Steuererklärung für Anleger*innen

Darauf solltest du bei der Versteuerung von Kapitaleinkünften achten.

Wie und wo kannst du als Anleger*in Steuern sparen? Wann solltest du eine Steuererklärung einreichen und wann kannst du darauf verzichten? Bei Kapitaleinkünften lässt sich von manchen Regelungen profitieren.

Der Trend in Zahlen

Das Deutsche Aktieninstitut fand heraus, dass in Deutschland im Jahr 2020 rund 2,7 Millionen Menschen mehr mithilfe von Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierten ETF sparten als noch in 2019. Steuerlich wurde bzw. wird das Thema dementsprechend für viele erstmals relevant.

Was sind Kapitalerträge und inwiefern sind sie steuerlich relevant?

Kapitalerträge sind die Gewinne aus deinen Geldanlagen. Hierzu gehören zum Beispiel Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, ETFs, Zinsen vom Sparkonto oder Dividenden aus Aktien oder GmbH-Anteilen.

Für diese Kapitalerträge musst du als Besitzer*in beziehungsweise Anleger*in seit 2009 eine Abgeltungssteuer (beziehungsweise Kapitalertragsteuer) zahlen.
Beim Aktienverkauf gilt die Besonderheit, dass die Steuer für Aktien anfällt, die du ab 2009 gekauft hast. Für Investmentanteile, die du vor 2009 gekauft hast, gilt Folgendes: Die Wertveränderungen dieser sogenannten bestandsgeschützten Alt-Anteile zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2017 sind steuerfrei. Wertveränderungen, die ab dem 1. Januar 2018 stattgefunden haben, sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn aus ihrem Verkauf über 100.000 Euro liegt.

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Einnahmen aus ETF & Aktiengeschäften: Die Kapitalertragsteuer

Speziell ETF („exchange-traded funds“) erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und werden gerne für das langfristige Sparen verwendet. Sie bieten eine vergleichsweise kostengünstige Art der Anlage und versprechen zumeist interessante Renditen. Doch auch der Handel mit Einzeltiteln, also Aktien, floriert. Gründe liegen unter anderem in der schwachen Verzinsung von festverzinslichen Anlagen und der Verbreitung von Apps für das private Investieren. 

Einfacher mit der Abgeltungssteuer

Die im Jahr 2009 eingeführte Abgeltungsteuer hat die Steuererklärung für Anleger*innen deutlich vereinfacht. Sie betrifft alle, die ihr Geld in Aktien, Anleihen, Bankeinlagen, Fonds (u.a. ETFs) oder Zertifikaten angelegt haben. Beziehst du aus solchen Investitionen Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne, führt die von dir beauftragte Bank direkt 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Diese einheitliche, direkte Besteuerung lässt das Formular KAP der Steuererklärung erst einmal unnötig werden.

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Finde mit dem Abgeltungsteuer-Rechner von Taxfix heraus, wie viel Abgeltungsteuer du auf deine Kapitalgeschäfte zahlen musst. Du hast die Möglichkeit, die Felder frei zu befüllen und deinen bei der Bank hinterlegten Freistellungsauftrag anzugeben. Probiere es einfach aus!

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Mit dem Sparerpauschbetrag steht jede*r Steuerzahler*in ein Freibetrag zu: Ledige haben Anrecht auf einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro im Jahr, Ehegatt*innen gemeinsam auf 2.000 Euro. Das gilt auch für die Kapitaleinkünfte, die über die Konten von investitionsfreudigen Kindern, laufen.

Um davon profitieren zu können, musst du deiner Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Damit zieht die Bank erst die Abgeltungsteuer ab, wenn die Gewinne diesen Sparerpauschbetrag übersteigen. Jedes Bankinstitut, über das du Geld angelegt hast, benötigt von dir (auch für mehrere Konten oder Depots) einen Freistellungsauftrag.

Hinweis

Du kannst deinen Freibetrag auch aufteilen und die einzelnen Höchstgrenzen auf verschiedene Banken übertragen. Dafür solltest du ungefähr die Gewinne schätzen, die du jährlich von den jeweiligen Anlagen erwartest. Überschreiten solltest du den Gesamtbetrag aber nicht.

