Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 11.07.2023

Aktualisiert am: 11.04.2024

Lesezeit: 8 Minuten

  • Inhalt
  • Unterschied

  • Familienbonus wegen Inflation oder Corona

  • Höhe Kindergeld

  • Sparen Steuererklärung

  • Kinderfreibetrag in Steuererklärung

  • FAQ

Kindergeld: Auszahlung, Beantragung und Höhe

Kindergeld beantragen Eltern einmalig und bekommen es dann monatlich überwiesen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Wir zeigen, mit wie viel Elterngeld du in welchem Jahr rechnen kannst, was es mit dem 25. Lebensjahr auf sich hat und wo die Unterschiede zum Kinderfreibetrag liegen.

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 11.07.2023

Aktualisiert am: 11.04.2024

Lesezeit: 8 Minuten

  • Inhalt
  • Unterschied

  • Familienbonus wegen Inflation oder Corona

  • Höhe Kindergeld

  • Sparen Steuererklärung

  • Kinderfreibetrag in Steuererklärung

  • FAQ

Kinderfreibetrag oder Kindergeld? Was ist der Unterschied?

Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei Varianten, um Familien mit Kindern finanziell zu fördern. Der große Unterschied zwischen beiden ist:

  • Das Kindergeld wird einem Elternteil nach Beantragung monatlich ausgezahlt.
  • Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer nach der Abgabe der Steuererklärung berücksichtigt und wird nicht ausgezahlt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Wie lange besteht Anspruch?

Kindergeldanspruch hast du so lange, bis dein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus wird es auf Nachweis bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt, wenn sich dein Kind:

  • in einer ersten Ausbildung befindet (Studium, schulische und betriebliche Ausbildung)
  • in einer zweiten, weiterführenden Ausbildung befindet
  • in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung befindet (maximal 4 Monate)
  • erfolglos um eine Ausbildung beworben hat (das muss nachweisbar sein)

Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht nur bei Kindern mit Behinderung Kindergeldanspruch, wenn diese für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können.

Die Behinderung muss allerdings vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Ist dein Kind bei einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, besteht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.


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Gibt es einen Familienbonus wegen Inflation oder Corona?

Kinderbonus im Jahr 2022

Der Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets, das die stark gestiegenen Energiepreise abfedern soll.

Corona-Kinderbonus 2020 und 2021

Im Jahr 2021 gab es einen Kinderbonus aufgrund der Corona-Pandemie. Dieser betrug pro Kind 150 Euro und wurde für jedes Kind ausgezahlt, welches im Jahr 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatte. Der Bonus musste nicht extra beantragt werden.

Bereits 2020 hatte die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie einen Familienbonus in Höhe von 300 Euro beschlossen. Dieser galt ebenfalls für jedes Kind, das im selben Jahr mindestens einen Monat lang kindergeldberechtigt war.

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Kindergeld in der Steuererklärung: Wie hoch ist es?

Das Kindergeld richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Dabei gibt es ab dem dritten Kind eine höhere Summe, da eine finanzielle Mehrbelastung bei kinderreichen Familien angenommen wird. Ab dem vierten Kind erhöht sich der Betrag nochmals für jedes darauffolgende Kind.

In der Regel erhöht sich das Kindergeld fast jedes Jahr. Für das Steuerjahr 2022 gab es jedoch keine Änderung vonseiten des Fiskus.

Kindergeld 2022, 2021, 2020, 2019 und 2018

So hoch ist das Kindergeld in den Jahren, die aktuell für die Steuererklärung relevant sind:

Kindergeld 2023:

pro Kind: 250 Euro pro Monat / 2.844 Euro pro Jahr

Kindergeld 2022:

  • 1. Kind: 219 Euro pro Monat / 2.628 Euro pro Jahr
  • 2. Kind: 219 Euro pro Monat / 2.628 Euro pro Jahr
  • 3. Kind: 225 Euro pro Monat / 2.700 Euro pro Jahr
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro pro Monat / 3.000 Euro pro Jahr

Kindergeld 2021:

  • 1. Kind: 219 Euro pro Monat / 2.628 Euro pro Jahr
  • 2. Kind: 219 Euro pro Monat / 2.628 Euro pro Jahr
  • 3. Kind: 225 Euro pro Monat / 2.700 Euro pro Jahr
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro pro Monat / 3.000 Euro pro Jahr

Kindergeld 2020:

  • 1. Kind: 204 Euro pro Monat / 2.448 Euro pro Jahr
  • 2. Kind: 204 Euro pro Monat / 2.448 Euro pro Jahr
  • 3. Kind: 210 Euro pro Monat / 2.520 Euro pro Jahr
  • ab dem 4. Kind: 235 Euro pro Monat / 2.820 Euro pro Jahr

Kindergeld 2019:

  • 1. Kind: 204 Euro pro Monat / 2.448 Euro pro Jahr
  • 2. Kind: 204 Euro pro Monat / 2.448 Euro pro Jahr
  • 3. Kind: 210 Euro pro Monat / 2.520 Euro pro Jahr
  • ab dem 4. Kind: 235 Euro pro Monat / 2.820 Euro pro Jahr

Kindergeld beantragen und bei der Steuererklärung sparen!

