschreiten.

7. Beiträge für Berufsverbände wie Gewerkschaften

Wenn du Beiträge an einen Berufsverband zahlst, kannst du diese als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Berufsverbände sind unter anderem:

  • Gewerkschaften
  • Berufsgenossenschaften
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Steuerberaterverband
  • Architektenkammer
  • Beamtenbund
  • Richterbund

8. Kosten einer Fortbildung

Bildest du dich beruflich weiter, dient das ebenso der Erhaltung der Einnahmen durch deine Arbeit. Denn in vielen Berufen kommt man nicht darum herum, neue Erkenntnisse zu vergegenwärtigen. Die Kosten für die Fortbildung kannst du daher als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Zur Erinnerung – die Definition von Werbungskosten:

Werbungskosten sind berufsbedingte Ausgaben, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Sie beinhalten vielfältige Kosten, zum Beispiel für Fortbildungen, Pendelstrecken zur Arbeit, Arbeitsmittel und, je nach Situation, sogar berufsspezifische Kleidung. Standardmäßig hast du als Steuerzahler*in Anspruch auf einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Kosten, die diesen Pauschbetrag übersteigen, können deine Steuerlast weiter reduzieren, wenn sie das Finanzamt akzeptiert. So verbessert sich dein Steuerergebnis. Hebe dafür die entsprechenden Belege auf.

9. Kosten für das eigene Arbeitszimmer

Wer hauptsächlich von zuhause aus arbeitet, kann auch die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen. Die Bedingungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers sind jedoch streng. Im Zweifelsfall muss man mit Besuch vom Finanzamt rechnen, das prüft, ob man tatsächlich ein Arbeitszimmer eingerichtet hat.

Doch Vorsicht: wer sich einen Perserteppich für sein Arbeitszimmer kauft, darf nicht mit seiner Absetzbarkeit rechnen.

Als Antwort auf vermehrte Arbeit im Homeoffice während der Coronavirus-Pandemie gibt es ab 2021 eine Homeoffice-Pauschale. Diese zählt auch rückwirkend für das Jahr 2020. Dank der neue Pauschale können Arbeitnehmer*innen, die kein separates Arbeitszimmer besitzen, die Kosten für Heimarbeit steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Hier gilt: für jeden Tag im Homeoffice zählen 6 Euro als Werbungskosten. Geltend machen kannst du dabei jährlich maximal 1.260 Euro.

Achtung: Setzt du bereits Kosten für ein separates Arbeitszimmer ab, kannst du die Homeoffice-Pauschale nicht mehr nutzen.

10. Kontoführungsgebühren

Ja, auch Kontoführungsgebühren für dein Konto, auf das dein Arbeitsentgelt fließt, kannst du als Werbungskosten absetzen.

Weitere Möglichkeiten, um die Werbungskosten-Pauschale zu überschreiten

  • Die Kinder außerhalb der Schule fördern

    Werbungskosten-Möglichkeit bei Nachhilfe-Kosten
  • Kann ich sogar den Urlaub absetzen?

    Unter diesen Voraussetzungen machst du die Ferienwohnung steuerlich geltend

Die Grafik zeigt typische Werbungskosten, die du womöglich von der Steuer absetzen kannst, um Steuern zu sparen

Durch Werbungskosten Steuern sparen

Es gibt viele Kosten, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstehen können. Das Beste ist, dass du diese Werbungskosten absetzen kannst. Dadurch musst du weniger Steuern zahlen und holst deine Ausgaben zum großen Teil wieder rein. Es lohnt sich, genau zu überlegen, ob im Steuerjahr weitere Kosten entstanden sind, die du steuerlich geltend machen kannst.

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Häufig gestellte Fragen

Was kann man bei Werbungskosten alles absetzen?

Werbungskosten sind Ausgaben, die durchs Erwerben, Sichern und Erhalten deiner Einnahmen entstehen. Sie umfassen eine Vielzahl von Posten - von Pendelkosten und Fortbildungskosten über Arbeitsmittel bis hin zu berufsspezifischer Kleidung. Zudem kannst du Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Beiträge zu Berufsverbänden, Telefon- und Internetkosten, sowie Kosten für Dienstreisen geltend machen. Auch Bewerbungs- und Umzugskosten, die durch eine (potenzielle) neue Stelle bedingt sind, fallen unter Werbungskosten. Bei all diesen Kosten gilt: sie müssen einen direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit aufweisen. Damit sie für dein Steuerergebnis wirksam werden, muss das Finanzamt sie akzeptieren.

Was zählt alles zu den Werbungskosten, was nicht?

