BAföG und Steuererklärung – Das musst du wissen

Studierst du mit BAföG und fragst dich, ob du es in der Steuererklärung angeben musst? Oder möchtest du wissen, ob du deine BAföG-Rückzahlungen absetzen kannst? Keine Sorge – wir klären alle wichtigen Fragen rund um BAföG und Steuererklärung in diesem Leitfaden.

Muss ich BAföG in der Steuererklärung angeben?

BAföG selbst zählt nicht als Einkommen und ist daher steuerfrei. Du musst es also nicht in deiner Steuererklärung angeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, die wichtig sind:

  • Rückzahlung von BAföG-Krediten: Diese können steuerlich relevant sein (siehe unten).
  • Zusätzliche Einkünfte: Hast du neben BAföG gejobbt, musst du diese Einnahmen natürlich angeben.

Tipp: Bewahre deinen BAföG-Bescheid trotzdem gut auf – manchmal verlangt das Finanzamt Nachweise.

Was ist BAföG?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat als Ziel, die Ausbildung von jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Position zu unterstützen. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder der in §8 BAföG aufgeführte Status mit Bleibeperspektive.

Maximale Förderdauer:

  • Schüler*innen und Student*innen allgemein: bis zum 30. Lebensjahr
  • In einem Masterstudiengang: bis zum 35. Lebensjahr

Die genaue Höhe ist abhängig vom eigenen Einkommen sowie den Einkünften der Eltern oder des Ehepartners. Bestehendes Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt.

Wenn du Schüler*in bist, erhältst du BAföG als Vollzuschuss. Das bedeutet, dass du den Betrag nicht zurückzahlen musst. Als Student*in besteht dein BAföG jeweils zur Hälfte aus einem Zuschuss und aus einem zinsfreies Darlehen. Diesen Anteil musst du nach deinem Abschluss tilgen.

BAföG Rückzahlung in der Steuererklärung

Wenn du dein BAföG zurückzahlst, kannst du diese Ausgaben unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Die wichtigsten Infos:

  • Absetzbar als Sonderausgaben:
    Rückzahlungen gelten als Sonderausgaben, wenn sie für deine Ausbildung notwendig waren.
  • Maximalbetrag:
    Bis zu 6.000 Euro pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Nachweise:
    Du brauchst eine Bescheinigung über die Rückzahlungen von der zuständigen Stelle.

Aufstiegs- und Meister-BAföG: Steuerliche Vorteile

Das Aufstiegs-BAföG und Meister-BAföG unterscheiden sich leicht vom klassischen BAföG. Hier erfährst du, wie sie in der Steuererklärung berücksichtigt werden:

  1. Zuschüsse:
    Zuschüsse sind wie beim normalen BAföG steuerfrei.
  2. Darlehen:
    Rückzahlungen kannst du unter "Werbungskosten" oder "Sonderausgaben" absetzen.

Beispiel:
Du hast im Jahr 2024 insgesamt 3.000 Euro für die Rückzahlung deines Meister-BAföGs gezahlt. Diese kannst du als Sonderausgaben eintragen und so deine Steuerlast senken.

BAföG und die Steuererklärung der Eltern

Deine Eltern müssen ihr Einkommen bei der BAföG-Berechnung angeben. Doch wie wirkt sich das auf ihre Steuererklärung aus?

  • Verdienstgrenze der Eltern:
    Überschreiten deine Eltern die Einkommensgrenze, reduziert sich dein BAföG. Diese Grenze ist für die Steuererklärung selbst jedoch irrelevant.
  • Unterhalt absetzen:
    Unterstützen dich deine Eltern finanziell, können sie diese Kosten unter "Unterhalt" steuerlich geltend machen.

Tipp: Eltern sollten alle Nachweise über finanzielle Unterstützung aufbewahren.

Ist die Steuererklärung mit BAföG Pflicht?

Die kurze Antwort: Nein, BAföG alleine verpflichtet dich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Allerdings kann es sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen, z. B. wenn:

  • Du neben BAföG gearbeitet hast.
  • Du Studienkosten absetzen möchtest.

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