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Die Studenten-Steuererklärung lohnt sich!

Viele deiner Studienkosten holst du dir mit einer Studierenden-Steuererklärung wieder zurück. Wir geben dir alle Tipps und Hinweise rund um Fristen, absetzbare Aufwendungen und die Abgabepflicht.

    01.

    Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student*in?

    Bist du im Studium, bist du in aller Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Du solltest jedoch freiwillig abgeben, weil du Geld vom Staat zurückbekommen kannst – und das nicht zu knapp.

    Viele, die studieren, denken wahrscheinlich, dass sich eine Steuererklärung für sie gar nicht lohnt, da sie nicht Vollzeit arbeiten. Das ist jedoch nicht wahr, denn als Student*Studentin hat man während des Studiums mehr Ausgaben als vielleicht vorerst angenommen. Viele dieser Ausgaben kannst du in der Steuererklärung angeben, sie so steuerlich abzusetzen und damit Geld zurückbekommen.

    Wann bin ich als Studierende*r verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen?

    Auch bei Studierenden kann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung vorliegen. Beispielsweise…

    • bei mehreren Arbeitgebern, also mehr als einem Job, wenn die Lohnsteuer nicht für beide Gehälter zusammen gemacht wird
    • im Falle eines Verlustvortrags aus den Vorjahren
    • weitere Fälle, die du im Beitrag zur Abgabepflicht findest

    02.

    Wie viel Steuern kriegt man als Student*in zurück?

    Das kann pauschal nicht gesagt werden. Aktuellste Zahlen zur Höhe der Rückerstattung zeigen, dass Arbeitnehmer*innen, die ihre Steuererklärung für ein Jahr abgegeben haben, durchschnittlich 1.063 Euro vom Finanzamt zurückerhalten. 

    Bei Studierenden fällt diese Summe in der Regel geringer aus. Jedoch kann es sich auch im Fall des Studiums sehr lohnen, eine Steuererstattung zu erledigen. Der Grund dafür: viele Kosten kannst du als Student*in entweder in der tatsächlichen Höhe oder über Pauschalen in der Steuererklärung abgeben. So fördert der Gesetzgeber die Weiterbildung – das Stichwort heißt Werbungskosten.

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    Inken erklärt dir alles Wichtige zur Steuererklärung als Student*in und klärt vor allem die wichtigste Frage: Lohnt sich das überhaupt?

    03.

    Wie macht man als Student*in eine Steuererklärung?

    Bestimmt fragst du dich wie viele anderen Studierenden auch: „Wie kann ich als Student*in eine Steuererklärung machen?“ Die Antwort darauf lautet bei so vielen anderen Student*innen: Taxfix.

    Taxfix ist für Studierende der einfachste Weg zur Steuererklärung, unsere App ist speziell bei jungen Menschen besonders beliebt. Bei deiner Studierenden-Steuererklärung mit Taxfix benötigst du kein Diplom oder einen Master-Abschluss in Steuerrecht. Wir machen die Steuererklärung verständlich für dich:

    1. Im Frage-Antwort-Verfahren gehst du Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung. Du beantwortest lediglich einfache Fragen. Umfangreiche und komplexe Formulare haben bei uns keinen Platz.
    2. Bei der Beantwortung werden alle nötigen Daten gesammelt und automatisch in die offiziellen Steuer-Formulare eingetragen.
    3. Es fließen alle deine Studienkosten in die Steuererklärung.
    4. Dir wird sofort die Höhe der voraussichtlichen Steuererstattung berechnet. Kostenlos und ohne Risiko.
    5. Wenn du zufrieden bist, kannst du deine Steuerunterlagen papierlos an dein Finanzamt übermitteln.

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    04.

    Was kann ich als Student*in steuerlich absetzen?

    Vielleicht sind die Ausgaben im Studium andere oder sogar geringer als in einem Anstellungsverhältnis später im Leben. Aber du hast dennoch alle Möglichkeiten, viele Kosten in der Steuererklärung anzugeben und damit jede Menge Geld vom Fiskus zurückzuerhalten!

    Diese Kosten kannst du steuerlich geltend machen:

    In der Tabelle findest du viele typische Kosten, wenn auch du dich fragst 'Was kann ich als Student*in in der Steuererklärung angeben?'. Mit aufgeführt haben wir, welche Pauschalen als Student*in interessant sein können.

    Kosten

    Beispiele

    Pauschale vorhanden?

