Erika Küspert
Veröffentlicht am: 23.02.2026
Aktualisiert am: 23.02.2026
Lesezeit: 5 Minuten
Einspruch gegen Verspätungszuschlag: So kannst du dich wehren
Ein Verspätungszuschlag ist ein Geldzuschlag, den das Finanzamt festsetzen kann, wenn du deine Steuererklärung (tax return) zu spät abgibst. Du kannst dagegen Einspruch einlegen, wenn der Zuschlag falsch berechnet wurde oder deine Verspätung nachvollziehbar entschuldbar war. Wichtig ist vor allem: Frist beachten, Einspruch sauber formulieren und Belege mitschicken.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 23.02.2026
Aktualisiert am: 23.02.2026
Lesezeit: 5 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Du hast für den Einspruch meist 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
- Ein Einspruch ist schriftlich oder elektronisch möglich (z. B. über ELSTER).
- Gute Gründe sind z. B. Krankheit, nachweisbare technische Probleme, Fristverlängerung oder Fehler des Finanzamts.
- Der Zuschlag kann eine Ermessensentscheidung sein - gute Argumente können ihn reduzieren oder streichen.
- Wenn du die Zahlung vermeiden willst, brauchst du ggf. zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Dokumente zum Download:
Einspruch gegen Verspätungszuschlag
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Was ist ein Verspätungszuschlag?
Ein Verspätungszuschlag ist ein Zuschlag, den das Finanzamt erheben kann, wenn du eine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibst. Er soll verspätete Abgaben unattraktiver machen und die pünktliche Abgabe fördern.
Die Höhe hängt unter anderem von der Dauer der Verspätung und den gesetzlichen Berechnungsregeln ab. Je nach Fall kann der Zuschlag automatisch (gebunden) festgesetzt werden oder nach Ermessen des Finanzamts.
Verspätungszuschlag vs. Säumniszuschlag
- Verspätungszuschlag: wegen zu später Abgabe der Steuererklärung.
- Säumniszuschlag: wegen zu später Zahlung einer fälligen Steuer.
Beides kann gleichzeitig passieren, wenn du zu spät abgibst und zu spät zahlst.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Verspätungszuschlag?
Ein Einspruch lohnt sich, wenn du realistische Chancen hast, dass der Zuschlag aufgehoben oder reduziert wird. Das ist besonders häufig, wenn die Festsetzung eine Ermessensentscheidung ist oder wenn dem Finanzamt ein Rechen- oder Verfahrensfehler unterlaufen ist.
Auch wenn die Verspätung zwar passiert ist, aber entschuldbar war, kann ein Einspruch sinnvoll sein - vor allem mit klaren Nachweisen.
Typische Konstellationen mit guten Chancen (Überblick)
Situation | Warum das helfen kann | Was du beilegen solltest |
Du warst nachweislich krank / im Krankenhaus | Verspätung kann entschuldbar sein | Attest, Krankenhausnachweis, Zeitraum |
Du hattest eine genehmigte Fristverlängerung | Dann warst du ggf. nicht „zu spät“ | Schreiben/Bestätigung, Aktenzeichen |
Technische Störung (z. B. ELSTER) in der Abgabephase | Kann je nach Nachweis entschuldbar sein | Screenshots, Fehlerprotokoll, Uhrzeit |
Das Finanzamt hat falsche Daten/Zeiträume zugrunde gelegt | Rechen-/Zuordnungsfehler möglich | Bescheid markieren, eigene Berechnung |
Erstmalige, kurze Verspätung ohne „Vorteil“ | Nur falls (und soweit) das Finanzamt Ermessen hat. | Kurze Erklärung, warum es einmalig war |
Unser Tipp
Wenn du ohnehin gerade deine Einkommensteuererklärung (income tax filing) machst: Starte sie mit Taxfix - du wirst Schritt für Schritt geführt, ohne Steuerwissen.
Fristen und Form: Einspruch richtig einlegen
Du musst den Einspruch fristgerecht beim Finanzamt einlegen, das den Bescheid erlassen hat. Die Frist beträgt in der Praxis meist 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid).
Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch möglich - zum Beispiel über das ELSTER-Formular „Einspruch einreichen“ oder über die vom Finanzamt angebotenen elektronischen Kontaktwege.
Schritt-für-Schritt: So legst du Einspruch ein
- Bescheid prüfen: Wo steht der Verspätungszuschlag, welches Datum, welche Rechtsbehelfsbelehrung?
