Julian Schwarzmann
Lesezeit: 6 Minuten
Kindergeld 2024: Auszahlung, Beantragung und Höhe
Kindergeld beantragen Eltern einmalig und bekommen es dann monatlich überwiesen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Wir zeigen, mit wie viel Elterngeld du in welchem Jahr rechnen kannst, was es mit dem 25. Lebensjahr auf sich hat und wo die Unterschiede zum Kinderfreibetrag liegen.
Julian Schwarzmann
Lesezeit: 6 Minuten
Wer kann Kindergeld beantragen?
Kindergeld kann von verschiedenen Personen beantragt werden, die für die Erziehung und Versorgung eines Kindes verantwortlich sind. Hier ist eine Übersicht:
Eltern:
Biologische Eltern haben das Recht, Kindergeld für ihre Kinder zu beantragen.Adoptiv- oder Pflegeeltern:
Auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern, die das Kind in ihrem Haushalt betreuen, können Kindergeld beantragen.Stiefeltern:
Wenn Stiefeltern ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben und für dessen Versorgung verantwortlich sind, können sie Kindergeld erhalten.Großeltern:
In besonderen Fällen, beispielsweise wenn die Eltern nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen, können Großeltern den Antrag stellen.Volljährige Kinder:
Volljährige Kinder, die keine Eltern oder gesetzlichen Vertreter haben (z. B. Vollwaisen), können in eigenem Namen Kindergeld beantragen.Ausländische Staatsangehörige:
Auch Ausländer*innen, die in Deutschland wohnen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Kindergeld beantragen.
Wenn du ein Kind erwartest, solltest du rechzeitig Kindergeld beantragen, da die finanzielle Unterstützung von 2.844 Euro pro Jahr eine spürbare Entlastung für Familien darstellt. Der Antrag ist bei der Familienkasse einzureichen, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Um zu sehen, welche Familiekasse für dich zuständig ist, klicke auf den folgenden Link und scrolle auf der Seite ganz nach unten. Dort kannst du rechts deine Postleitzahl eingeben. Danach erfährst du, welche deine zuständige Familienkasse ist.
Steuererklärung selbst erstellen
39,99 €
Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann 39,99 € für die Übermittlung.
Verständliche Fragen
Automatische Plausibilitätsprüfung
Berechnung der voraussichtlichen Erstattung
Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen nur 59,99€)
Mit Experten-Service machen lassen
Ab 89,99€
Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 89,99€).
Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen
Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung
Sicherer Dokumenten-Upload
Abgeben, bezahlen, entspannen.
Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag? Was ist der Unterschied?
Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei Varianten, um Familien mit Kindern finanziell zu fördern. Der große Unterschied zwischen beiden ist:
Das Kindergeld wird einem Elternteil nach Beantragung monatlich ausgezahlt.
Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer nach der Abgabe der Steuererklärung berücksichtigt und wird nicht ausgezahlt. Dafür wird die Anlage Kind genutzt.
Zusätzlich können Eltern in bestimmten Fällen den Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird Familien mit geringem Einkommen gewährt, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Er ergänzt das Kindergeld und kann zusammen mit Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Kindergeld: Wie lange besteht Anspruch?
Kindergeldanspruch hast du so lange, bis dein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus wird es auf Nachweis bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt, wenn sich dein Kind:
in einer ersten Ausbildung befindet (Studium, schulische und betriebliche Ausbildung),
in einer zweiten, weiterführenden Ausbildung befindet,
in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung befindet (maximal 4 Monate),
erfolglos um eine Ausbildung beworben hat (das muss nachweisbar sein).
Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht nur bei Kindern mit Behinderung Kindergeldanspruch, wenn diese für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Die Behinderung muss allerdings vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Ist dein Kind bei einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, besteht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Der Kinderzuschlag kann beantragt werden, wenn das Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht für den Unterhalt der Kinder. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Kind ist unter 25 Jahre alt, lebt im selben Haushalt und ist unverheiratet.
Das monatliche Einkommen liegt zwischen der Mindest- und Höchsteinkommensgrenze.
Es wird bereits Kindergeld bezogen.
Der Kinderzuschlag kann zusammen mit dem Kindergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden und hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Die Kinder in der Steuererklärung schnell und unkompliziert anzugeben, geht mit Taxfix ganz einfach. Beantworte einfach die verständlich formulierten Fragen und lass nervige Formulare hinter dir! Kostenlos & unverbindlich starten
Kindergeld-auszahlungstermine 2024 und 2025
Die Auszahlungstermine für das Kindergeld und den Kinderzuschlag sind von der letzten Zahl der Kindergeldnummer abhängig. Jede sogenannte Endziffer hat ein anderes Auszahlungsdatum.
Nehmen wir an, deine Kindergeldnummer sieht so aus:
xxxFKxxxxx7, dann wäre deine Endziffer die 7. Du kannst der hier hinterlegten Tabelle entnehmen, wann die Auszahlungstermine sind.
Für 2025 wäre das in diesem Fall der:
17. Januar
18. Februar
17. März
16. April
19. Mai
17. Juni
17. Juli
18. August
17. September
17. Oktober
17. November
12. Dezember
Die Seite zum Thema Auszahlungstermine der Familienkasse kannst du hier finden.
DISCLAIMER: Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verlängere die Frist mit dem Experten-Service
Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.
Jetzt starten