Wenn Eltern pflegebedürftig werden und ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um die anfallenden Pflege- oder Heimkosten zu decken, kann es sein, dass ihre Kinder einspringen müssen. Diese finanzielle Unterstützung wird als Elternunterhalt bezeichnet und ist im deutschen Unterhaltsrecht nach
§ 1601 BGB geregelt. Doch wer ist konkret verpflichtet, wie hoch kann der Elternunterhalt ausfallen, und gibt es Möglichkeiten, die eigene finanzielle Belastung zu senken?