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Steuer 2025 stressfrei abgeben – Frist ist der 31. Juli 2026

Stell sicher, dass deine Steuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 fertig ist – mit Taxfix geht das ganz einfach in unter einer halben Stunde

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflichtabgabe: Musst du eine Steuererklärung abgeben, endet die Frist in der Regel am 31. Juli des Folgejahres.

  • Mit Steuerberater*in: Lässt du deine Steuererklärung erstellen, hast du länger Zeit; die Frist verlängert sich entsprechend.

  • Freiwillige Steuererklärung: Wenn du nicht verpflichtet bist, kannst du deine Steuer bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.

  • Frist verpasst? Bei verpflichtender Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen und dich zur Abgabe auffordern.

  • Keine Pflicht = kein Risiko: Gibst du freiwillig ab, drohen keine Strafen, wenn du die Erklärung nicht einreichst. Es kann dann nur eine mögliche Erstattung verfallen.

Mit Taxfix behältst du die relevanten Fristen im Blick und reichst deine Steuer rechtzeitig digital ein.

01.

Steuererklärung-Frist 2024: 31. Juli 2025 für Abgabepflichtige

Bis wann muss deine Steuererklärung beim Finanzamt sein? Das hängt davon ab, ob du zur Abgabe verpflichtet bist, freiwillig einreichst oder mit einer Steuerberatung arbeitest. Hier findest du die wichtigsten Fristen für 2025:

Abgabepflichtige Einkommensteuererklärung

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, gilt die Steuer-Deadline des Folgejahres.

Für das Steuerjahr 2025 ist die Frist der 31. Juli 2026.


Einkommensteuererklärung mit Steuerberatung

Falls du eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, profitierst du von einer verlängerten Frist, diese ist für 2025 der 01. März 2027.



02.

Längere Abgabefrist mit Steuerberatung

Wer seine Steuererklärung von/mit einer Steuerberatung oder dem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, bekommt mehr Zeit.

Hier alle Steuerberatung-Abgabetermine im Überblick:

  • Steuererklärung für 2025: Abgabefrist mit Steuerberatung ist der 01. März 2027
  • Steuererklärung für 2026: Abgabefrist mit Steuerberatung ist der 28. Februar 2028
  • Steuererklärung für 2027: Abgabefrist mit Steuerberatung ist der 28. Februar 2029

Tipp

Auch mit dem Taxfix Experten-Service kannst du von der verlängerten Steuerfrist profitieren.

Lasse hier deine Steuererklärung für dich machen!

03.

Freiwillige Steuererklärung: Fristen von bis zu 4 Jahren

Die oben genannten Fristen gelten nur für Personen, die dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Alle anderen Arbeitnehmer*innen bzw. Privatpersonen können sie freiwillig einreichen . Für die freiwillige, rückwirkende Abgabe  hast du bis zu vier Jahre Zeit.


Achtung, Mythos! Die Abgabe wird nicht zur Pflicht, wenn man seine Steuererklärung einmal freiwillig eingereicht hat.


Freiwillige Steuererklärung: Abgabefristen für 2022 bis 2026

  • Steuererklärung 2022: Frist 31.12.2026
  • Steuererklärung 2023: Frist 31.12.2027
  • Steuererklärung 2024: Frist 02.01.2029
  • Steuererklärung 2025: Frist 02.01.2030
  • Steuererklärung 2026: Frist 31.12.2030

Mit Taxfix herausfinden, wie viel du zurückbekommst!

Taxfix-Tipp

Häufig lohnt sich die freiwillige Abgabe. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn deine Werbungskosten  den Betrag von 1.230 Euro übersteigen. Diese 1.230-Euro-Marke sprengst du bereits bei einem täglichen Arbeitsweg  von 18 km – einfache Strecke. Dabei sind weitere Werbungskosten noch gar nicht eingerechnet.

Finde heraus, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt

Beantworte ein paar Fragen und unser Steuerrechner sagt dir, ob sich die Steuererklärung 2022 oder eine andere rückwirkende für dich lohnt. Finde heraus, wie hoch deine Steuererstattung voraussichtlich ausfallen wird:

04.

