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Rechnung schreiben: Pflichtangaben, Regeln und praktische Tipps

Wenn du selbstständig arbeitest oder ein Unternehmen führst, musst du regelmäßig Rechnungen schreiben – ob an Kundinnen, Auftraggeber*innen oder Geschäftspartner*innen.
Damit deine Rechnung rechtlich gültig und steuerlich anerkannt ist, müssen bestimmte Vorgaben nach dem Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) eingehalten werden.
Hier erfährst du, wer Rechnungen schreiben darf, welche Pflichtangaben nötig sind und wie du sie effizient erstellst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Unternehmerin darf und muss für erbrachte Leistungen eine Rechnung ausstellen.

  • Rechnungen sind Pflicht, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist oder Kund*innen sie verlangen (§ 14 UStG).

  • Eine gültige Rechnung enthält vollständige Angaben zu Absender, Empfänger, Datum, Leistung und Steuer.

  • Bei Fehlern kann der Vorsteuerabzug verweigert werden.

  • Digitale Rechnungsprogramme erleichtern die Erstellung und sichern GoBD-Konformität (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Wer kann eine Rechnung schreiben?

Grundsätzlich darf jede Person oder jedes Unternehmen, das eine Leistung erbringt oder Ware verkauft, eine Rechnung ausstellen.
Das gilt für:

Auch Privatpersonen dürfen Rechnungen schreiben – etwa bei einem einmaligen Verkauf oder Nebenverdienst –, müssen aber ggf. prüfen, ob dabei eine steuerpflichtige Tätigkeit vorliegt.

Wer ist zum Rechnung schreiben verpflichtet?

Nach § 14 Abs. 2 UStG bist du verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn du:

  • umsatzsteuerpflichtig bist,

  • an andere Unternehmer*innen oder juristische Personen leistest,

  • oder auf Anforderung von Privatkund*innen eine Rechnung erstellen musst.

Kleinunternehmer*innen (§ 19 UStG) sind nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer auszuweisen, müssen aber trotzdem eine Rechnung mit Pflichtangaben ausstellen.

Tipp

Eine korrekte Rechnung schützt dich und deine Kund*innen – insbesondere beim Nachweis von Zahlungen, Reklamationen oder Vorsteuerabzug.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Nach § 14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung folgende Pflichtangaben enthalten, damit sie steuerlich anerkannt wird:

Pflichtangabe

Erläuterung

Name und Anschrift von dir und dem/der Kund*in

Identifikation der Beteiligten

Steuernummer oder USt-IdNr.

Für das Finanzamt erforderlich

Rechnungsdatum

Tag der Ausstellung

fortlaufende Rechnungsnummer

Eindeutig, keine Doppelung

Leistungsdatum

Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

Menge und Art der Leistung

z. B. „Webdesign“, „Beratung“, „Produktverkauf“

Entgelt (Netto)

Preis ohne Umsatzsteuer

Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag

19 % oder 7 %, falls steuerpflichtig

Gesamtbetrag (Brutto)

inkl. Umsatzsteuer

Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 19 UStG)

Pflicht bei Kleinunternehmer*innen

Beispiel-Hinweis für Kleinunternehmer*innen:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Welche Besonderheiten gelten für Kleinbetragsrechnungen?

Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 € (brutto) gelten vereinfachte Vorgaben (§ 33 UStDV).
Sie müssen nur folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Rechnungsstellers,

  • Ausstellungsdatum,

  • Art und Menge der Leistung,

  • Gesamtbetrag (brutto),

  • Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung.

Nicht erforderlich:
Rechnungsnummer, Kund*innenadresse oder getrennte Ausweisung von Netto- und Steuerbetrag.


Beispiel

Max Mustermann – Grafikdesign
Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Datum: 15.10.2025
Logo-Gestaltung – Gesamtbetrag 150 € (inkl. 19 % USt)

Welche zusätzlichen Angaben sind empfehlenswert für Rechnungen?

Neben den Pflichtfeldern kannst du freiwillige Informationen ergänzen, um die Zahlung zu erleichtern und professionell zu wirken:

  • Logo und Corporate Design,

  • Zahlungsziel („zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“),

  • Bankverbindung (IBAN/BIC),

  • Kontaktperson oder Kundennummer,

  • AGB- oder Impressumsverweis,

  • Projektnummer, Angebots- oder Bestellnummer,

  • Skontoregelung oder Mahnfristen.

Ein klar strukturierter Rechnungsaufbau vermittelt Seriosität und reduziert Rückfragen.

Tipp

Digitale Tools sparen Zeit, verhindern Fehler und erfüllen alle gesetzlichen Archivierungspflichten. Taxfix bietet dir je nach Situation die passende Lösung:

  • Umsatzsteuerpflichtig? Mit Taxfix für Umsatzsteuerpflichtige erfasst du Belege automatisch, behältst Einnahmen und Ausgaben im Blick und übermittelst deine Umsatzsteuervoranmeldung direkt ans Finanzamt.
  • Kleinunternehmer*in? Mit Taxfix für Kleinunternehmer*innen erledigst du deine Steuererklärung Schritt für Schritt – ohne komplizierte Formulare.

FAQ zum Thema „Rechnung schreiben“

Eine Rechnung gilt als zugestellt, sobald sie dem/der Empfänger*in zugeht – per Post oder elektronisch (z. B. PDF per E-Mail).
Der Schuldner gerät 30 Tage nach Zugang automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), sofern du auf diese Frist in der Rechnung hinweist.

Nach § 14b UStG gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für ausgestellte und empfangene Rechnungen.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Auch digitale Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden.

Eine Rechnung dokumentiert die Leistung und Zahlungspflicht, eine Quittung bestätigt die tatsächliche Zahlung.
Kurz gesagt:

  • Rechnung = Forderung,

  • Quittung = Zahlungsnachweis.

Oft wird bei Barzahlungen eine Quittung anstelle einer Rechnung ausgestellt.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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