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Steuererklärung für Rentner*innen

Über 5 Millionen Rentner*innen zahlen in Deutschland Steuern. Ob du auch eine Rentner-Steuererklärung abgeben musst und wie du Steuern sparen kannst.

    01.

    Wann musst du als Rentner*in eine Steuererklärung einreichen?

    Sobald deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, musst du eine Steuererklärung machen. Für das Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro für Ledige. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

    Doch wie berechnest du nun deine steuerpflichtigen Einnahmen?

    Mit dem 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten, das festlegt, welcher Anteil deiner Rente unter die Steuerpflicht fällt. Die neue Regelung wurde gewählt, um die Renten stufenweise in eine „nachgelagerte Besteuerung“ umzuwandeln.

    Das bedeutet: Auf die Beiträge zahlst du während der Ansparphase keine Steuern. Die Versteuerung findet statt, wenn du das Geld später bekommst, also eine Rente oder Pension erhältst. 

    Rentenfreibetrag: Jahr des Renteneintritts ist entscheidend


    Jahr des Rentenbeginns

    Besteuerungsanteil in Prozent

    Bis 2005

    50

    2006

    52

    2007

    54

    2008

    56

    folgende Jahre

    jedes Jahr plus 2 Prozent

    2020

    80

    2021

    81

    2022

    82

    folgende Jahre

    jedes Jahr plus 1 Prozent

    ab 2040

    100

    Bis dahin aber profitieren auch alle Neurentner*innen noch von ihrem persönlichen Rentenfreibetrag. Um das etwas klarer zu machen, folgendes Beispiel:

    Beispiel der Rentenberechnung

    Der ledige Herr Schneider ist 2007 in Rente gegangen und bekommt 20.000 Euro brutto jährlich. Auf 54 Prozent dieses Betrags, d.h. auf 10.800 Euro, zahlt er Steuern. Sein Rentenfreibetrag liegt also bei 9.200 Euro. Dieser Betrag wird zum Renteneintritt festgesetzt und bleibt über die Jahre gleich – selbst wenn Herr Schneiders Rente sich erhöhen sollte.

     Da der Grundfreibetrag für 2021 bei 9.744 Euro liegt, muss Herr Schneider – sofern er nichts von der Steuer absetzen kann – grundsätzlich Steuern zahlen. Einkommensteuer fällt hierbei nur für den Anteil an seinem Einkommen an, der über dem Grundfreibetrag liegt.

    Generell betrifft die Rentenbesteuerung nicht nur die gesetzlichen Renten, sondern auch die private Vorsorge, wie die Riesterrente oder die betriebliche Altersvorsorge.

    Hinweis:

    Mit der Rentner-Steuererklärung erhalten Rentenbeziehende die Möglichkeit, anfallende Ausgaben geltend zu machen.

    02.

    Was gibt es beim Umgang mit dem Finanzamt zu beachten?

    Wenn du entsprechend hohe Renteneinkünfte hast, solltest du eine Steuererklärung abgeben. Machst du die Steuererklärung, zu der du verpflichtet bist, nicht, könnte die dann stattfindende Schätzung des Finanzamts über dein Einkommen für dich unvorteilhaft werden. Das liegt daran, dass eventuell nicht alle deine Ausgaben berücksichtigt werden.

    Bedenken solltest du auch, dass alle Arten von Einnahmen zusammengerechnet werden. So zählen nicht nur die Bezüge aus der Rente, sondern auch beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, eventuell auch ein Gehalt aus einer Nebentätigkeit zu deinen Einkünften. Wie bei Arbeitnehmer*innenn gilt: Mit dem Einkommen steigt der persönliche Steuersatz. Umso wichtiger also, dass du dir über die Möglichkeiten, was du alles als Rentner*in absetzen kannst, im Klaren bist.

    Über 3 Milliarden Euro haben wir für unsere Kund*innen bereits zurück geholt! Die Mission von Taxfix ist, finanzielle Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.

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    03.

    Welche Werbungskosten kannst du als Rentner*in tatsächlich geltend machen?

    Über manche Punkte in deiner Steuererklärung kannst du deine Einnahmen reduzieren, über andere direkt deine Steuerlast senken.

    Als Rentner*in absetzen: Sonderausgaben

    So kannst du beispielsweise Kosten, die aufgrund einer Krankheit für Ärzte und Medikamente angefallen sind, genau wie Pflegeheim- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Diese wirken sich aber erst aus, wenn du mit den Ausgaben die zumutbare Eigenbelastung übersteigst. Beiträge für Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherungen oder Spenden zählen zu den Sonderausgaben.

    Behindertenpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag

    Bei Vorliegen einer Behinderung darf der Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Durch diesen sind deine Kosten, die dir aufgrund der Behinderung regelmäßig entstehen, abgegolten.

    Solltest du über 64 Jahre sein, kannst du zusätzlich vom Altersentlastungsbetrag profitieren. Um welche Höhe du jährlich dein zu versteuerndes Einkommen drücken kannst, richtet sich nach dem Jahr, welches deinem 64. Lebensjahr folgt und liegt höchstens bei 1.900 Euro.

    Weitere Kosten, die Rentner*innen geltend machen können

    Als weitere absetzbare Kosten als Rentner*in kommen infrage:

    04.

    Berufstätig im Alter: Fallen für einen Job Steuern an?

    Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast, darfst du so viel hinzuverdienen, wie du möchtest, ohne, dass deine Rente gekürzt wird. Dennoch müssen alle Einkünfte, sobald sie den Grundfreibetrag übersteigen, in der Steuererklärung angegeben werden.

    Um welche Art von Einkünften es sich handelt, spielt nur eine Rolle bei der Höhe der Steuern. Abhängig davon, ob die Einnahmen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalanlagen kommen, werden sie steuerlich unterschiedlich behandelt.

    Job während der Rente: Ausnahme Minijob

    Eine Ausnahme davon bildet der Minijob. Bis monatlich 410 Euro dürfen bei einem Minijob steuerfrei dazu verdient werden und auch, wenn du noch nicht die Regelaltersgrenze überschritten hast, fallen keine Rentenkürzungen an. Wirst du zusätzlich zu deiner Rente als Arbeitnehmer tätig und arbeitest auf Lohnsteuerkarte? Dann wird das Gehalt zu den anderen Einkünften gerechnet und fällt mit unter die Besteuerung. Allerdings zahlst du dann auch wieder die Lohnsteuer, die an deine Steuerlast angerechnet wird.

    Erhöhte Hinzuverdienstgrenze während der Rente

    Bis zum Erreichen deiner Regelaltersgrenze gilt in der Regel außerdem: Du darfst maximal 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass sich deine Rente verringern würde. Wenn dein Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt.

    Mit dem Sozialschutz-Paket wurde die Grenze aufgrund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro angehoben. Für die Jahre 2021/2022 wurde die Grenze ebenfalls erhöht: Sie lag/liegt bei 46.060 Euro. Frührentner*innen dürfen zu ihrer gesetzlichen Rente also sogar bis zu 46.060 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen.

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    Wir sagen dir, wie viel du vom Finanzamt bekommst. So kannst du entscheiden, ob sich die Übermittlung lohnt oder du doch nicht abgeben möchtest.

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    05.

    Hinterbliebenenrente: (Halb-)Waisenrente und Witwen-Rente

    Hinterbliebene Kinder sowie Partner*innen unterstützt der Staat. Die beiden Ausgleichssysteme der Waisenrente bzw. Halbwaisenrente und der Witwen-Rente*Witwer-Rente unterliegen jedoch einigen Voraussetzungen und die Berechnung ist abhängig vom Rentenanspruch des*r Verstorbenen. 

    Welche Sätze gelten und wie viel damit an Hinterbliebene gezahlt wird, ist klar geregelt und die Berechnung dessen mitunter komplex. 

    In der Besteuerung werden diese Renten genauso behandelt wie die Altersrente. Weitere Details findest du in den verlinkten Ratgeberbeiträgen.

    06.

    Erwerbsminderungsrente: Hilfe, wenn Arbeiten nicht mehr möglich ist

    Du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, hast aber das Rentenalter noch nicht erreicht? Das ist ein klassischer Fall für eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rente soll dein Einkommen ersetzen, wenn du selbst nicht mehr für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst.

    Die Grundlagen

    Taxfix bietet einfache, grundlegende Informationen darüber, wie du das Beste aus deiner Steuererklärung herausholen kannst. Hier sind einige Beispiele.

    Abgabefristen für die Steuererklärung

    Das Finanzamt ist bei seinen Fristen streng. Du solltest sie deshalb auf jeden Fall einhalten. Für das Steuerjahr 2022 endet die Abgabefrist am 02. Oktober 2023. Gibst du freiwillig ab, ist deutlich mehr Zeit, gibst du zeitnah ab, erinnerst du dich aber sicher noch am besten an Einkünfte und Ausgaben.

    So klappt die Steuererklärung online – garantiert

    Alle Infos zur Steuererklärung 2022 und welche weiteren du im Jahr 2023 abgeben kannst: Fristen, Programme und Apps, Abgabepflicht und welche Neuerungen es im Steuerrecht gibt.

