Anlage KAP: So trägst du Einkünfte aus Kapitalvermögen richtig in deiner Steuererklärung ein

Die Anlage KAP spielt für viele Steuerzahler eine wichtige Rolle, wenn es um Kapitalerträge geht. Kapitalvermögen umfasst unter anderem Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Aber seit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 müssen viele diese Anlage nicht mehr zwingend ausfüllen. Doch in manchen Fällen lohnt sich die freiwillige Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung. Hier erfährst du alles, was du zur Anlage KAP wissen musst und wann sich das Ausfüllen für dich lohnen kann.

1. Was ist die Anlage KAP?

Die Anlage KAP ist ein Formular in der Steuererklärung, das für Einkünfte aus Kapitalvermögen verwendet wird. Dazu gehören:

  • Zinsen (zum Beispiel von Sparbüchern oder Tagesgeldkonten)

  • Dividenden (Ausschüttungen von Aktiengesellschaften)

  • Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen

Die meisten Kapitalerträge werden jedoch durch die Abgeltungsteuer automatisch versteuert. Das bedeutet, dass Banken und Finanzinstitute 25 % Kapitalertragsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, direkt an das Finanzamt abführen. In solchen Fällen ist die Angabe in der Anlage KAP meist nicht nötig. Dennoch gibt es Situationen, in denen die Anlage sinnvoll oder sogar notwendig ist.

2. Wer muss die Anlage KAP ausfüllen?

Es gibt einige Fälle, in denen du die Anlage KAP unbedingt ausfüllen musst:

  1. Kapitalerträge aus dem Ausland: Hast du ein Depot oder Konto bei einer ausländischen Bank, führt diese keine Abgeltungsteuer an das deutsche Finanzamt ab. Hier musst du die Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben, damit das Finanzamt die Steuer nachträglich berechnen kann.

  2. Fehlende Kirchensteuer: Hast du deiner Bank nicht mitgeteilt, welcher Religionsgemeinschaft du angehörst, wird keine Kirchensteuer auf die Kapitalerträge erhoben. Du musst in der Anlage KAP angeben, wenn du kirchensteuerpflichtig bist und die Steuer nachzahlen möchtest musst.

  3. Verrechnung von Verlusten: Falls du Verluste aus Wertpapiergeschäften hast, die deine Bank nicht mit Gewinnen verrechnet hat, kannst du diese über die Anlage KAP geltend machen. Dies ist besonders nützlich, wenn du Gewinne und Verluste aus verschiedenen Depots verrechnen möchtest.

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3. Wann lohnt es sich, die Anlage KAP freiwillig abzugeben?

Auch wenn du nicht verpflichtet bist, die Anlage KAP auszufüllen, kann es in einigen Situationen sinnvoll sein:

  1. Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft: Jeder Steuerzahler hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bei Ehepaaren 2.000 Euro). Hast du diesen Freibetrag bei deiner Bank nicht ausgeschöpft oder keinen Freistellungsauftrag erteilt, wurden womöglich zu viel Steuern einbehalten. In diesem Fall kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP zurückholen.

  2. Günstigerprüfung beantragen: Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (etwa weil du Rentner, Student oder Geringverdiener bist), kannst du eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Steuersatz versteuert, und du kannst die Differenz zurückfordern.

  3. Kapitalerträge aus Altverträgen: Hast du vor 2009 gekaufte Wertpapiere, die als bestandsgeschützte Alt-Anteile gelten, kannst du dir eventuelle Gewinne daraus teilweise steuerfrei sichern. Diese Gewinne müssen in der Anlage KAP angegeben werden.

4. Welche Angaben musst du in der Anlage KAP machen?

Die Anlage KAP ist in verschiedene Bereiche unterteilt:

  • Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben: Hier trägst du deine Kapitalerträge ein, von denen bereits Abgeltungsteuer abgezogen wurde. Diese findest du in der Steuerbescheinigung deiner Bank.

  • Sparerpauschbetrag: Wenn du einen Freistellungsauftrag gestellt hast, trägst du den bereits in Anspruch genommenen Betrag hier ein. Dieser  ist in der Steuerbescheinigung deiner Bank aufgeführt. Diese Bescheinigung zeigt genau, wie viel Kapitalerträge steuerfrei gestellt wurden und wie viel Kapitalertragsteuer für darüber hinausgehende Erträge abgeführt wurde. Du kannst diesen Betrag direkt aus der Steuerbescheinigung der Bank in deine Steuererklärung übertragen.
  • Kapitalerträge ohne Steuerabzug: Hast du Kapitalerträge, die nicht durch die Abgeltungsteuer abgedeckt wurden (zum Beispiel aus ausländischen Depots), musst du sie in diesem Abschnitt eintragen.

  • Verluste und Erstattungen: Falls du Verluste aus Wertpapiergeschäften geltend machen oder Erstattungszinsen vom Finanzamt angeben möchtest, machst du dies in den entsprechenden Feldern.

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5. Fazit

Die Anlage KAP kann dir helfen, zu viel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge zurückzuerhalten oder deine Verluste optimal zu verrechnen. Auch wenn die Abgabe der Anlage oft nicht verpflichtend ist, lohnt es sich in vielen Fällen, sie freiwillig auszufüllen – insbesondere, wenn du den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hast oder eine Günstigerprüfung für dich vorteilhaft wäre.

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