Pendlerpauschale: Fahrtkosten absetzen
Für den Weg zur Arbeit entstehen Arbeitnehmer*innen Fahrtkosten. Diese können über die Entfernungspauschale von der Steuer abgesetzt werden, auch Pendlerpauschale genannt. Wir erklären, wie das geht.
1. Was ist meine erste Tätigkeitsstätte?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass alle arbeitnehmenden Personen pro Arbeitsverhältnis nur eine Tätigkeitsstätte haben. Gibt es keinen dauerhaft festgelegten Arbeitsort, ist die erste Tätigkeitsstätte der Ort, an dem 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit verbracht wird. Im Zweifelsfall ist das der im Vertrag festgelegte Ort der Betriebsstätte.
Gehen wir von einem Arbeitsverhältnis mit einem festgelegten Arbeitsort aus.
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2. Entfernung vom Wohnort zur Tätigkeitsstätte
Schließlich muss die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort, der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, ermittelt werden. Nur der kürzeste und einfache Arbeitsweg wird für die Entfernungspauschale berücksichtigt, nicht Hin- und Rückweg! Auch wird nur jeder volle Kilometer gezählt und mit 0,30 Euro berücksichtigt. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel man an sein Ziel kommt.
Gehen wir von einer Entfernung von 18 km aus.
3. Wie viele Tage im Jahr zur Arbeit? Höhe der Pendlerpauschale berechnen
Schließlich muss man noch wissen, wie viele Tage man im Jahr zu seiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren ist. Hierzu müssen von den 365 Kalendertagen im Jahr bspw. alle Feiertage, ggf. Wochenenden, Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen werden.
Gehen wir bei einer 5-Tage-Woche von 230 Arbeitstagen aus.
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4. Pendlerpauschale nutzen: Im ELSTER-Formular die richtige Anlage hinzufügen
Das Formular Anlage N befindet sich in der ELSTER-Software unter dem Reiter „weitere Vordrucke“.
Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage N und der Auswahl „Anlage N zu meiner Steuererklärung hinzufügen“ kann man dieses Formular jetzt bearbeiten.
5. Pendlerpauschale als Werbungskosten eintragen
In den Zeilen 31 bis 35 der Anlage N unter „Werbungskosten: Entfernungspauschale“ trägt man nun alle geforderten Daten ein, die man zusammengesucht hat.
- Ort der Tätigkeitsstätte
- Tätigkeitszeitraum
- Arbeitstage pro Woche
- Urlaubs- und Krankheitstage
- Arbeitstage im Jahr
- Einfache Entfernung
Ob man nun mit dem eigenen PKW, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Fahrrad gefahren ist, spielt für die Entfernungspauschale keine Rolle. Dennoch möchte das Finanzamt, dass man angibt, ob man mit einem PKW gefahren ist.
Dies ist dann wichtig, wenn man den Arbeitsweg mit PKW und bspw. Bahn zurückgelegt hat. Hier gibt man einfach jeweils die Strecke an, die man mit einem PKW zurückgelegt hat und wieviel man für öffentliche Verkehrsmitteln ausgegeben hat.
6. Steuererklärung per ELSTER abschicken und Steuern sparen
Bis zur Grenze von 4.500 Euro kann man die Entfernungspauschale nutzen. Mit ihr können Arbeitnehmer die meisten Werbungskosten geltend machen, um das zu versteuernde Einkommen und dadurch die Steuerlast zu senken. Es kann auch zu einer Rückzahlung von Steuern kommen, die nach wenigen Wochen nach Abgabe der Steuererklärung auf das eigene Konto ausgezahlt wird. Die Entfernungspauschale lohnt sich also!
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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