- Frist berechnen: Lege dir ein klares „spätestens bis“-Datum fest.
- Einspruch formulieren: Aktenzeichen/Steuernummer, Bescheiddatum, Steuerart/Jahr, Antrag („aufheben“/„herabsetzen“).
- Begründung & Belege beifügen: kurz, klar, mit Nachweisen.
- Versand nachweisbar machen: ELSTER-Übermittlung, Fax-Sendebericht oder Einschreiben.
- Optional: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wenn du bis zur Entscheidung nicht zahlen willst.
Zahlen trotz Einspruch?
Ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht normalerweise nicht automatisch – die Vollziehung wird durch den Einspruch grundsätzlich nicht gehemmt. Wenn du vermeiden willst, dass du erst zahlen musst, solltest du zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Wichtig: Wird die Aussetzung der Vollziehung gewährt und bleibt der Einspruch später (ganz oder teilweise) erfolglos, können Aussetzungszinsen anfallen.
Begründungen für den Einspruch gegen den Verspätungszuschlag
Die beste Begründung ist konkret, plausibel und belegt. Du willst dem Finanzamt schnell zeigen: Warum die Verspätung passiert ist oder warum der Zuschlag so nicht passt.
Diese Begründungen funktionieren in der Praxis besonders oft:
- Entschuldbare Verspätung
- plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, Krankenhausaufenthalt
- unerwartete familiäre Notfälle (mit Nachweis)
- nachweisbare technische Probleme, die du nicht zu vertreten hast
- Frist/Abgabe war doch rechtzeitig
- genehmigte Fristverlängerung
- Nachweis über fristgerechte Abgabe/Übermittlung
- Fehler im Bescheid
- falscher Zeitraum/Jahr, falsche Bemessungsgrundlage
- Rechenfehler bei der Höhe oder Anzahl der Monate
- Ermessen spricht für dich
- erstmalige Verspätung und nur kurz
- kein „Vorteil“ durch die Verspätung (z. B. weil ohnehin eine Erstattung entstanden wäre)
- besondere Umstände, die eine mildere Entscheidung fair machen
-> ist aber nicht immer möglich.
Mini-Formulierungshilfe
- „Hiermit lege ich Einspruch gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags ein und beantrage die Aufhebung (hilfsweise Herabsetzung).“
- „Die verspätete Abgabe war entschuldbar, weil … (Nachweise anbei).“
- „Ich bitte um erneute Prüfung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.“
Ermessensentscheidung des Finanzamts (§ 152 AO)
Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags kommt es manchmal auf das Ermessen des Finanzamts an. Das bedeutet: Das Finanzamt muss deine Situation im Einzelfall würdigen und eine verhältnismäßige Entscheidung treffen.
Für deinen Einspruch ist das wichtig, weil du nicht nur „Entschuldigung“ sagen solltest, sondern abwägende Argumente liefern kannst: Dauer der Verspätung, Gründe, Wiederholung oder Einzelfall, und ob ein Zuschlag in deiner Situation überhaupt fair ist.
So argumentierst du bei Ermessen am stärksten
- Einzelfall statt Standard: „einmalig“, „kurze Verspätung“, „sofort nachgeholt“
- Nachweise statt Vermutungen: Attest, Schreiben, Übermittlungsprotokoll
- Klare Zielrichtung: Aufhebung oder zumindest Herabsetzung beantragen
Warum nicht gleich deine nächste Steuererklärung mit Taxfix starten? Du wirst durch alle Fragen geführt - ideal, wenn du Stress mit Fristen vermeiden willst.
FAQ: Häufige Fragen zum Einspruch gegen Verspätungszuschlag
Ja, du kannst Einspruch einlegen, ohne sofort eine Begründung mitzuschicken. Du solltest die Begründung aber so schnell wie möglich nachreichen, damit das Finanzamt deinen Fall prüfen kann und du deine Chancen nicht schwächst.
Die Höhe ist gesetzlich geregelt und hängt vom Einzelfall ab. Es gibt feste Berechnungsregeln und eine gesetzliche Obergrenze; außerdem kann (je nach Fall) das Ermessen des Finanzamts die Höhe beeinflussen.
Das Finanzamt prüft deinen Einspruch und kann den Zuschlag aufheben, reduzieren oder bestätigen. Häufig erhältst du Rückfragen oder die Bitte um Nachweise; am Ende bekommst du eine schriftliche Entscheidung (Einspruchsentscheidung) oder einen geänderten Bescheid.
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