    Mehr Informationen

    Studien-Gebühren

    Semesterbeitrag, Prüfungsgebühren, Aufnahmetests, Seminarausgaben

    Nein

    Infos zum Studiengebühren Absetzen oder direkt mit Taxfix starten

    Fahrtkosten

    Fahrt zur Universität oder Bibliothek. Außerdem: Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnung

    0,30 Euro pro km einfacher Fahrt, ab km 21: 0,38 Euro. Max: 4.500 Euro

    Fahrtkosten im Studium absetzen oder direkt mit Taxfix starten

    Telefon- und Internetkosten

    Smartphone-Vertrag, Internet zu Hause, Festnetz

    20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr)

    Internetkosten im Studium absetzen oder direkt mit Taxfix starten

    Computer

    Computer, Tablet, Software und Peripheriegeräte

    Nein, aber komplette Abschreibung im gleichen Jahr bzw. innerhalb von 12 Monaten möglich. Nur anteilige Nutzung für das Studium kann steuerlich geltend gemacht werden

    Computer und Tablet absetzen oder direkt mit Taxfix starten

    Literatur und andere Arbeitsmittel

    Fachliteratur, besonderes Equipment, didaktische Materialien, Druck- und Kopierkosten, Stifte, Blöcke, etc.

    Nein, Absetzen in tatsächlicher Höhe oder Nutzung der Nichtbeanstandungsgrenze in Höhe von 110 Euro (nicht garantiert, aber meist akzeptiert)

    Literatur und Lernmaterialien absetzen oder direkt mit Taxfix starten

    Unterkunft-Kosten

    Möglich bei Studiumswohnung als Zweitwohnung

    Nein, Miete in voller Höhe absetzbar

    Zweitwohnsitz absetzen oder direkt mit Taxfix starten

    Studienkredit

    Zinsen der Rückzahlung des Studienkredits

    Nein, Zinskosten voll absetzbar

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    Wie du sehen kannst, bieten sich dir viele Möglichkeiten, Kosten in der Steuererklärung abzusetzen, auch über Pauschalen. Die Taxfix-App hilft dir dabei. Sie erinnert dich an Ausgaben, erhält durch einfache Fragen alle notwendigen Informationen von dir und trägt die Ausgaben in richtiger Höhe und an der richtigen Stelle in die Aufstellung ein.

    Mehr zu Absetzmöglichkeiten für Studierende haben wir im Ratgeber gesammelt.

    Wichtiger Hinweis:

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az: 2 BvL 22/14 und weitere), dass Ausgaben für das Erststudium und die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen! Sie gelten stattdessen als Sonderausgaben. Diese sind auf jährlich 6.000 Euro begrenzt. Sonderausgaben wirken sich jedoch nur steuerlich aus, wenn im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

    05.

    Wann muss ich als Student*in eine Steuererklärung abgeben

    Als Student*in musst du nicht pauschal eine Steuererklärung abgeben. Jedoch können manche Umstände dazu führen, dass du dem Finanzamt eine Erklärung schicken musst.

    So musst du als Student*in eine Steuererklärung einreichen, wenn du beispielsweise...

    • mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hast (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld)
    • im entsprechenden Kalenderjahr gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten hast – also ein Lohn nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird
    • verheiratet bist und eine bestimmte Steuerklassenkombination hast

    Es gibt weitere Gründe, die zur Abgabepflicht für Studierende führen. Diese findest du in unserem Artikel 'Abgabepflicht: Wer muss eine Steuererklärung machen?'

    06.

    Welche Steuerklasse als Studierende?

    Als Student*in hast du in der Regel Steuerklasse 1. Sie ist auch die Standard-Klasse bei Arbeitnehmenden. Jedoch sind Abweichungen möglich: 

    • Hast du mehrere Arbeitgeber, findet die Steuerklasse 6 Anwendung
    • Für Alleinerziehende ist die Steuerklasse 2 bestimmt
    • Andere Lebensumstände wie eine Ehe resultieren auch in einer der anderen Steuerklassen

    Mehr über Steuerklassen:

    Ein detailliertes Bild der Steuerklassen erhältst du in unserem Ratgeberbeitrag. Dort findest du schnell heraus, ob du wie die meisten Studierenden die Steuerklasse 1 hast, oder doch eine andere vorliegt.

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    Wir sagen dir, wie viel du vom Finanzamt bekommst. So kannst du entscheiden, ob sich die Übermittlung lohnt oder du doch nicht abgeben möchtest.

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    07.

    Verlustvortrag: Zukünftige Steuern sparen​

    Du verdienst während deines Studiums kein Geld? Mach in diesem Fall trotzdem deine Steuererklärung. Mit einem Verlustvortrag kannst du später noch davon profitieren.

    Das geschieht so: Wenn du deine Steuererklärung beim Finanzamt abgibst, werden deine Einkünfte und Ausgaben miteinander verrechnet. Hast du wegen zu hoher Kosten einen Verlust, nimmst du diesen in das nächste Steuerjahr mit, wo er dann mit den dortigen Einkünften verrechnet wird.

    Mit dem Verlustvortrag kannst du also deine Verluste in die Zeit nach deinem Studium mitnehmen. Wenn du dann dein erstes Geld verdienst, sparst du im ersten Arbeitsjahr mit deinem Studium Steuern.

    08.

    Steuererklärung für die Zweitausbildung

    Im Gegensatz zum Erststudium gilt ein Zweitstudium/eine Zweitausbildung als Fortbildung. Ausgaben, beispielsweise für dein Masterstudium, oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. einem anderen Studium, kannst du in einer Steuererklärung als Fortbildungskosten absetzen.

    Sie gelten als Werbungskosten und können daher in voller Höhe abgesetzt werden. Damit sparst du während des Studiums Einkommensteuer.

    Mehr zur Zweitausbildung:

    Mehr Informationen zum korrekten Absetzen der Ausgaben und den Voraussetzungen in einem Zweitstudium/einer Zweitausbilldung erhältst du in unserem Ratgeberbeitrag.

    Taxfix deckt diesen Fall übrigens komplett ab. Starte also gleich.

    09.

    Steuererklärung für das Erststudium

    Ein Erststudium bedeutet erst einmal, dass es sich um das erste Studium handelt. 

    Ist dies die erste Ausbildung überhaupt, gilt das Studium auch als Erstausbildung. Es wurde in dem Fall beispielsweise keine Ausbildung vor dem Studium abgeschlossen. 

    Gehen wir hier also davon aus, dass das erste Studium (Erststudium) auch die erste Ausbildung (Erstausbildung) ist, sind die zulässigen Ausgaben nur als Sonderausgaben absetzbar, nicht als Werbungskosten, wie im Fall der Zweitausbildung (siehe oben). Die maximal absetzbare Summe ist auf 6.000 Euro begrenzt. Pauschalen kannst du dabei aber dennoch nutzen!



    Mehr zu Erststudium/Erstausbildung:

    Wie du dein Erststudium absetzt und die geltenden Voraussetzungen erfährst du in unserem Ratgeberbeitrag.

    Taxfix deckt auch diese Steuersituation von dir korrekt und leicht verständlich ab. Starte also gleich.

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    10.

    Fristen für die Studierenden-Steuererklärung

    Bist du im Studium und zur Abgabe verpflichtet, hast du dafür genauso lange Zeit wie andere Personen mit Abgabepflicht. Leider gibt es hier keine Erleichterungen bei der Steuererklärung für Studierende. Da beispielsweise bei mehreren Jobs eine Abgabepflicht vorliegt, solltest du diese Frist kennen.

    Fristen für die verpflichtende Abgabe:

    • Steuerjahr 2023: 02. September 2024
    • Steuerjahr 2024 mit Steuerberatung: 31. Juli 2025

    Generell besteht bei Studierenden allerdings keine Abgabepflicht. Da sich die Steuererklärung dennoch lohnen kann, empfehlen wir, die mögliche Steuererstattung mit Taxfix schnell und unkompliziert auszurechnen. Für die freiwillige Steuererklärung von Studierenden ist, wie bei anderen Gruppen auch, vier Jahre Zeit. 

    Fristen für die freiwillige Abgabe:

    • Steuerjahr 2023: 31. Dezember 2027
    • Steuerjahr 2022: 31. Dezember 2026
    • Steuerjahr 2021: 31. Dezember 2025
    • Steuerjahr 2020: 31. Dezember 2024

    Welche Abgabefristen für weitere Steuerjahre gelten, erfährst du hier.

    Steuererklärung als Studierende rückwirkend einreichen

    Auch wenn du in den letzten Jahren noch keine Steuererklärung eingesendet hast, ist es noch lange nicht zu spät. Als Student*Studentin kannst du ebenfalls deine Steuererklärung freiwillig rückwirkend bis zu 4 Jahre später einreichen und dein Taschengeld auffüllen.

    Bis zum Ende des Jahres 2024 kannst du beispielsweise noch deine Steuererklärung für 2020 und die darauffolgenden Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.

    Kann ich auch nach meinem Abschluss noch eine Steuererklärung für mein Studium machen?

    Ja, auch hier gelten die rückwirkenden vier Jahre für die Steuererklärung. Ein Verlustvortrag ist in der Regel sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend machbar. 

    Das Finanzamt zahlt dir Zinsen

    Bei einer späten Abgabe der Steuererklärung ergeben sich vielleicht sogar Chancen auf noch mehr Geld vom Staat. Wenn du die letzten Jahre demnach noch keine Steuererklärung eingereicht hast, zahlt dir das Finanzamt pro Monat Zinsen auf die Summe, die du zurückerhältst. Das heißt, du kannst noch mehr Geld vom Finanzamt bekommen.

    Hierbei gelten jedoch ein paar Voraussetzungen, beispielsweise beginnt der Zins-Zeitraum nicht direkt mit Ende des Steuerjahres.