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Zu viel Abgeltungsteuer gezahlt? Nachträgliche Berichtigung

Hast du zu viel Abgeltungsteuer gezahlt hast, beispielsweise weil dein Sparerpauschbetrag nicht optimal aufgeteilt war oder weil du vergessen hast, den Freistellungsauftrag anzugeben, solltest du unbedingt eine Steuererklärung einreichen, um die von dir zu viel bezahlten Steuern zurückzubekommen.

Ein anderer Grund, doch eine Steuererklärung abzugeben, ist die sogenannte Günstigerprüfung. Das bietet sich besonders für StudierendeRentner*innen, Kinder oder gering-verdienende Arbeitnehmer*innen an.

In diesen Fällen prüft das Finanzamt, ob du zu viel Abgeltungsteuer gezahlt hast und erstattet dir in solchen Fällen die Differenz zurück.

Ausschlaggebend dafür ist dein persönlicher Steuersatz: Liegt dieser unter der Höhe der Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zahlst du weniger Steuern. Hierfür gibst du alle Kapitalerträge an und fügst die Steuerbescheinigungen der Banken bei.

Ausnahme bei der Abgeltungsteuer: Nichtveranlagung

Als Geringverdienende*r kannst du ein Antrag auf Nichtveranlagung stellen. Sollten deine jährlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, wirst du in der Regel auch von der Abgeltungssteuer befreit.

Steuerjahr

Grundfreibetrag

2019

9.168 €

2020

9.408 €

2021

9.744 €

2022

10.347 €

2023

10.908 €

2024

11.604 €

Bei einer Bewilligung gilt die Nichtveranlagung für drei Jahre und muss bei dem Bankinstitut vorgelegt werden – somit erhältst du die vollen unversteuerten Kapitalerträge.

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Als Anleger muss man bei der Abgabe der Steuererklärung verschiedene Aspekte berücksichtigen.

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An welchen Stellen kann sich eine Steuererklärung lohnen?

Als Anleger*in hast du noch weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen. So kannst du die Transaktionskosten für deine Bankgeschäfte absetzen.

Dazu zählen zum Beispiel die

  • Gebühren
  • Bankspesen
  • Makler*incourtagen
  • Kosten einer Vermögensverwaltung
  • Ausgaben für eine Bankberatung

Werden deine Ausgaben per Flatrate abgerechnet, kannst du 50 Prozent dieser Kosten ansetzen. Dies kannst du mit deinen Gewinnen verrechnen. Tätigst du deine Kapitalanlagen bei ausschließlich einer Bank, geschieht das automatisch.

Für den Fall, dass deine Anlagen über mehrere Banken verteilt sind, ist eine Steuererklärung sinnvoll, um dem Finanzamt mögliche Verluste aufzuzeigen.

Steuererklärung für Anleger*innen: ELSTER vs. Taxfix

Wie du bereits gelesen hast, unterscheidet sich Taxfix sehr vom klassischen ELSTER Onlinedienst vom Finanzamt. Anleger*innen, die ihre Steuererklärung mit ELSTER machen, müssen komplexe Formulare ausfüllen, die oft nicht einfach zu verstehen sind.

Die Fragen der Taxfix-App sind intuitiv, einfach formuliert und bieten jeweils eine Erklärungsbox, solltest du einmal nicht weiterwissen. Hinzu kommt, dass du bei ELSTER meistens mehrere Formulare ausfüllen musst, wohingegen du das Frage-Antwort-Verfahren bei Taxfix in einem Lauf erledigen kannst. Währenddessen kannst du übrigens von Smartphone auf App und zurück wechseln – deine Daten werden dauernd synchronisiert.

Außerdem schlagen wir dir absetzbare Kosten vor, an die du womöglich nicht gedacht hättest. Kombiniert mit der Plausibilitätsprüfung für deine Eingaben, steht deiner Steuererstattung quasi nichts mehr im Wege. Und das Beste: Den Fragen-Flow hast du durchschnittlich in unter einer halben Stunde erledigt!

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