    Abgabepflicht oder freiwillig?

    Wir sagen dir, für wen die Abgabe der Steuererklärung Pflicht ist und was du beachten musst, wenn du 2022 von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen warst. Übrigens: In den meisten Fällen lohnt sich auch eine freiwillige Abgabe.

    Du willst möglichst viele Steuern sparen?

    Alle Tipps für deine größtmögliche Steuerersparnis findest du in unserem Ratgeber. Egal ob es um Umzugskosten, absetzbare Sonderausgaben oder darum geht, wie du das meiste aus den Werbungskosten heraus holst – hier findest du Antworten auf große und detaillierte Steuerfragen.

    Steuererklärung in 2023: Das ist alles, was du wissen musst

    Alle Infos zur Steuererklärung 2022 und welche weiteren du im Jahr 2023 abgeben kannst: Fristen, Programme und Apps, Abgabepflicht und welche Neuerungen es im Steuerrecht gibt.

    Die Steuererklärung einfach machen lassen

    Keine Lust auf die Steuer? Dann lass deine Steuererklärung ganz entspannt von staatlich geprüften Steuerberater*innen erledigen. Lade einfach einige Dokumente hoch und erhalte deine Steuererklärung in wenigen Tagen. Du musst sie nur noch prüfen und freigeben – fertig!

    07.

    Berufsunfähigkeit

    Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.

    Seit 1. Januar 2001 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Berufsunfähigkeit entstehen.

    Für Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten. Das heißt, sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

    Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

    Unterschied Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente

    Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Hier ist es egal, ob du nur in deinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten oder generell nicht mehr in dem Umfang tätig werden kannst.

    Erwerbsminderungsrente ist eine Möglichkeit für solche Personen, die keinerlei Arbeit mehr in vollem Stundenumfang ausüben können und steht grundsätzlichen allen Jahrgängen zu. Das Kriterium liegt also nicht mehr auf dem eigentlichen Beruf, sondern die ausbleibende oder nur teilweise Möglichkeit irgendeinen Beruf auszuüben ist entscheidend.

    Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen und Hilfeumfang

    Die Erwerbsminderungsrente unterstützt also, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (Vollzeit) gearbeitet werden kann. Gleichzeitig darf die Regelaltersgrenze (also der Zeitpunkt, ab dem Altersrente gezahlt wird) noch nicht erreicht sein. In der folgenden Tabelle erhältst du einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen bei den zwei Formen der Erwerbsminderungsrente vorliegen.

    Um eine Erwerbsminderung festzustellen, sind einige Schritte notwendig: 

    1. Versuch, durch Reha-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen
    2. Unterstützung bei der Arbeitssuche, bspw. auch durch berufliche Umorientierung
    3. Einschätzung der Möglichkeit, zu arbeiten

    Kriterium

    Teilweise Erwerbsminderungs-Rente

    Volle Erwerbsminderungs-Rente

    Mögliche Arbeitszeit

    3 – 6 Std. täglich

    max. 3 Std. täglich

    Höhe der Auszahlung

    50 %

    100 %

    Versicherungsdauer

    mind. 5 Jahre rentenversichert

    mind. 5 Jahre rentenversichert

    Dauer der Einzahlung

    mind. 3 Jahre

    mind. 3 Jahre

    max. Zuverdienst

    individuelle Ermittlung

    6.300 Euro

    max. Dauer der Nebentätigkeit

    < 6 Stunden

    < 3 Stunden

    08.

    Als Rentner*in die Steuererklärung machen: Mit Taxfix!

    Allein das Wort ‚Anlage‘ löst bei vielen Unbehagen aus – Grund sind die Formulare der Steuerverwaltung. Für Rentner*innen ist es hauptsächlich die ‚Anlage R‘, es können jedoch weitere hinzukommen. Wir finden, das mit den Formularen muss nicht sein.

    Deshalb bietet Taxfix nun auch den Beziehenden von gesetzlichen Renten die Möglichkeit, die Steuererklärung mit Taxfix zu machen! 

    Mit der Erweiterung des Produktes möchten wir vielen weiteren Personen helfen. Die Steuererklärung für Rentner*innen ist damit deutlich leichter geworden. Wie einfach, zeigt dir das folgende Video. Über die Schaltfläche direkt darunter kannst du das Steuerprogramm von Taxfix kostenlos ausprobieren!

    So leicht ist Taxfix

    Die Steuererklärung online zu erledigen, geht übrigens auch an deinem Computer. Starte dafür einfach die Web-App im Browser. Wenn du beides nutzen möchtest: Dein Account synchronisiert Smartphone und Browser!

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