Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil einer lebenslangen
Rente , der den Zinsertrag widerspiegelt, der aus dem angesparten Kapital während des Rentenbezugs erwirtschaftet wurde. Dieser Anteil repräsentiert den Teil der Rentenzahlung, der als "Gewinn" aus den eingezahlten Beiträgen betrachtet wird. Bei privaten Rentenversicherungen wurden die Beiträge in der Regel aus bereits versteuertem Einkommen geleistet. Daher unterliegt nur der Ertragsanteil der Einkommensteuer, während der Kapitalrückfluss steuerfrei bleibt.