Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung absetzen + als Mieter*in Steuern sparen
Die Nebenkostenabrechnung oder auch Betriebskostenabrechnung bietet einige Posten, die du in deine Steuererklärung eintragen kannst. Wir zeigen dir, welche du ganz einfach mit Taxfix absetzen kannst.
Außerdem beschreiben wir, wie du als Mieter*in weitere Kosten rund um Wohnungsnutzung und Umzug steuerlich geltend machst.
Test: Finde heraus, ob und wie viel deiner Nebenkosten du absetzen kannst
Die Steuerhinweise und Werte, die du in diesem Rechner bzw. Test siehst und erhältst, sind primär an Arbeitnehmer*innen, Studierenden und Rentner*innen gerichtet und dienen nur zur Orientierung. Taxfix erhebt dafür keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nur die Taxfix Steuersoftware beinhaltet alle korrekten Werte sowie relevanten Fragen zu deiner Steuersituation.
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Welche Kosten der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar?
Viele Posten, die in deiner Abrechnung aufgeführt sind, kannst du in deine Steuererklärung eintragen. Sie sind als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerksleistungen von der Steuer absetzbar.
Diese Arbeiten wurden zwar von deinem*r Vermieter*in in Auftrag gegeben, aber von dir und den anderen Mieter*innen bezahlt. Absetzen kannst du aber lediglich die Arbeitskosten. Materialkosten werden nicht ersetzt.
Achte in deiner Nebenkostenabrechnung zum Beispiel auf folgende absetzbare Posten:
- Gartenpflege
- Reinigung
- Hauswartstätigkeiten
- Wartung des Aufzugs
Zusätzlich befinden sich auf der Betriebskostenabrechnung Handwerkskosten, die du von der Steuer absetzen kannst:
- Wartung und Austausch der Zähler
- Schornsteinfeger*in
- Wartungsarbeiten an Heizung und Wasserversorgung
- Dachrinnenreinigung
- Dach- und Fassadenarbeiten
Achtung, diese Nebenkosten kannst du nicht steuerlich geltend machen:
- Strom
- Wasser
- Heizung
- Müll
- Grundsteuer
- Mieter*innenvereine
Wie viel kann man absetzen?
Abzugsfähig sind 20 Prozent des Arbeitslohns. Materialkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Oft sind Materialkosten und Arbeitslohn auf der Betriebskostenabrechnung nicht getrennt verzeichnet. In diesem Fall hast du Anspruch auf eine kostenlose Bescheinigung nach § 35a EStG. Deshalb bitte deine*n Vermieter*in, dir eine gesonderte Aufstellung zu den entstandenen Kosten anfertigen zu lassen, damit du diese korrekt in deiner Steuererklärung angeben kannst.
Mach es mit Taxfix: Beantworte leicht verständliche Fragen zu deinen Betriebskosten im Frage-Antwort-Verfahren und erfahre in weniger als einer halben Stunde die Höhe deiner Steuererstattung.
Nebenkostenabrechnung-Frist: Bis wann hat der*die Vermieter*in Zeit?
Der*die Vermieter*in hat bis zum Ende des Folgejahres Zeit, die Nebenkostenabrechnung an dich als Mieter*in zu schicken.
Für das Jahr 2022 beispielsweise liegt die Frist also beim 31. Dezember 2023.
Welche Nebenkostenabrechnung kann ich für die Steuererklärung verwenden?
Du machst deine Steuererklärung für 2023, aber dir liegt die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr noch nicht vor? Das ist kein Problem. Du kannst sie in dem Jahr in deine Steuererklärung eintragen, in dem sie dir vorliegt.
Kommt deine Abrechnung erst nach der Abgabefrist für das entsprechende Jahr, in unserem Beispiel 02. September 2024, kannst du die Abrechnung auch in deine nächste Steuererklärung eintragen.
Hast du jetzt erst die Abrechnung von 2022 erhalten, kannst du sie in deiner jetzigen Steuererklärung angeben.
So setzt du deine Nebenkostenabrechnung mit Taxfix ab
Mit Taxfix kannst du die Handwerkskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen deiner Nebenkostenabrechnung im Bereich „Zuhause“ absetzen.
Wähle dort einfach aus, dass du hier Kosten eintragen möchtest und gib dann den entsprechenden Betrag ein. Suche dir dazu deine Abrechnung heraus und addiere die Arbeitskosten der oben angesprochenen Tätigkeiten.
Setze mit Taxfix deine Nebenkosten ab und hol dir deine Steuern zurück!
Ausgaben als Mieter*in von der Steuer absetzen: Da geht noch was
Nicht nur die Ausgaben aus der Nebenkostenabrechnung sind absetzbar! Auch deine Miete kannst du unter Umständen steuerlich geltend machen. Welche Kosten dafür infrage kommen und wie du sie absetzt.
Handwerksleistungen als Mieter*in absetzen
Kosten für Handwerksleistungen können in der Nebenkostenabrechnung auftauchen – müssen sie aber nicht!
Hast du während des Jahres Ausgaben für Reparaturen oder Verbesserungen deiner Wohnung, kannst du diese in einem gewissen Rahmen absetzen.
Als Mieter*in kannst du 20 % deiner anteiligen Kosten, aber maximal 1.200 Euro pro Jahr absetzen.
Absetzbare Handwerksleistungen sind zum Beispiel:
- Arbeiten an Dach oder Fassade (z. B. Dachrinnenreinigung, Fassadensanierung)
- Wartung/Reparatur (z. B. an Heizungsanlagen, Elektroinstallation, Fahrstühlen)
- Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten
- Schornsteinfegen
- Graffiti-Beseitigung
Homeoffice & Arbeitszimmer absetzen
Selbständige und Freelancer*innen, die ausschließlich in ihrem Arbeitszimmer arbeiten, können alle Kosten, also Miete, Strom und Heizung, anteilig nach der Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers berücksichtigen.
Angestellte, die nicht nur im Büro ihres Arbeitgebers, sondern auch in einem häuslichen Arbeitszimmer tätig sind, können bis zu 1.250 Euro jährlich geltend machen. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag Wie kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?
Entlastung durch Homeoffice-Pauschale:
Durch Corona mussten viele Menschen Großraumbüro gegen Homeoffice eintauschen. Wer zu Hause kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann von der Homeoffice-Pauschale profitieren. Dabei werden dir 5 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal aber 600 Euro jährlich als Werbungskosten angerechnet.
Als Mieter*in Umzüge absetzen
Ziehst du aus beruflichen Gründen um, sind bestimmte Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Möglich ist das aber nur in den folgenden Fällen:
- wenn sich dein Anfahrtsweg um eine halbe Stunde verkürzt
- wenn du für einen Job in eine andere Stadt umziehst
- wenn deine Firma umzieht
- wenn du für einen neuen Job aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehst
In unserem Steuertipp „Umzugskosten von der Steuer absetzen“ erklären wir dir, welche Ausgaben vom Finanzamt anerkannt werden.
Bei einem Umzug aus privaten Gründen kannst du beispielsweise die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Und musst du aus gesundheitlichen Gründen zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung umziehen, kann das Finanzamt die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Voraussetzung ist aber ein ärztliches Attest.
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.