Julian Schwarzmann
Veröffentlicht am: 16.01.2025
Aktualisiert am: 16.01.2025
Lesezeit: 7 Minuten
Kindergeld 2025: Auszahlung, Beantragung und Höhe
Kindergeld beantragen Eltern einmalig und bekommen es dann monatlich überwiesen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Wir zeigen, mit wie viel Elterngeld du in welchem Jahr rechnen kannst, was es mit dem 25. Lebensjahr auf sich hat und wo die Unterschiede zum Kinderfreibetrag liegen.
Julian Schwarzmann
Veröffentlicht am: 16.01.2025
Aktualisiert am: 16.01.2025
Lesezeit: 7 Minuten
Wer kann Kindergeld beantragen?
Kindergeld kann von verschiedenen Personen beantragt werden, die für die Erziehung und Versorgung eines Kindes verantwortlich sind. Hier ist eine Übersicht:
- Eltern:
Biologische Eltern haben das Recht, Kindergeld für ihre Kinder zu beantragen. - Adoptiv- oder Pflegeeltern:
Auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern, die das Kind in ihrem Haushalt betreuen, können Kindergeld beantragen. - Stiefeltern:
Wenn Stiefeltern ein Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben und für dessen Versorgung verantwortlich sind, können sie Kindergeld erhalten. - Großeltern:
In besonderen Fällen, beispielsweise wenn die Eltern nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen, können Großeltern den Antrag stellen. - Volljährige Kinder:
Volljährige Kinder, die keine Eltern oder gesetzlichen Vertreter haben (z. B. Vollwaisen), können in eigenem Namen Kindergeld beantragen. - Ausländische Staatsangehörige:
Auch Ausländer*innen, die in Deutschland wohnen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Kindergeld beantragen.
Wenn du ein Kind erwartest, solltest du rechzeitig Kindergeld beantragen, da die finanzielle Unterstützung von 3.060 Euro pro Jahr eine spürbare Entlastung für Familien darstellt. Der Antrag ist bei der Familienkasse einzureichen, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Um zu sehen, welche Familiekasse für dich zuständig ist, klicke auf den folgenden Link und scrolle auf der Seite ganz nach unten. Dort kannst du rechts deine Postleitzahl eingeben. Danach erfährst du, welche deine zuständige Familienkasse ist.
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Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag? Was ist der Unterschied?
Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei Varianten, um Familien mit Kindern finanziell zu fördern. Der große Unterschied zwischen beiden ist:
- Das Kindergeld wird einem Elternteil nach Beantragung monatlich ausgezahlt.
- Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer nach der Abgabe der Steuererklärung berücksichtigt und wird nicht ausgezahlt. Dafür wird die Anlage Kind genutzt.
Zusätzlich können Eltern in bestimmten Fällen den Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird Familien mit geringem Einkommen gewährt, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Er ergänzt das Kindergeld und kann zusammen mit Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Kindergeld: Wie lange besteht Anspruch?
Kindergeldanspruch hast du so lange, bis dein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus wird es auf Nachweis bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt, wenn sich dein Kind:
- in einer ersten Ausbildung befindet (Studium, schulische und betriebliche Ausbildung),
- in einer zweiten, weiterführenden Ausbildung befindet,
- in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung befindet (maximal 4 Monate),
- erfolglos um eine Ausbildung beworben hat (das muss nachweisbar sein).
Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht nur bei Kindern mit Behinderung Kindergeldanspruch, wenn diese für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Die Behinderung muss allerdings vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Ist dein Kind bei einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, besteht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Der Kinderzuschlag kann beantragt werden, wenn das Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht für den Unterhalt der Kinder. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt, lebt im selben Haushalt und ist unverheiratet.
- Das monatliche Einkommen liegt zwischen der Mindest- und Höchsteinkommensgrenze.
- Es wird bereits Kindergeld bezogen.
Der Kinderzuschlag kann zusammen mit dem Kindergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden und hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
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Kindergeld-Auszahlungstermine 2025
Die Auszahlungstermine für das Kindergeld und den Kinderzuschlag sind von der letzten Zahl der Kindergeldnummer abhängig. Jede sogenannte Endziffer hat ein anderes Auszahlungsdatum.
Nehmen wir an, deine Kindergeldnummer sieht so aus:
xxxFKxxxxx7, dann wäre deine Endziffer die 7.
Du kannst der hier hinterlegten Tabelle entnehmen, wann die Auszahlungstermine sind.
Die Seite zum Thema Auszahlungstermine der Familienkasse kannst du hier finden.
Kindergeld-Endziffer | Auszahlungstermine |
0 | 8. Januar 5. Februar 5. März 3. April 6. Mai 4. Juni 3. Juli 5. August 3. September 7. Oktober 5. November 3. Dezember8. Januar 5. Februar 5. März 3. April 6. Mai 4. Juni 3. Juli 5. August 3. September 7. Oktober 5. November 3. Dezember |
1 | 8. Januar 7. Februar 6. März 7. April 7. Mai 5. Juni 4. Juli 6. August 5. September 7. Oktober 6. November 4. Dezember |
2 | 10. Januar 10. Februar 7. März 9. April 8. Mai 6. Juni 7. Juli 7. August 8. September 9. Oktober 7. November 5. Dezember |
3 | 13. Januar 12. Februar 10. März 10. April 12. Mai 11. Juni 9. Juli 8. August 10. September 10. Oktober 11. November 8. Dezember |
4 | 14. Januar 13. Februar 12. März 11. April 13. Mai 12. Juni 10. Juli 12. August 11. September 13. Oktober 12. November 9. Dezember |
5 | 15. Januar 14. Februar 13. März 14. April 14. Mai 13. Juni 11. Juli 14. August 15. September 14. Oktober 13. November 10. Dezember |
6 | 16. Januar 17. Februar 14. März 15. April 16. Mai 16. Juni 14. Juli 15. August 16. September 16. Oktober 14. November 11. Dezember |
7 | 17. Januar 18. Februar 17. März 16. April 19. Mai 17. Juni 17. Juli 18. August 17. September 17. Oktober 17. November 12. Dezember |
8 | 22. Januar 19. Februar 18. März 17. April 21. Mai 18. Juni 18. Juli 19. August 18. September 20. Oktober 18. November 15. Dezember |
9 | 23. Januar 21. Februar 20. März 23. April 22. Mai 23. Juni 21. Juli 21. August 19. September 21. Oktober 20. November 16. Dezember |
Kindergeld Höhe
Kindergeld Höhe
Im Jahr 2025 gibt es für jedes Kind 255 Euro im Monat, bzw. 3.060 Euro im Jahr.
Hier kannst du nochmal die Entwicklung des Kindergeldes der vergangenen Jahre sehen:
Einkommensgrenze Kindergeld:
Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze für das Kindergeld mehr. Der Kindergeldanspruch ist seitdem abhängig vom Ausbildungsstatus des erwachsenen Kindes.
Kindergeld beantragen in 7 Schritten
1. Voraussetzungen prüfen
Stelle sicher, dass du Anspruch auf Kindergeld hast. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Du lebst in Deutschland oder zahlst hier Einkommenssteuer.
- Dein Kind ist unter 18 Jahre alt (oder unter bestimmten Bedingungen bis 25 Jahre).
- Du bist der rechtliche Elternteil, Pflegeelternteil, Großelternteil oder ein anderer Berechtigter.
2. Unterlagen vorbereiten
Sammle alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung:
- Geburtsurkunde deines Kindes (Original oder beglaubigte Kopie).
- Deine Steuer-Identifikationsnummer und die deines Kindes.
- Nachweise über den Ausbildungsstatus oder ähnliche Dokumente (bei Kindern über 18).
3. Antrag ausfüllen
Fülle das Formular „Antrag auf Kindergeld“ aus. Dieses findest du online auf der Webseite der Familienkasse oder kannst es direkt vor Ort erhalten.
- Wenn dein Kind über 18 Jahre alt ist, benötigst du zusätzlich das Formular „Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes“.
4. Antrag einreichen
Reiche den ausgefüllten Antrag und die benötigten Unterlagen bei der zuständigen Familienkasse ein:
- Online: In einigen Fällen kannst du den Antrag auch digital stellen.
- Per Post: Sende die Unterlagen an die Adresse deiner Familienkasse.
- Persönlich: Übergib den Antrag direkt in der Familienkasse vor Ort.
Um herauszufinden, welche Familienkasse für dich zuständig ist, nutze ein Postleitzahl-Tool auf der Webseite der Familienkasse.
5. Wartezeit einplanen
Die Bearbeitung deines Antrags kann mehrere Wochen dauern. Sobald der Antrag bewilligt ist, erhältst du einen Bescheid, und die Auszahlung beginnt in der Regel rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
6. Änderungen melden
Teile der Familienkasse alle relevanten Änderungen mit, die deinen Kindergeldanspruch betreffen könnten (z. B. Wohnortwechsel, Ausbildungsende deines Kindes).
7. Kindergeld-Auszahlung
Das Kindergeld wird monatlich überwiesen. Die Auszahlungstermine hängen von der Endziffer deiner Kindergeldnummer ab.
Disclaimer
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