Zahle ich mit einem Minijob Steuern?

Wie der Begriff Minijob schon erahnen lässt, handelt es sich dabei um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Wie sich der Minijob steuerlich auswirkt, erklären wir dir hier.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob wird entweder durch eine Verdienstgrenze oder Zeitgrenze bestimmt. Unterschieden wird dabei zwischen 520-Euro-Minijobs und kurzfristigen Minijobs.

Beim 520-Euro-Minijob darf der Beschäftigte regelmäßig nicht mehr als 520 Euro verdienen. Sobald dieser Betrag, hochgerechnet aufs Jahr (also x 12), überschritten ist, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. In einzelnen Monaten darfst du aber mehr als 520 Euro verdienen, wenn du dies in anderen Monaten wieder ausgleichst.

 

So könnten deine Jahreseinnahmen beim Minijob aussehen:



Übrigens:

Einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nicht extra gezählt und fließen mit in den Maximalbetrag von jährlich 12 x 520 Euro ein.

Die kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist im Vergleich zum 520-Euro-Job eine Tätigkeit, die vorab für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde. Maximal darf diese Art der Beschäftigung 3 Monate andauern, sofern von einer 5-Tage-Woche auszugehen ist. Jobbst du weniger als 5 Tage pro Woche, gilt hier eine Grenze von 70 Arbeitstagen im Jahr.

Bei kurzfristigen Tätigkeiten spielt es keine Rolle, wie viel Geld du einnimmst. Allerdings darf die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Das heißt, der Job soll für den*die Arbeitnehmer*in eine untergeordnete wirtschaftliche Rolle spielen. Besonders attraktiv ist dies für Schüler*innen und Studierende in den Sommer- oder Semesterferien.

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Ist ein Minijob steuerpflichtig?

Ob 520-Euro-Job oder kurzfristige Beschäftigung, prinzipiell ist ein Minijob steuerpflichtig. Deine Einnahmen können entweder pauschal besteuert werden oder individuell nach deinen Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Die Art der Besteuerung bestimmt dein Arbeitgeber. Entscheidet er sich für die Pauschsteuer, sind die 520 Euro für dich steuerfrei. Dabei zahlt der Arbeitgeber allein die Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent des Bruttogehalts. Ebenfalls enthalten sind darin Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge.

 

Bei dieser Art der Besteuerung musst du deine Einnahmen nicht in deiner Steuererklärung angeben.

Die Einnahmen einer kurzfristigen Beschäftigung sind steuerpflichtig. Hier müssen alle Einnahmen versteuert werden. Hier kann entweder pauschal oder individuell besteuert werden.

Individuell versteuern meint auch hier nach deinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Der Pauschalabzug bei kurzfristigen Beschäftigungen liegt bei 25 Prozent. Dieser ist jedoch nur möglich, wenn:

  • Die Beschäftigung nur gelegentlich (nicht wiederkehrend) ist
  • Eine maximale Arbeitszeit von 18 zusammenhängenden Tagen besteht
  • Ein Arbeitstaglohn von 120 Euro (ab 2024: 150 Euro) nicht überschritten wird (durchschnittlicher Stundenlohn von max. 15 Euro, ab 2024: 19 Euro)

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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