Wenn du ein Kind erwartest, solltest du Kindergeld beantragen. Dies ist eine Förderung, die dir sofort monatlich überwiesen wird. Den Antrag stellst du bei der Familienkasse, die an deinem Wohnort zuständig ist.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig?

Klicke auf den folgenden Link und scrolle auf der Seite ganz nach unten. Dort kannst du rechts deine Postleitzahl eingeben. Danach erfährst du, welche deine zuständige Familienkasse ist.

Einkommensgrenze Kindergeld:

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze für das Kindergeld mehr. Der Kindergeldanspruch ist seitdem abhängig vom Ausbildungsstatus des erwachsenen Kindes.

Der Kinderfreibetrag und die Steuererklärung

Günstigerprüfung – Steuerliche Begünstigung durch den Kinderfreibetrag

Für Eheleute mit Kind lohnt sich der Freibetrag erst etwa ab einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von ca. 65.000 Euro. Bei Ledigen mit Kind ab ca. 30.000 Euro.

Das Finanzamt berechnet deine Steuern bei Abgabe deiner Steuererklärung zuerst unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und dann ohne. Ist die Differenz aus beiden Berechnungen höher als dein Anspruch auf Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag von deinem Einkommen abgezogen, das Kindergeld wird bei der Steuer allerdings wieder hinzugerechnet. So wird eine Doppelbegünstigung vermieden.

Ist die Differenz kleiner als dein Anspruch auf Kindergeld, wird der Freibetrag nicht abgezogen und das Kindergeld nicht hinzugerechnet. Das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Die für dich steuerlich günstigere Variante wird anschließend benutzt, um deine endgültige Steuer festzulegen.

Alles, was du dafür machen musst, ist eine Steuererklärung mit der Anlage Kind abzugeben.

Beim Ausfüllen der Anlage unterstützt dich die von Steuerexpert*innen entwickelte Taxfix-App.

Übrigens:

Bei der oben erwähnten Günstigerprüfung ist es für das Finanzamt irrelevant, ob du das Kindergeld beantragt und erhalten hast oder nicht. Nur dein Anspruch auf Kindergeld zählt. Anspruch bedeutet, dass du die Voraussetzungen erfüllst, um Kindergeld beantragen zu können.

FAQ: Kindergeld

Welche Altersgrenze gibt es beim Kindergeld?

Hier gibt es 3 Altersgrenzen: Das Regelkindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, arbeitssuchende Kinder erhalten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld und das Ausbildungskindergeld erhält man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wenn sich nachträglich etwas ändert, muss ich das der Familienkasse mitteilen?

Ja! Beziehst du Kindergeld, musst du deiner Kasse alle Änderungen mitteilen, die einen Einfluss auf das Kindergeld haben können.

Kann Kindergeld rückwirkend beantragt werden?

Ja. Allerdings gibt es hier eine Frist von 6 Monaten, nach denen der Antrag eingegangen sein muss.

Wann muss Kindergeld zurückgezahlt werden?

Kindergeld musst du zurückzahlen, wenn du es unrechtmäßig erhalten hast. Du hast es also bekommen, ohne dass ein Anspruch darauf bestand.

Wann bekommt man kein Kindergeld mehr?

Das hängt von deinem Alter und deinen Lebensumständen ab. Grundsätzlich wird Kindergeld gewährt, bis du 18 bist. Bist du danach arbeitssuchend, läuft es weiter, bis du 21 bist. Machst du noch eine Ausbildung oder studierst, geht es bis zum 25. Lebensjahr.

Haben Ausländer*innen Anspruch auf Kindergeld?

Ja, auch als Ausländer*in hast du Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Niederlassungs-/ oder Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 62 Abs. 2 EStG.

Was ist ein Zählkind?

"Zählkinder" sind alle nach § 63 EStG zu berücksichtigen Kinder. "Zahlkinder" dagegen sind die Kinder, denen tatsächlich Kindergeld ausgezahlt wird.

DISCLAIMER: Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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