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Anlage N: So trägst du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Steuererklärung richtig ein

Die Steuererklärung mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, vor allem wenn du dich durch zahlreiche Anlagen arbeiten musst. Eine der wichtigsten und häufigsten Formulare ist die Anlage N. Diese Anlage ist speziell für Arbeitnehmer und deckt alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeitab. In diesem Blogartikel erklären wir dir Schritt für Schritt, was du beim Ausfüllen der Anlage N beachten musst und welche Informationen entscheidend sind, um mögliche Steuervergünstigungen zu erhalten.

1. Was ist die Anlage N?

Die Anlage N ist die wichtigste Anlage der Steuererklärung für alle, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen. Dazu zählen der klassische Lohn, aber auch Einkünfte aus Beamtenpensionen. In diesem Formular trägst du nicht nur deinen Lohn ein, sondern auch Werbungskosten, wie etwa die Pendlerpauschale oder Ausgaben für Arbeitsmittel. Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen, wodurch du am Ende weniger Steuern zahlen musst.

2. Aufbau der Anlage N

Die Anlage N ist übersichtlich in vier Seiten aufgeteilt:

  • Seite 1: Angaben zu Arbeitslohn, Versorgungsbezügen und Lohnersatzleistungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Auf der ersten Seite machst du grundlegende Angaben zu deinem Arbeitslohn, den du der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers entnehmen kannst. Auch der steuerfreie Lohnersatz wird hier eingetragen.
  • Seiten 2 & 3: Werbungskosten zum Arbeitslohn und in Sonderfällen
    Hier trägst du alle beruflich bedingten Ausgaben ein, die als Werbungskosten gelten. Zu den wichtigsten zählen:
    • Fahrtkosten (Pendlerpauschale)
    • Arbeitsmittel wie Computer oder Fachliteratur
    • Häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale
    • Fortbildungskosten
  • Wenn du keine höheren Ausgaben als den Pauschbetrag von 1.200 Euro hast, brauchst du in diesem Bereich nichts weiter einzutragen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Pauschbetrag automatisch.
  • Seite 4: Mehraufwand für doppelte Haushaltsführung
    Hast du einen doppelten Haushalt aufgrund deines Jobs, kannst du hier die damit verbundenen Kosten geltend machen, wie etwa Fahrtkosten zwischen deinem Hauptwohnsitz und deinem Zweitwohnsitz oder Miete für die Zweitunterkunft.


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3. Wichtige Informationen und häufige Fehler

Beim Ausfüllen der Anlage N gibt es einige Punkte, auf die du besonders achten solltest:

  • Lohnsteuerbescheinigung: Die meisten Angaben zu deinem Arbeitslohn, Lohnsteuer und Sozialabgaben findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung, die dein Arbeitgeber dir jährlich aushändigt. Diese musst du aber nicht zwingend übertragen, da das Finanzamt diese Daten bereits vorliegen hat.
  • Werbungskosten: Auch wenn du keine Belege für Werbungskosten hast, berücksichtigt das Finanzamt den Pauschbetrag von 1.200 Euro. Wenn du jedoch höhere berufliche Ausgaben hattest (z. B. lange Fahrwege zur Arbeit oder teure Arbeitsmittel), solltest du unbedingt genaue Angaben machen und Belege aufbewahren.
  • Doppelte Haushaltsführung: Wenn du aufgrund deines Jobs eine Zweitwohnung benötigst, etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel, kannst du viele der dadurch entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören neben der Miete und Fahrtkosten zwischen den beiden Haushalten auch Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate.

4. Praktische Tipps zur Steuererklärung


  • Pendlerpauschale: Für die Fahrten zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte kannst du pauschal 0,30 Euro pro Kilometer absetzen. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pauschale sogar 0,38 Euro.
  • Homeoffice-Pauschale: Wenn du im Homeoffice arbeitest, kannst du 6 Euro pro Tag, maximal jedoch 1.260 Euro im Jahr, absetzen. Dies gilt auch, wenn du kein separates Arbeitszimmer hast.
  • Arbeitsmittel: Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterial oder Fachliteratur kannst du als Werbungskosten ansetzen. Bei technischen Geräten wie PC oder Laptop berücksichtigt das Finanzamt standardmäßig 50 % der Kosten, außer du kannst eine höhere berufliche Nutzung nachweisen, was jedoch schwer ist.

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5. Fazit

Die Anlage N ist für Arbeitnehmer unverzichtbar, um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Steuererklärung zu erfassen. Mit der richtigen Angabe von Werbungskosten und der Nutzung von Pauschalen kannst du deine Steuerlast deutlich senken. Falls dir das Ausfüllen der Formulare kompliziert erscheint, hilft dir Taxfix dabei, deine Steuererklärung in weniger als einer halben Stunde und ohne Stress zu erstellen!

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