Abgabefrist am 2. September verpasst? Schnell nachreichen und Strafen vermeiden!
Viele deiner Studienkosten holst du dir mit einer Studierenden-Steuererklärung wieder zurück. Wir geben dir alle Tipps und Hinweise rund um Fristen, absetzbare Aufwendungen und die Abgabepflicht.
Inhaltsverzeichnis - Steuererklärung für Studierende
01.
Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student*in?
Bist du im Studium, bist du in aller Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Du solltest jedoch freiwillig abgeben , weil du Geld vom Staat zurückbekommen kannst – und das nicht zu knapp.
Viele, die studieren, denken wahrscheinlich, dass sich eine Steuererklärung für sie gar nicht lohnt, da sie nicht Vollzeit arbeiten. Das ist jedoch nicht wahr, denn als Student*Studentin hat man während des Studiums mehr Ausgaben als vielleicht vorerst angenommen. Viele dieser Ausgaben kannst du in der Steuererklärung angeben, sie so steuerlich abzusetzen und damit Geld zurückbekommen.
Auch bei Studierenden kann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung vorliegen. Beispielsweise…
02.
Wie viel Steuern kriegt man als Student*in zurück?
Das kann pauschal nicht gesagt werden. Aktuellste Zahlen zur Höhe der Rückerstattung zeigen, dass Arbeitnehmer*innen, die ihre Steuererklärung für ein Jahr abgegeben haben, durchschnittlich 1.063 Euro vom Finanzamt zurückerhalten.
Bei Studierenden fällt diese Summe in der Regel geringer aus. Jedoch kann es sich auch im Fall des Studiums sehr lohnen, eine Steuererstattung zu erledigen. Der Grund dafür: viele Kosten kannst du als Student*in entweder in der tatsächlichen Höhe oder über Pauschalen in der Steuererklärung abgeben. So fördert der Gesetzgeber die Weiterbildung – das Stichwort heißt Werbungskosten.
Du beantwortest leicht verständliche Fragen, wir sagen dir, wie viel du voraussichtlich vom Finanzamt zurückbekommen wirst.
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03.
Wie macht man als Student*in eine Steuererklärung?
Bestimmt fragst du dich wie viele anderen Studierenden auch: „Wie kann ich als Student*in eine Steuererklärung machen?“ Die Antwort darauf lautet bei so vielen anderen Student*innen: Taxfix.
Taxfix ist für Studierende der einfachste Weg zur Steuererklärung, unsere App ist speziell bei jungen Menschen besonders beliebt. Bei deiner Studierenden-Steuererklärung mit Taxfix benötigst du kein Diplom oder einen Master-Abschluss in Steuerrecht. Wir machen die Steuererklärung verständlich für dich:
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04.
Was kann ich als Student*in steuerlich absetzen?
Vielleicht sind die Ausgaben im Studium andere oder sogar geringer als in einem Anstellungsverhältnis später im Leben. Aber du hast dennoch alle Möglichkeiten, viele Kosten in der Steuererklärung anzugeben und damit jede Menge Geld vom Fiskus zurückzuerhalten!
In der Tabelle findest du viele typische Kosten, wenn auch du dich fragst 'Was kann ich als Student*in in der Steuererklärung angeben?'. Mit aufgeführt haben wir, welche Pauschalen als Student*in interessant sein können.
Kosten | Beispiele | Pauschale vorhanden? | Mehr Informationen |
Studien-Gebühren | Semesterbeitrag, Prüfungsgebühren, Aufnahmetests, Seminarausgaben | Nein | Infos zum Studiengebühren Absetzen oder direkt mit Taxfix starten |
Fahrtkosten | Fahrt zur Universität oder Bibliothek. Außerdem: Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnung | 0,30 Euro pro km einfacher Fahrt, ab km 21: 0,38 Euro. Max: 4.500 Euro | Fahrtkosten im Studium absetzen oder direkt mit Taxfix starten |
Telefon- und Internetkosten | Smartphone-Vertrag, Internet zu Hause, Festnetz | 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr) | Internetkosten im Studium absetzen oder direkt mit Taxfix starten |
Computer | Computer, Tablet, Software und Peripheriegeräte | Nein, aber komplette Abschreibung im gleichen Jahr bzw. innerhalb von 12 Monaten möglich. Nur anteilige Nutzung für das Studium kann steuerlich geltend gemacht werden | Computer und Tablet absetzen oder direkt mit Taxfix starten |
Literatur und andere Arbeitsmittel | Fachliteratur, besonderes Equipment, didaktische Materialien, Druck- und Kopierkosten, Stifte, Blöcke, etc. | Nein, Absetzen in tatsächlicher Höhe oder Nutzung der Nichtbeanstandungsgrenze in Höhe von 110 Euro (nicht garantiert, aber meist akzeptiert) | Literatur und Lernmaterialien absetze n oder direkt mit Taxfix starten |
Unterkunft-Kosten | Möglich bei Studiumswohnung als Zweitwohnung | Nein, Miete in voller Höhe absetzbar | Zweitwohnsitz absetzen oder direkt mit Taxfix starten |
Studienkredit | Zinsen der Rückzahlung des Studienkredits | Nein, Zinskosten voll absetzbar | Studienkredit steuerlich geltend machen oder direkt mit Taxfix starten |
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Jetzt startenWie du sehen kannst, bieten sich dir viele Möglichkeiten, Kosten in der Steuererklärung abzusetzen, auch über Pauschalen. Die Taxfix-App hilft dir dabei. Sie erinnert dich an Ausgaben, erhält durch einfache Fragen alle notwendigen Informationen von dir und trägt die Ausgaben in richtiger Höhe und an der richtigen Stelle in die Aufstellung ein.
