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Hausanschlusskosten: Was du steuerlich wissen musst

Beim Bau oder Kauf einer Immobilie begegnen vielen Eigentümer*innen die sogenannten Hausanschlusskosten. Doch was steckt eigentlich dahinter? Wie unterscheiden sich diese von den Erschließungskosten? Und noch wichtiger: Lassen sich Hausanschlusskosten von der Steuer absetzen? Hier kommt der Überblick.

Was sind Hausanschlusskosten?

Hausanschlusskosten entstehen, wenn dein Haus an die öffentlichen Versorgungsnetze angeschlossen wird. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Stromanschluss

  • Wasseranschluss

  • Abwasserentsorgung

  • Gasanschluss

  • Telefon, Internet und Kabelfernsehen

  • Fernwärme

Die Kosten decken sowohl die technische Herstellung des Anschlusses als auch Materialien, Personal und Genehmigungen ab.

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Wie unterscheiden sich Hausanschlusskosten von Erschließungskosten?

Die Abgrenzung ist wichtig:

Hausanschlusskosten

Erschließungskosten

Anschluss des Hauses an bestehende Netze

Herstellung der Infrastruktur bis ans Grundstück

Entstehen auf dem privaten Grundstück

Entstehen außerhalb des Grundstücks (z.B. Straßenbau, Kanalisation)

Vertraglich mit Versorgern geregelt

Werden von der Gemeinde erhoben (Anliegerbeiträge)

Kurz gesagt: Erschließungskosten machen das Grundstück baureif, Hausanschlusskosten machen das Haus bewohnbar.

Wie hoch sind die Hausanschlusskosten?

Die Höhe variiert stark, je nach Region, Anbieter und Umfang der Anschlüsse. Grobe Richtwerte:

Anschlussart

Kosten (ca.)

Strom

1.000 – 3.000 €

Wasser

1.500 – 3.000 €

Abwasser

2.000 – 5.000 €

Gas

1.500 – 3.000 €

Telefon / Internet

500 – 1.500 €

Fernwärme

2.000 – 5.000 €

Insgesamt solltest du mit 10.000 bis 20.000 Euro rechnen. Bei Neubauten sind diese Kosten oft nicht im Kaufpreis enthalten.

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Sind Hausanschlusskosten steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich gilt:

  • Für selbstgenutzte Immobilien sind Hausanschlusskosten steuerlich meist nicht absetzbar.

  • Bei Vermietung hingegen zählen sie zu den Herstellungskosten und erhöhen die Anschaffungskosten der Immobilie. Über die Abschreibung (AfA) können sie dann anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du diese Kosten bequem erfassen und korrekt einordnen lassen.

Wie werden Hausanschlusskosten steuerlich behandelt, wenn du vermietest?

Wenn du die Immobilie vermietest, zählen Hausanschlusskosten zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten ( § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ), sofern sie innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung entstehen und bestimmte Grenzen überschreiten.
Wichtig:

  • Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage der Abschreibung (AfA).

Eine sofortige steuerliche Geltendmachung als Werbungskosten ist meist nicht möglich.

Was gilt für die Kosten bei selbstgenutzter Immobilie?

Bei selbstgenutztem Wohneigentum gelten Hausanschlusskosten als private Aufwendungen. Sie wirken sich also nicht direkt auf deine Steuerlast aus.
Aber: Unter bestimmten Umständen kann es Ausnahmen geben, z.B. wenn Teile der Immobilie betrieblich genutzt werden.

FAQ

Kannst du Hausanschlusskosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?

In der Regel nein.
Hausanschlusskosten gelten als Bau- bzw. Herstellungsmaßnahme, nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung im Sinne des § 35a EStG . Ein steuerlicher Abzug im Rahmen der Steuererklärung ist damit ausgeschlossen.

Gibt es öffentliche staatliche Zuschüsse für Hausanschlusskosten?

Teilweise ja. In manchen Regionen oder bei Neubaugebieten fördern Kommunen, Länder oder Versorgungsunternehmen den Anschluss an:

  • Fernwärme

  • Glasfaser

  • Erneuerbare Energien

Hier lohnt es sich, frühzeitig bei der Gemeinde oder dem Energieversorger nach Förderprogrammen zu fragen.

Kannst du die Hausanschlusskosten auf Mieter umlegen?

Nein. Hausanschlusskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) .
Du kannst diese Kosten also nicht über die Nebenkostenabrechnung auf deine Mieter*innen umlegen.


Unser Tipp:
Mit der Taxfix Steuer-App kannst du auch alle Kosten rund um den Immobilienerwerb und die Vermietung korrekt angeben — ganz ohne komplizierte Formulare oder Steuerwissen. Starte direkt hier, um dir eine mögliche Steuererstattung zu sichern!

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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