    Alle Informationen findest du unter „Zinsen vom Finanzamt“.

    11.

    Soll ich als Student*in eine Steuererklärung machen?

    Ob du eine Steuererklärung machen solltest, liegt bei dir. Taxfix ist keine Steuerberatung und kann dir deshalb keine konkreten Steuervorschläge geben.

    Es gibt jedoch einige Punkte, die du beachten kannst. Als Student*in kannst du am meisten bei einem Studium absetzen, das als Zweitausbildung gilt. Eine Rückerstattung vom Finanzamt gibt es jedoch nur, wenn während des Jahres ein Teil deiner Einnahmen als Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt wurden. Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich aber in den meisten Fällen, in vielen Fällen sparst du über den Verlustvortrag zu einem späteren Zeitpunkt.

    Etwas ausführlicher erklärt:

    1. Erstausbildung oder Zweitausbildung? Du kannst hier nachlesen, was eine Erstausbildung genau ist, aber so viel dazu: Hast du bisher noch kein Studium oder Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, ist es wahrscheinlich eine Erstausbildung. Dann kannst du Ausgaben nur als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten geltend machen. Die absetzbare Summe als Sonderausgaben hat dabei einen Höchstbetrag von 6.000 Euro. Zudem können deine Ausgaben nur mit den Einkünften aus dem gleichen Jahr verrechnet werden, der Verlustvortrag ist ausgeschlossen.

      Hast du bereits ein Studium (Bachelor oder Master) oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, zählt dein aktuelles Studium als Zweitausbildung. Deine Ausgaben kannst du als Werbungskosten absetzen, die unbegrenzt dein zu versteuerndes Einkommen senken, wodurch sich dein Steuerergebnis verbessert.
    2. Wie hoch war dein Gehalt, bspw. aus dem Dualen Studium, der Werkstudentenstelle bzw. hattest du überhaupt eines? Bei einer Dualen Ausbildung liegt ein Ausbildungsdienstverhältnis vor. Du kannst deine Kosten auf jeden Fall als Werbungskosten absetzen, nicht nur als Sonderausgaben. Als Werkstudent*in oder anderen Anstellungen wie auf 520-Euro-Basis gilt: Hast du keine Einnahmen oder liegen diese unterhalb des Grundfreibetrags (im Steuerjahr 2023: 10.908 Euro), zahlst du keine Lohnsteuer (und musst keine Steuererklärung abgeben). Dann gibt es auch keine Abgaben und das Finanzamt behält nichts ein! Entsprechend kannst du vom Finanzamt für das jeweilige Jahr auch nichts zurückerhalten, der Fiskus registriert jedoch den Verlust und schreibt ihn in die nächsten Jahre vor. Im nächsten Jahr mit entsprechenden Einkünften kommt dir der Verlust dann zugute, weil das Finanzamt ihn mit deinen Einkünften verrechnet. So verbessert sich dein Steuerergebnis. Voraussetzung für den Verlustvortrag ist jedoch, dass es sich um eine Zweitausbildung (z. B. Masterstudium) handelt.

    12.

    Steuererklärung für Studierende: ELSTER vs. Taxfix

    Wie du bereits gelesen hast, unterscheidet sich Taxfix sehr vom klassischen ELSTER Onlinedienst vom Finanzamt. Studierende, die ihre Steuererklärung mit ELSTER machen, müssen komplexe Formulare ausfüllen, die oft nicht einfach zu verstehen sind. Als Student*in Kosten in die Steuererklärung einzutragen, ist damit komplex und anstrengend.

    Wie Taxfix die Steuererklärung für Studenten vereinfacht

    Die Fragen der Taxfix-App sind intuitiv, einfach formuliert und bieten jeweils eine Erklärungsbox, solltest du einmal nicht weiterwissen. Hinzu kommt, dass du bei ELSTER meistens mehrere Formulare ausfüllen musst, wohingegen du das Frage-Antwort-Verfahren bei Taxfix in einem Lauf erledigen kannst. Währenddessen kannst du übrigens von Smartphone auf App und zurück wechseln – deine Daten werden dauernd synchronisiert.

    Außerdem schlagen wir dir absetzbare Kosten vor, an die du womöglich nicht gedacht hättest. Kombiniert mit der Plausibilitätsprüfung für deine Eingaben, steht deiner Steuererstattung quasi nichts mehr im Wege. Und das Beste: Den Fragen-Flow erledigst du im Durchschnitt in unter einer halben Stunde!

    Probiere es hier aus!

    Money on my mind – Der Taxfix-Podcast

    Über Geld spricht man eben doch! Wir brechen mit dem Tabu und sprechen mit spannenden Gäst*innen über Geld – ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen.

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