Tabelle der Steuerfristen der Jahre 2022 bis 2026

Hier nochmal alle wichtigen Steuerfristen zusammengefasst:


2022

2023

2024

2025

2026

Steuerfrist freiwillige Steuererklärung

31.12.2026

31.12.2027

02.01.2029

02.01.2030

31.12.2030

Steuerfrist ohne Berater*in

Abgelaufen

Abgelaufen

Abgelaufen

31. Juli 2026

31. Juli 2027

Steuerfrist mit Berater*in

Abgelaufen

Abgelaufen

30. April 2026

01. März 2027

28. Februar 2028

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Automatische vorausgefüllte Steuererklärung: Einkommensdaten einfach vom Finanzamt abrufen und vorausfüllen lassen

Übliche Abgabefrist: 31. Juli 2026

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05.

Abgabetermin verpasst? Keine Panik!

Wenn du die Abgabe-Deadline verpasst hast, solltest du zuerst einmal Ruhe bewahren. In der Regel drückt das Finanzamt ein Auge zu, wenn beispielsweise die Steuererklärung 2024 Frist ein paar Tage überschritten wurde. Allzu viel Zeit solltest du dir jedoch nicht lassen, denn sonst können Verspätungszuschläge auf dich zukommen.

Wenn du im Vorfeld schon weißt, dass du beispielsweise die Steuererklärung 2025-Frist nicht einhalten kannst, solltest du eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Auch wenn der letztmögliche Abgabetermin schon verstrichen ist, kann diese dich vor Gebühren bewahren.

Oder du nutzt einfach den Taxfix Experten-Service und kannst dich über eine verlängerte Abgabefrist freuen.

So beantragst du eine Fristverlängerung

Ein formloses Schreiben genügt: Nenne die Gründe für die Verzögerung (z. B. fehlende Unterlagen, Krankheit) und einen neuen Abgabetermin. Sende das Schreiben mit deiner Steuer-Identifikationsnummer per Post oder Fax an dein Finanzamt. Die Verlängerung gilt als akzeptiert, wenn du keine gegenteilige Rückmeldung erhältst.

06.

Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung einreiche?

Wenn das Finanzamt nach der Frist weder die Einkommensteuererklärung noch einen Antrag auf Fristverlängerung vorliegen hat, fordert es Abgabepflichtige häufig zur Abgabe auf. Das in diesem Schreiben genannte Datum sollte man nicht verstreichen lassen, sonst wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt.

Wenn die Frist der Einkommensteuererklärung 2024 (so heißt die Steuererklärung bei Privatpersonen) also verstrichen ist, solltest du möglichst schnell aktiv werden!

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Pro angefangenen Monat der Verspätung berechnet das Finanzamt 0,25 % deiner festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro.

Das Finanzamt die Steuererklärung auch Jahre später noch einfordern – bis zu sieben Jahre rückwirkend. Falls dir Belege fehlen, wird deine Steuer geschätzt, oft zu deinem Nachteil. Daher ist es ratsam, die Erklärung zeitnah einzureichen.


Achtung

Reichst du deine Unterlagen als Abgabepflichtige*r gar nicht ein, kann das Finanzamt innerhalb von sieben Jahren die Steuererklärung nachfordern. Wenn dir dann Belege fehlen, wird das Finanzamt deine Steuer schätzen – und das vielleicht zu deinen Ungunsten.

Mehr dazu findest du auch in unserem Beitrag zu Versäumniszuschlag und Co. 

So leicht ist Taxfix

Es ist egal ob du deine Steuer selbst machst oder sie lieber an Experten-Service abgibst. Mit Taxfix reichst du einfach und fristgerecht ein.

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FAQ Abgabefrist Steuererklärung

Wenn du verpflichtet bist, endet die Frist grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres.
Lässt du deine Steuererklärung von Steuerberater*innen machen, verlängert sich die Frist entsprechend. Bist du nicht verpflichtet, kannst du die Steuererklärung freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.

Bei verpflichtender Abgabe darfst du die Frist eigentlich gar nicht überziehen. In der Praxis kannst du aber beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, am besten vor Ablauf der Frist. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Wenn du verpflichtet bist und die Steuererklärung zu spät abgibst, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Bleibt die Abgabe weiterhin aus, kann das Finanzamt:

  • Zwangsgelder androhen,

  • deine Steuer schätzen.

Bei freiwilligen Steuererklärungen passiert nichts. Dann verfällt höchstens dein Anspruch auf eine Erstattung.

  • Freiwillig: Ja, innerhalb der Vier-Jahres-Frist jederzeit.

Verpflichtend: Nur innerhalb der gesetzlichen Frist oder mit genehmigter Fristverlängerung.