Zahle ich mit einem Minijob Steuern?
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob wird entweder durch eine Verdienstgrenze oder Zeitgrenze bestimmt. Unterschieden wird dabei zwischen 520-Euro-Minijobs und kurzfristigen Minijobs.
Beim 520-Euro-Minijob darf der Beschäftigte regelmäßig nicht mehr als 520 Euro verdienen. Sobald dieser Betrag, hochgerechnet aufs Jahr (also x 12), überschritten ist, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. In einzelnen Monaten darfst du aber mehr als 520 Euro verdienen, wenn du dies in anderen Monaten wieder ausgleichst.
So könnten deine Jahreseinnahmen beim Minijob aussehen:
Die kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist im Vergleich zum 520-Euro-Job eine Tätigkeit, die vorab für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde. Maximal darf diese Art der Beschäftigung 3 Monate andauern, sofern von einer 5-Tage-Woche auszugehen ist. Jobbst du weniger als 5 Tage pro Woche, gilt hier eine Grenze von 70 Arbeitstagen im Jahr.
Bei kurzfristigen Tätigkeiten spielt es keine Rolle, wie viel Geld du einnimmst. Allerdings darf die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Das heißt, der Job soll für den*die Arbeitnehmer*in eine untergeordnete wirtschaftliche Rolle spielen. Besonders attraktiv ist dies für Schüler*innen und Studierende in den Sommer- oder Semesterferien.
Ist ein Minijob steuerpflichtig?
Ob 520-Euro-Job oder kurzfristige Beschäftigung, prinzipiell ist ein Minijob steuerpflichtig. Deine Einnahmen können entweder pauschal besteuert werden oder individuell nach deinen Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Die Art der Besteuerung bestimmt dein Arbeitgeber. Entscheidet er sich für die Pauschsteuer, sind die 520 Euro für dich steuerfrei. Dabei zahlt der Arbeitgeber allein die Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent des Bruttogehalts. Ebenfalls enthalten sind darin Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge.
Die Einnahmen einer kurzfristigen Beschäftigung sind steuerpflichtig. Hier müssen alle Einnahmen versteuert werden. Hier kann entweder pauschal oder individuell besteuert werden.
Individuell versteuern meint auch hier nach deinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Der Pauschalabzug bei kurzfristigen Beschäftigungen liegt bei 20 Prozent. Dieser ist jedoch nur möglich, wenn:
- Die Beschäftigung nur gelegentlich (nicht wiederkehrend) ist
- Eine maximale Arbeitszeit von 18 zusammenhängenden Tagen besteht
- Ein Arbeitstaglohn von 62 Euro nicht überschritten wird (durchschnittlicher Stundenlohn von max. 12 Euro)