Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 27.08.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Härteausgleich: Wie du Nebeneinkünfte steuerlich abfedern kannst
Kleine Nebeneinkünfte können schnell zu einer unerwarteten Steuerbelastung führen. Genau hier greift der sogenannte Härteausgleich. Dieses Steuerinstrument sorgt dafür, dass geringe zusätzliche Einkünfte nicht sofort voll besteuert werden, sondern steuerlich abgemildert werden.
In diesem Artikel erfährst du, was der Härteausgleich ist, wie er funktioniert und wann du davon profitieren kannst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 27.08.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist der Härteausgleich?
Der Härteausgleich ist eine Steuervergünstigung nach § 46 Abs. 3 EStG , die kleine zusätzliche Einkünfte von Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen oder Pensionär:innen entlastet. Ziel ist es, dass geringe Nebeneinkünfte nicht zu einer unverhältnismäßig hohen Steuer führen.
Er sorgt dafür, dass bestimmte Einkünfte unterhalb einem festgelegten Freibetrag gar nicht oder nur teilweise besteuert werden.
Unser Tipp: Der Härteausgleich wird automatisch in der Steuerberechnung berücksichtigt, wenn du deine Steuererklärung korrekt einreichst. Mit der Taxfix App ist das ganz einfach – ohne komplizierte Formulare oder Steuerwissen.
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Welche Einkünfte fallen unter den Härteausgleich?
Der Härteausgleich gilt ausschließlich für:
- Nebeneinkünfte aus sonstigen Einkünften (z. B. private Renten, Unterhaltsleistungen, (gelegentliche Honorare, sofern nicht gewerblich, freiberuflich etc.)
- Nebeneinkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie nicht bereits der Abgeltungsteuer unterliegen
- Nebeneinkünfte aus wiederkehrenden Bezügen
Wichtig: Einkünfte aus regulärer Erwerbstätigkeit (Gehalt, Lohn), Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit fallen nicht unter den Härteausgleich.
Wie hoch ist der Freibetrag beim Härteausgleich?
Die Freibetrag beträgt:
- 820 Euro pro Jahr für die begünstigten Einkünfte.
Liegt die Summe der berücksichtigungsfähigen Einkünfte unter dieser Grenze, bleibt der Betrag steuerfrei.
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Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.
Checkliste downloadenWie funktioniert der stufenweise Abbau des Härteausgleichs?
Wenn deine begünstigten Nebeneinkünfte die Freibetrag von 820 Euro überschreiten, wird der Steuerfreibetrag schrittweise gekürzt:
- Für jeden Euro, der über 820 Euro hinausgeht, werden 40 Cent des Freibetrags gestrichen.
Ab einem Nebeneinkommen von 1.300 Euro jährlich ist der Härteausgleich vollständig aufgebraucht, und die Einkünfte werden voll versteuert.
Rechenbeispiel:
- Nebeneinkünfte: 1.000 €
- Überschreitung: 1.000 € – 820 € = 180 €
- Kürzung: 180 € × 40 % = 72 €
- Verbleibender Freibetrag: 820 € – 72 € = 748 €
- Steuerpflichtiger Betrag: 1.000 € – 748 € = 252 €
Was passiert, wenn deine Nebeneinkünfte über 820 € liegen?
Kurz gesagt:
Bis 820 € bleibt alles steuerfrei.
Zwischen 820 € und 1.300 € erfolgt der stufenweise Abbau, wie oben beschrieben.
Ab 1.300 € sind deine Nebeneinkünfte voll steuerpflichtig.
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Wie wird der Härteausgleich in der Steuererklärung berücksichtigt?
Du musst den Härteausgleich nicht gesondert beantragen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch, wenn du:
- deine Einkünfte korrekt angibst
die Steuererklärung vollständig einreichst
FAQ: Häufige Fragen zum Härteausgleich
Gibt es Besonderheiten bei der Anwendung des Härteausgleichs?
Ja. Der Härteausgleich kommt nur dann zur Anwendung, wenn:
- dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt*,
- die Nebeneinkünfte aus begünstigten Einkunftsarten stammen,
- du keine höheren Einkünfte aus anderen Einkunftsarten hast, die den Ausgleich ausschließen
könnten.
*Zusatz: der Ausgleich muss sich steuerlich auswirken, d.h., wenn das zu versteuernde Einkommen gering genug ist, sodass der Abzug des Ausgleichsbetrags eine Steuerminderung bewirkt
Er ist also vor allem für Rentner:innen, Pensionär:innen und Arbeitnehmer:innen mit kleinen Nebeneinkünften relevant.
Musst du den Härteausgleich extra beantragen?
Nein.
Der Härteausgleich wird automatisch vom Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung berücksichtigt.
Gilt der Härteausgleich für Minijobs?
Nein.
Für Einkünfte aus Minijobs ( 556-Euro-Jobs) greift der Härteausgleich nicht, da hier in der Regel bereits eine pauschale Versteuerung erfolgt.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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