Mehr zu Absetzmöglichkeiten für Studierende haben wir im Ratgeber gesammelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az: 2 BvL 22/14 und weitere), dass Ausgaben für das Erststudium und die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen! Sie gelten stattdessen als Sonderausgaben . Diese sind auf jährlich 6.000 Euro begrenzt. Sonderausgaben wirken sich jedoch nur steuerlich aus, wenn im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
05.
Wann muss ich als Student*in eine Steuererklärung abgeben
Als Student*in musst du nicht pauschal eine Steuererklärung abgeben. Jedoch können manche Umstände dazu führen, dass du dem Finanzamt eine Erklärung schicken musst.
So musst du als Student*in eine Steuererklärung einreichen, wenn du beispielsweise...
Es gibt weitere Gründe, die zur Abgabepflicht für Studierende führen. Diese findest du in unserem Artikel 'Abgabepflicht: Wer muss eine Steuererklärung machen?'
06.
Welche Steuerklasse als Studierende?
Als Student*in hast du in der Regel Steuerklasse 1. Sie ist auch die Standard-Klasse bei Arbeitnehmenden. Jedoch sind Abweichungen möglich:
Ein detailliertes Bild der Steuerklassen erhältst du in unserem Ratgeberbeitrag. Dort findest du schnell heraus, ob du wie die meisten Studierenden die Steuerklasse 1 hast, oder doch eine andere vorliegt.
Mit Taxfix kannst du dir deine Studienkosten für 2020, 2021, 2022 und 2023 zurückholen. Direkt im Browser oder bequem per App auf deinem Smartphone.
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Eingetragene Daten prüfen wir auf Richtigkeit mit unserem automatischen Plausibilität-Check.
Wir sagen dir, wie viel du vom Finanzamt bekommst. So kannst du entscheiden, ob sich die Übermittlung lohnt oder du doch nicht abgeben möchtest.
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07.
Verlustvortrag: Zukünftige Steuern sparen
Du verdienst während deines Studiums kein Geld? Mach in diesem Fall trotzdem deine Steuererklärung. Mit einem Verlustvortrag kannst du später noch davon profitieren.
Das geschieht so: Wenn du deine Steuererklärung beim Finanzamt abgibst, werden deine Einkünfte und Ausgaben miteinander verrechnet. Hast du wegen zu hoher Kosten einen Verlust, nimmst du diesen in das nächste Steuerjahr mit, wo er dann mit den dortigen Einkünften verrechnet wird.
Mit dem Verlustvortrag kannst du also deine Verluste in die Zeit nach deinem Studium mitnehmen. Wenn du dann dein erstes Geld verdienst, sparst du im ersten Arbeitsjahr mit deinem Studium Steuern.
08.
Steuererklärung für die Zweitausbildung
Im Gegensatz zum Erststudium gilt ein Zweitstudium/eine Zweitausbildung als Fortbildung. Ausgaben, beispielsweise für dein Masterstudium, oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. einem anderen Studium, kannst du in einer Steuererklärung als Fortbildungskosten absetzen.
Sie gelten als Werbungskosten und können daher in voller Höhe abgesetzt werden. Damit sparst du während des Studiums Einkommensteuer.
Mehr Informationen zum korrekten Absetzen der Ausgaben und den Voraussetzungen in einem Zweitstudium/einer Zweitausbilldung erhältst du in unserem Ratgeberbeitrag.
Taxfix deckt diesen Fall übrigens komplett ab. Starte also gleich .
09.
Steuererklärung für das Erststudium
Ein Erststudium bedeutet erst einmal, dass es sich um das erste Studium handelt.
Ist dies die erste Ausbildung überhaupt, gilt das Studium auch als Erstausbildung. Es wurde in dem Fall beispielsweise keine Ausbildung vor dem Studium abgeschlossen.
Gehen wir hier also davon aus, dass das erste Studium (Erststudium) auch die erste Ausbildung (Erstausbildung) ist, sind die zulässigen Ausgaben nur als Sonderausgaben absetzbar, nicht als Werbungskosten, wie im Fall der Zweitausbildung (siehe oben). Die maximal absetzbare Summe ist auf 6.000 Euro begrenzt. Pauschalen kannst du dabei aber dennoch nutzen!