Einfach ausgedrückt: Alles, was du ausgibst, um deinen Job zu bekommen, zu behalten oder ordentlich zu erledigen, sind Werbungskosten. Ein paar Besonderheiten für Ausgaben, die den privaten Bereich betreffen (bspw. Kleidung), gibt es jedoch zu beachten. Zu den bekannten Werbungskosten gehören Fahrtkosten von Zuhause zur Arbeit, Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Computer, Fortbildungen für deinen Beruf und Kosten, wenn du für den Job umziehst oder auf Dienstreise bist. In diesem Beitrag findest du viele mögliche Werbungskosten. Wichtig dabei: du hast die Kosten selbst getragen, nicht dein Arbeitgeber. UND: Das Finanzamt berücksichtigt deine Werbungskosten nur, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Starte also gleich mit Taxfix, um deine Kosten geltend zu machen.

Manche Ausgaben sind keine Werbungskosten, verbessern dein Steuerergebnis aber trotzdem, wenn sie das Finanzamt akzeptiert. Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten und Sonderausgaben wie Spenden und Unterhaltsleistungen sind die Stichworte. Per Steuererklärung mit Taxfix machst du sie geltend – anhand des einfach verständlichen Frage-Antwort-Verfahrens.

Welche Pauschalen gibt es bei Werbungskosten?

Das deutsche Steuerrecht sieht eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr vor, die automatisch von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Diese Pauschale gilt, ohne dass du einzelne Kosten belegen musst. Für bestimmte Personengruppen und Situationen gibt es zusätzliche Pauschalen.

Die Werbungskostenpauschale gilt auch, wenn du weniger als ein Jahr gearbeitet hast oder offensichtlich weniger Werbungskosten angefallen sind als der Pauschbetrag. Bei Zusammenveranlagten habt ihr jeweils einen Anspruch auf die Pauschale oder nutzt die doppelte Summe gemeinsam.

Welche Werbungskosten kann man ohne Nachweis absetzen?

Das Finanzamt hat für einige Ausgaben eine Art „Vereinfachung“. Du kannst in dem Fall Kosten geltend machen, ohne dafür Belege vorlegen zu müssen. In den meisten Fällen nennt man das eine Pauschale. Das bekannteste Beispiel ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder die Werbungskostenpauschale. Dieser beträgt 1.230 Euro und wird immer automatisch berücksichtigt – sowohl von deinem Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung als auch vom Finanzamt, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Mit anderen Pauschalen wie der Umzugskostenpauschale oder der Homeoffice-Pauschale kannst du deutlich mehr aus der Steuer rausholen. Mehr dazu erklären wir im Pauschbetrag-Beitrag.

Nur mit Pauschale

In einigen Fällen können gar keine tatsächlichen Kosten angegeben werden und es steht nur eine Pauschale zur Verfügung. Das ist beispielsweise bei Fahrten zur Arbeit der Fall. Hier werden immer 0,30 Euro je Entfernungskilometer berücksichtigt. Ab dem 21. Kilometer einfacher Fahrtstrecke sind es sogar 0,38 Euro. Wenn du außerhalb deiner normalen Arbeitsstätte tätig bist, kannst du sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen mit festgesetzten Beträgen geltend machen.

Wann lohnt es sich, Werbungskosten anzugeben?

Es lohnt sich, Werbungskosten in deiner Steuererklärung anzugeben, sobald diese 1.230 Euro übersteigen. Dann nämlich sind deine tatsächlichen Werbungskosten höher die Werbungskostenpauschale, die vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird. Die Angabe von Werbungskosten ist besonders vorteilhaft, wenn du entsprechend viel zur Arbeit fährst, oder für deine Arbeitsstelle umgezogen bist. Fortbildungen oder teure Arbeitsmittel können ebenfalls helfen, mehr Kosten geltend zu machen. Probiere mit Taxfix direkt aus, wie dein Steuerergebnis ausfallen kann.

Was passiert, wenn Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen?

Falls deine tatsächlichen Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen – kein Grund zur Panik. Mit anderen Kosten wie Sonderausgaben (bspw. Kosten für Kinderbetreuung, Schuldgeld oder Spenden) oder außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Kosten wegen Behinderung oder Pflege) kannst du die Chancen auf eine Erstattung erhöhen. In besonderen Konstellationen wie beispielsweise einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder dem Beginn der Tätigkeit erst im Laufe des Jahres kannst du auch ganz ohne Kosten eine Erstattung bekommen. Probiere es gleich aus – mit Taxfix.

Das Finanzamt gewährt dir übrigens automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro, ohne sich die tatsächlichen Kosten anzuschauen. Das bedeutet: Selbst wenn deine Werbungskosten zum Beispiel nur bei 600 Euro liegen, bekommst du die vollen 1.230 Euro angerechnet.

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Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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