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Selbstständig als Fotograf*in: Freiberuflich oder Gewerbe – und was du absetzen kannst

Als selbstständige*r Fotograf*in stehst du steuerlich vor ein paar wichtigen Fragen: Bist du Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r? Was musst du abgeben? Und was kannst du absetzen? Hier bekommst du klare Antworten.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die meisten Fotograf*innen (z. B. in der Hochzeits-, Produkt- oder Porträtfotografie) gelten steuerrechtlich als Gewerbetreibende, nicht als Freiberufler*innen.
  • Künstlerische Fotografie und Pressefotografie können als freiberuflich eingestuft werden ( § 18 EStG ).
  • Wer wenig umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen (Vorjahresumsatz unter 25.000 €).
  • Typische absetzbare Kosten: Kamera & Ausrüstung, Software, Fahrtkosten, Weiterbildung, Versicherungen.
  • Steuerpflicht umfasst mindestens: Einkommensteuererklärung + Anlage G oder S + ggf. EÜR.

01.

Fotograf*in und Selbstständigkeit: Was du wissen musst

Wer als Fotografin selbstständig arbeitet, bewegt sich steuerrechtlich in einem Bereich mit klaren Regeln, aber auch einer relevanten Grauzone. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern dein Tätigkeitsschwerpunkt. Das hat direkte Folgen für deine Steuerpflichten und die Anmeldung beim Finanzamt.

02.

Voraussetzungen: Was brauchst du, um als Fotograf*in zu arbeiten?

Für die selbstständige Tätigkeit als Fotograf*in gibt es keine staatlich geregelte Ausbildungspflicht. Weder Meisterbrief noch Studium sind vorgeschrieben. Entscheidend ist stattdessen die steuerliche und gewerberechtliche Anmeldung. 

Wichtig ist außerdem: Du brauchst eine Steuernummer (vergeben durch das Finanzamt nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ) und musst entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder der Regelbesteuerung unterliegen möchtest.

03.

Fotograf*innen: Freiberuflich oder Gewerbe?

Das Finanzamt entscheidet nicht nach Berufsbezeichnung, sondern nach Tätigkeitsschwerpunkt. Es gibt zwei Kategorien:

  • Freiberuflich ( § 18 EStG ): künstlerische oder journalistische Fotografie
  • Gewerblich ( § 15 EStG ): dienstleistende Fotografie nach Kund*innenwunsch

Die meisten Fotograf*innen gelten steuerrechtlich als Gewerbetreibende.

Wann gilt Fotografie als freiberufliche Tätigkeit?

Freiberuflich nach § 18 EStG bist du, wenn deine Arbeit einen künstlerischen oder journalistischen Eigenwert hat, das Bild also für sich selbst spricht, unabhängig vom Kund*innenwunsch. 

Konkrete Beispiele:

  • Kunstfotograf*in mit Galerie-Ausstellungen 
  • Fotojournalist*in für Tageszeitungen 
  • Ausstellungsfotografie mit eigenständigen, schöpferischen Bildwerken 

Hinweis:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Abgrenzung im Einzelfall geprüft wird. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Wann müssen Fotograf*innen ein Gewerbe anmelden?

Gewerblich nach § 15 EStG bist du, wenn die Dienstleistung im Vordergrund steht, also du Aufträge nach Kund*innenwunsch erfüllst. 

Das gilt typischerweise für:

  • Hochzeitsfotografie
  • Produktfotografie
  • Porträtfotografie
  • Passbilder
  • Eventfotografie

Wer gewerblich tätig ist, muss sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Was ist, wenn du beides machst?

Mischfälle sind häufig: zum Beispiel Fotograf*innen, die sowohl Kunstprojekte als auch Hochzeitsaufträge annehmen. Hier gilt: Sobald gewerbliche Einnahmen hinzukommen, kann die gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden.


Empfehlung:

Halte im Zweifel Rücksprache mit dem Finanzamt oder einer Steuerberater*in. 

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04.

Welche Steuern zahle ich als Fotograf*in?

Selbstständige Fotograf*innen haben mehrere Steuerpflichten, die sich je nach Umsatz und steuerlichem Status unterscheiden. Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick.

Kriterium

Freiberufler*in

Gewerbetreibende*r

Anmeldung

Nur beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

Gewerbeamt + Finanzamt

Einkommensteuer

Ja (Anlage S)

Ja (Anlage G)

Gewerbesteuer

Nein

Ja, ab 24.500 € Gewinn / Jahr (wird auf ESt angerechnet)

IHK-Mitgliedschaft

Nein

Ja (Pflichtmitglied)

Handelsregistereintrag

Nein

Nein (Kleingewerbe), Ja (ab Kaufmann-Status)

Buchführungspflicht

EÜR (vereinfacht)

EÜR (unter Grenzen § 141 AO), sonst Bilanz


Einkommensteuer

Einkommensteuer zahlen alle Selbstständigen, egal ob freiberuflich oder gewerblich. Die Grundlage dafür ist der Gewinn, also deine Einnahmen minus deine Betriebsausgaben. Dieser Gewinn wird über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. In der Steuererklärung trägst du ihn in die Anlage S (Freiberufler*innen) oder die Anlage G (Gewerbetreibende) ein.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende. Es gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr, darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Liegt dein Gewinn darüber, wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei niedrigen bis mittleren Gewerbesteuer-Hebesätzen gleicht das die Belastung oft weitgehend aus. Bei höheren Hebesätzen, etwa in Großstädten, kann eine Restbelastung verbleiben. 

Kleinunternehmer*in als Fotograf*in: Ja oder Nein?

Wer gerade startet oder geringe Umsätze hat, kann die Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ) nutzen, unabhängig davon, ob freiberuflich oder gewerblich.

Wichtig:

Kleinunternehmerregelung ≠ Kleingewerbe. Es geht ausschließlich um die Umsatzsteuer.

Im Folgenden findest du die Vor- und Nachteile die die Kleinunternehmerregelung mit sich bringt:

Vorteile

Nachteile

Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen

Kein Vorsteuerabzug möglich

Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hinweispflicht auf Rechnungen (§ 19 UStG)

Weniger Bürokratie

Wirkt bei B2B-Kund*innen ggf. weniger professionell

Günstigere Preise für Privatkund*innen

Kein Erstattungsanspruch bei hohen Investitionen

Tipp:

Wer vor allem Privatkund*innen hat und geringe Investitionskosten, profitiert von der Kleinunternehmerregelung. Wer teure Ausrüstung kauft oder mit Geschäftskund*innen arbeitet, fährt mit Umsatzsteuerpflicht oft besser.

Welche Steuererklärungen muss ich als Fotograf*in abgeben?

Je nach steuerlichem Status und Umsatz kommen unterschiedliche Erklärungen auf dich zu:

  • Einkommensteuererklärung (jährlich) mit Anlage S (Freiberufler*innen) oder Anlage G (Gewerbetreibende) sowie Anlage EÜR
  • Umsatzsteuererklärung (jährlich; Kleinunternehmer*innen sind seit 2025 grundsätzlich von der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit)
  • Gewerbesteuererklärung (jährlich, nur für Gewerbetreibende, wenn ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt; Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich immer zur Abgabe verpflichtet)
  • Ggf. Vorauszahlungen auf Einkommen- und Gewerbesteuer (werden nach der ersten Veranlagung vom Finanzamt festgesetzt)

Buchhaltung und Aufzeichnungspflichten

Für die meisten Fotograf*innen reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) . Das gilt sowohl für Freiberufler*innen als auch für Kleingewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen nach § 141 AO . 

Wichtig:

Alle Einnahmen und Ausgaben müssen lückenlos dokumentiert sein. Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

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Fotografiere, kategorisiere und speichere deine Belege direkt, wenn du sie bekommst. So kannst du bei der nächsten Steuer noch einfacher Geld sparen.

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05.

Was können Fotograf*innen steuerlich absetzen?

Als selbstständige*r Fotograf*in kannst du alle Ausgaben absetzen, die du für deine berufliche Tätigkeit benötigst. Diese mindern deinen Gewinn und damit deine Einkommensteuer. Hier sind die wichtigsten absetzbaren Kosten im Überblick:

Kategorie

Beispiele

Fotoausrüstung

Kamera, Objektive, Stative, Blitze (Über 800 € netto → Abschreibung über Nutzungsdauer)

Software & Lizenzen

Adobe Lightroom, Photoshop, Capture One

Büro & Arbeitszimmer

Miete anteilig, Büromaterial

Fahrtkosten

Fahrten zu Kund*innen, Locations (0,38€ pro pro gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe)

Weiterbildung

Workshops, Fachliteratur, Online-Kurse

Marketing

Website, Visitenkarten, Social Ads

Versicherungen

Berufshaftpflicht, Kameraversicherung

Steuerberatung

Kosten für Steuerberater*in oder Taxfix

Reise & Übernachtung

Hotelkosten bei Aufträgen außerhalb


Als Fotograf*in investierst du regelmäßig in teure Ausrüstung. Die gute Nachricht: Das Finanzamt beteiligt sich daran. Wie genau, hängt vom Preis ab.

Günstige Anschaffungen bis 800 € netto kannst du sofort im Kaufjahr vollständig absetzen. Das nennt sich GWG-Regelung (Geringwertige Wirtschaftsgüter). Alles darüber wird über die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) auf mehrere Jahre verteilt. Wie viele Jahre, gibt die amtliche AfA-Tabelle vor.

Wirtschaftsgut

Nutzungsdauer

Jährliche Abschreibung (Beispiel: 1.400 € netto)

Kamera

ca. 7 Jahre

ca. 200 € pro Jahr

Notebook / Laptop

1 Jahr (Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter) 

100 % im Kaufjahr 

GWG bis 800 € netto

sofort

100 % im Kaufjahr

Hinweis:

Abgeschrieben wird immer vom Nettobetrag. Die Umsatzsteuer holst du dir separat über die Vorsteuererklärung zurück.

Neben Betriebsausgaben können selbstständige Fotograf*innen Sonderausgaben steuermindernd ansetzen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Basisbeiträge vollständig absetzbar.
  • Kinderbetreuungskosten: 2/3 der Kosten bis max. 4.000 € jährlich.
  • Altersvorsorge: Beiträge zur Rürup-Rente oder gesetzlichen Rentenversicherung.

06

Schritt für Schritt: So startest du als Fotograf*in

  • Tätigkeitsschwerpunkt klären: Bist du künstlerisch oder journalistisch tätig – oder dienstleistend? Die Antwort entscheidet über deinen steuerlichen Status: freiberuflich oder gewerblich.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen (per ELSTER, postalisch oder Taxfix). Das Finanzamt vergibt anschließend deine Steuernummer.
  • Ggf. Gewerbe anmelden: Nur bei gewerblicher Einstufung über das Gewerbeamt deiner Gemeinde.
  • Kleinunternehmerregelung prüfen: Bei einem Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro prüfen, ob die Regelung sinnvoll ist. Die Entscheidung triffst du direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Geschäftskonto eröffnen: Hält private und berufliche Finanzen sauber getrennt.
  • Buchhaltung einrichten: Belege von Tag eins an sammeln und kategorisieren.
  • Rechnungsvorlage erstellen: Pflichtangaben beachten – bei Kleinunternehmer*innen inklusive Hinweis auf § 19 UStG .
  • Berufshaftpflichtversicherung prüfen: Relevant bei Aufträgen mit Haftungsrisiko.
  • Erste Steuererklärung vorbereiten: Anlage S (freiberuflich) oder Anlage G (gewerblich) + EÜR + ggf. Umsatzsteuererklärung.

07

Taxfix hilft dir beim Start als Fotograf*in

Als selbstständige*r Fotograf*in hast du genug um die Ohren. Die Steuererklärung sollte nicht dazugehören. Taxfix führt dich Schritt für Schritt durch deine Einkommensteuererklärung als Selbstständige*r: von der Anlage S oder G über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zu den absetzbaren Betriebsausgaben, ohne Steuerjargon, ohne Vorkenntnisse.

Wie Taxfix dir helfen kann:

  • Geführte Steuererklärung für Selbstständige mit Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmer*innen
  • Selbstständigkeit anmelden – direkt online und in wenigen Minuten
  • Belege per Upload erfassen: Betrag, Datum und Steuersatz werden automatisch ausgelesen
  • Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt übermitteln
  • Einkommensteuererklärung inklusive Anlage S oder G und EÜR
  • Automatische Prüfung auf absetzbare Ausgaben (Software, Hardware, Homeoffice, Fortbildungen)
  • Direkter Kontakt zu Steuerexpert*innen bei Fragen

Oder du übergibst deinen Steuerfall komplett: Mit Expert übernimmt ein*e unabhängige*r Steuerberater*in deinen Fall. Du lädst deine Dokumente hoch, beantwortest ein paar Fragen und lehnst dich zurück. Fragen vom Finanzamt? Das Team ist auch nach der Einreichung für dich da.

FAQ: Fotograf*in & Steuern

Das kommt auf deinen Tätigkeitsschwerpunkt an. Wer Aufträge nach Kund*innenwunsch erfüllt (zum Beispiel Hochzeits-, Produkt- oder Eventfotografie) gilt in der Regel als Gewerbetreibende*r und muss ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wer künstlerisch oder journalistisch fotografiert, kann als Freiberufler*in eingestuft werden und meldet sich direkt beim Finanzamt an.

Ja, sowohl Freiberufler*innen als auch Gewerbetreibende können die Kleinunternehmerregelung ( § 19 UStG ) nutzen, wenn der Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag. Die Regelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer: Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Gewerbesteuer fällt nur für Gewerbetreibende an und auch nur dann, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Die genaue Höhe hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Freiberuflich tätige Fotograf*innen zahlen keine Gewerbesteuer.

Ja, in der Regel schon. Hochzeitsfotografie gilt steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit, weil die Dienstleistung nach Kund*innenwunsch im Vordergrund steht. Du musst dich beim Gewerbeamt anmelden und bist gewerbesteuerpflichtig, sobald dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt.

Du gibst jährlich eine Einkommensteuererklärung ab, entweder mit Anlage S (freiberuflich) oder Anlage G (gewerblich). Dazu kommt in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der du Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine jährliche Umsatzsteuererklärung hinzu. Taxfix führt dich durch alle relevanten Schritte.

Eine korrekte Rechnung enthält: deinen vollständigen Namen und deine Adresse, die Adresse der Kund*innen, deine Steuernummer (oder USt-IdNr.), das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, eine genaue Leistungsbeschreibung mit Datum der Leistung, den Nettobetrag, den Umsatzsteuersatz und -betrag (oder bei Kleinunternehmerinnen den Hinweis nach § 19 UStG ) sowie den Gesamtbetrag.

Ja. Kamera, Objektive, Stative, Blitze und andere Ausrüstung sind Betriebsausgaben und mindern deinen steuerlichen Gewinn. Anschaffungen bis 800 € netto kannst du sofort im Kaufjahr absetzen (GWG-Regelung). Teurere Geräte werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, bei Kameras laut AfA-Tabelle in der Regel über 7 Jahre.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

Unsere Expert*innen

In besten Händen

Unser Team von unabhängigen Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.