Wie du dein Erststudium absetzt und die geltenden Voraussetzungen erfährst du in unserem Ratgeberbeitrag.
Taxfix deckt auch diese Steuersituation von dir korrekt und leicht verständlich ab. Starte also gleich .
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Fristen für die Studierenden-Steuererklärung
Bist du im Studium und zur Abgabe verpflichtet, hast du dafür genauso lange Zeit wie andere Personen mit Abgabepflicht . Leider gibt es hier keine Erleichterungen bei der Steuererklärung für Studierende. Da beispielsweise bei mehreren Jobs eine Abgabepflicht vorliegt, solltest du diese Frist kennen.
Fristen für die verpflichtende Abgabe:
Generell besteht bei Studierenden allerdings keine Abgabepflicht. Da sich die Steuererklärung dennoch lohnen kann, empfehlen wir, die mögliche Steuererstattung mit Taxfix schnell und unkompliziert auszurechnen . Für die freiwillige Steuererklärung von Studierenden ist, wie bei anderen Gruppen auch, vier Jahre Zeit.
Fristen für die freiwillige Abgabe:
Welche Abgabefristen für weitere Steuerjahre gelten, erfährst du hier .
Auch wenn du in den letzten Jahren noch keine Steuererklärung eingesendet hast, ist es noch lange nicht zu spät. Als Student*Studentin kannst du ebenfalls deine Steuererklärung freiwillig rückwirkend bis zu 4 Jahre später einreichen und dein Taschengeld auffüllen.
Bis zum Ende des Jahres 2024 kannst du beispielsweise noch deine Steuererklärung für 2020 und die darauffolgenden Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.
Ja, auch hier gelten die rückwirkenden vier Jahre für die Steuererklärung. Ein Verlustvortrag ist in der Regel sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend geltend machbar.
Das Finanzamt zahlt dir Zinsen
Bei einer späten Abgabe der Steuererklärung ergeben sich vielleicht sogar Chancen auf noch mehr Geld vom Staat. Wenn du die letzten Jahre demnach noch keine Steuererklärung eingereicht hast, zahlt dir das Finanzamt pro Monat Zinsen auf die Summe, die du zurückerhältst. Das heißt, du kannst noch mehr Geld vom Finanzamt bekommen.
Hierbei gelten jedoch ein paar Voraussetzungen, beispielsweise beginnt der Zins-Zeitraum nicht direkt mit Ende des Steuerjahres.
Alle Informationen findest du unter „Zinsen vom Finanzamt“ .
11.
Soll ich als Student*in eine Steuererklärung machen?
Ob du eine Steuererklärung machen solltest, liegt bei dir. Taxfix ist keine Steuerberatung und kann dir deshalb keine konkreten Steuervorschläge geben.
Es gibt jedoch einige Punkte, die du beachten kannst. Als Student*in kannst du am meisten bei einem Studium absetzen, das als Zweitausbildung gilt. Eine Rückerstattung vom Finanzamt gibt es jedoch nur, wenn während des Jahres ein Teil deiner Einnahmen als Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt wurden. Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich aber in den meisten Fällen, in vielen Fällen sparst du über den Verlustvortrag zu einem späteren Zeitpunkt.
Etwas ausführlicher erklärt:
12.
Steuererklärung für Studierende: ELSTER vs. Taxfix
Wie du bereits gelesen hast, unterscheidet sich Taxfix sehr vom klassischen ELSTER Onlinedienst vom Finanzamt. Studierende, die ihre Steuererklärung mit ELSTER machen, müssen komplexe Formulare ausfüllen, die oft nicht einfach zu verstehen sind. Als Student*in Kosten in die Steuererklärung einzutragen, ist damit komplex und anstrengend.
Die Fragen der Taxfix-App sind intuitiv, einfach formuliert und bieten jeweils eine Erklärungsbox, solltest du einmal nicht weiterwissen. Hinzu kommt, dass du bei ELSTER meistens mehrere Formulare ausfüllen musst, wohingegen du das Frage-Antwort-Verfahren bei Taxfix in einem Lauf erledigen kannst. Währenddessen kannst du übrigens von Smartphone auf App und zurück wechseln – deine Daten werden dauernd synchronisiert.
Außerdem schlagen wir dir absetzbare Kosten vor, an die du womöglich nicht gedacht hättest. Kombiniert mit der Plausibilitätsprüfung für deine Eingaben, steht deiner Steuererstattung quasi nichts mehr im Wege. Und das Beste: Den Fragen-Flow erledigst du im Durchschnitt in unter einer halben Stunde!
Money on my mind – Der Taxfix-Podcast
Über Geld spricht man eben doch! Wir brechen mit dem Tabu und sprechen mit spannenden Gäst*innen über Geld – ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen.