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Investitionsabzug: Steuerliche Vorteile, Voraussetzungen und Fristen einfach erklärt

Der Investitionsabzug – auch Investitionsabzugsbetrag (IAB) genannt – ist ein wirksames Steuerinstrument, mit dem du geplante Anschaffungen vorzeitig steuerlich geltend machen kannst.
Damit reduzierst du deine Steuerlast, noch bevor du tatsächlich investierst.
Hier erfährst du, wer den Investitionsabzug nutzen darf, wie er berechnet wird und was passiert, wenn die Investition nicht rechtzeitig erfolgt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Investitionsabzug ( § 7g EStG ) erlaubt, bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten vorab steuerlich abzuziehen.

  • Gültig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Gewinn ≤ 200.000 € (bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

  • Die geplante Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

  • Wird nicht investiert, ist der Betrag rückwirkend zu versteuern.

  • Der Investitionsabzug kann auch mit Sonderabschreibungen kombiniert werden.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag und wie funktioniert er steuerlich?

Der Investitionsabzug ermöglicht es dir, geplante Investitionen bereits im Vorfeld gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Dadurch sinkt deine Steuerlast im Jahr der Bildung – du verschiebst die Steuer in die Zukunft, wenn du tatsächlich investierst.

Beispiel

Du planst, 2025 eine Maschine für 40.000 € netto zu kaufen.
Bereits 2024 kannst du 20.000 € (50 %) als Investitionsabzug ansetzen.
→ Dein steuerlicher Gewinn 2024 sinkt um 20.000 €, die Steuerlast wird geringer.
Wenn du 2025 die Maschine anschaffst, wird der Betrag wieder hinzugerechnet.

Wer kann den Investitionsabzug nutzen?

Den Investitionsabzug können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler*innen nutzen, die bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit:

  • Du ermittelst deinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) oder bilanziert.

  • Dein Gewinn liegt unter 200.000 € im Wirtschaftsjahr der Bildung.

  • Die geplante Investition ist betriebsnotwendig und abnutzbar.

  • Das Wirtschaftsgut wird inländisch genutzt und mindestens bis zum Ende des Folgejahres im Betrieb behalten.


Der Investitionsabzug ist besonders attraktiv für Einzelunternehmer*innen , Handwerksbetriebe und Freiberufler*innen , die ihre Steuerlast gezielt steuern möchten.

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Welche Voraussetzungen müssen für den Investitionsabzug erfüllt sein?

Damit das Finanzamt den Abzug anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Investitionsabsicht: Du musst glaubhaft machen, dass du die Investition planst (z. B. durch Angebote oder Planungsunterlagen).

  2. Betriebsnotwendigkeit: Das Wirtschaftsgut muss für deinen Betrieb bestimmt sein (kein Privatvermögen).

  3. Inländische Nutzung: Das Wirtschaftsgut wird ausschließlich oder fast ausschließlich im Inland genutzt.

  4. Fristen: Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

  5. Anlagevermögen: Der Abzug gilt nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Wie hoch ist der mögliche Investitionsabzug und wie wird er berechnet?

Du kannst bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts vorab steuerlich absetzen (§ 7g Abs. 1 EStG).

Beispiel:

  • Geplante Anschaffung: 30.000 € netto

  • Maximaler Investitionsabzug: 50 % = 15.000 €

→ Dein Gewinn mindert sich um 15.000 €, was direkt deine Steuerlast reduziert.
Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wird der Betrag wieder hinzugerechnet und das Wirtschaftsgut abgeschrieben.

Hinweis

Die Bildung des Investitionsabzugs ist freiwillig – du kannst ihn für einzelne oder mehrere geplante Investitionen bilden.

Welche Fristen gelten für die geplante Investition?

Die geplante Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des Investitionsabzugs erfolgen (§ 7g Abs. 2 EStG).

Beispiel:

  • Investitionsabzug gebildet: 2023
  • Fristende: 31. Dezember 2026

Was passiert, wenn die Investition nicht innerhalb der Frist erfolgt?

Wird die Investition nicht innerhalb der Frist getätigt, muss der gebildete Betrag nachträglich aufgelöst und nachversteuert werden.

Folgen:

  • Der IAB wird rückwirkend dem Gewinn hinzugerechnet,

  • das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung der damals gesparten Steuern,

  • zusätzlich können Zinsen von 6 % p. a. ( § 233a AO ) anfallen.

Tipp

Wenn du frühzeitig erkennst, dass du die Investition nicht durchführen wirst, kannst du den IAB freiwillig auflösen, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden.

FAQ: Häufige Fragen zum Investitionsabzug

Regulär 3 Jahre nach Bildung des IAB (§ 7g Abs. 2 EStG).
Für Abzugsbeträge aus den Jahren 2017–2019 gilt aufgrund der Corona-Sonderregelung eine verlängerte Frist von 5 Jahren.

Ja, seit der Reform 2020 darf der Investitionsabzug auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter gebildet werden – solange sie betriebsnotwendig und abnutzbar sind.

  • Der Betrag wird nachträglich rückgängig gemacht (Gewinnerhöhung).

  • Zinsen auf die Nachzahlung können fällig werden.

  • In Ausnahmefällen kann eine Neubildung des IAB möglich sein, wenn eine andere Investition konkret ansteht.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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