Elternzeit – Elterngeld in der Steuererklärung
Der Staat unterstützt mit dem Elterngeld Väter und Mütter, damit diese als Familie einen guten Start haben. Das Elterngeld hat aber auch Einfluss auf deine Steuererklärung.
Was ist das Elterngeld?
Elterngeld dient frisch gebackenen Eltern als Ausgleich für das wegfallende Gehalt eines Elternteils, wenn das Baby betreut werden muss. Gezahlt wird es an Mütter und Väter für maximal 14 Monate. Dabei ist euch als Paar die Monatsverteilung (fast) selbst überlassen. Ein Elternteil kann mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate das Elterngeld in Anspruch nehmen.
Für die zwei zusätzlichen Monate gibt es nur Elterngeld, wenn sich auch der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende haben aufgrund des fehlenden Partners prinzipiell Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.
Zusätzlich gilt folgende Regelung für Kinder, die seit dem 01. September 2021 geboren wurden: Das Elterngeld wird bis zu vier zusätzliche Monate mehr gezahlt, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kam. Die Länge der Fortzahlung ist von der Anzahl an Wochen abhängig, die das Kind vor dem prognostizierten Geburtstermin zur Welt kam.
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Wie hoch ist das Elterngeld? Der Elterngeld-Rechner von Taxfix
Mit unserem Rechner für Elterngeld findest du heraus, wie hoch die staatliche Unterstützung für die ersten Monate nach der Geburt durch Basiselterngeld und ElterngeldPlus ausfällt.
Hinweise zum Elterngeld-Rechner von Taxfix
Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Es wird auf Antrag gezahlt und kann bis zu 14 Monate geleistet werden. Das Elterngeld dient vor allem dazu, die Versorgung des Kindes sicherzustellen und dem Einkommensausfall entstehende Kosten zu decken.
Dieser Elterngeldrechner ist ein Anhaltspunkt für die Höhe des Elterngeldes. Die Angaben können je nach Familienstand und Kinderanzahl zwar abweichen, aber sie helfen dir dabei, einen ersten Überblick über das Elterngeld für deinen persönlichen Fall zu erhalten.
Für die Berechnung des Elterngeldes gibst du im Rechner lediglich dein monatliches Nettoeinkommen an, ob du nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeitest und machst Angaben zum Kind bzw. den Kindern.
Elterngeld und Steuern
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, wird selbst also nicht versteuert. Einziger Nachteil: es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dadurch steigt der Steuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen und deine Steuerlast.
Aufgrund des Progressionsvorbehaltes kommt es häufig Ende des Jahres für viele junge Familien zu einer Steuernachzahlung. Am besten, ihr legt schon im Laufe des Jahres ein wenig Geld zur Seite
BEISPIEL FÜR DAS STEUERJAHR 2016
Beispiel für das Steuerjahr 2016
Deine Steuerklasse: 1
Dein zu versteuerndes Einkommen: 17.000 Euro
Dein Elterngeld: 5.000 Euro
Dein fiktives zu versteuerndes Einkommen: 22.000 Euro
Einkommensteuer auf 17.000 Euro mit Progressionsvorbehalt: 2.399 Euro
Einkommensteuer auf 17.000 Euro ohne Progressionsvorbehalt: 1.775 Euro
Zusätzliche steuerliche Belastung: 624 Euro
In der Steuererklärung
Wenn du Elterngeld erhältst, bist du zur Abgabe der Steuererklärung für dieses Jahr verpflichtet. Das Elterngeld zählt zu deinem Einkommen und wird zur Berechnung deines persönlichen Steuersatzes herangezogen.
Mittlerweile ist sowohl für Selbständige als auch für nichtselbständige Arbeitnehmer*innen die Angabe des Elterngelds in der Steuererklärung gleich.
Seit 2015 musst du das Elterngeld im Formular ESt. 1A (früher Mantelbogen) eintragen. Dies passiert bei der Steuererklärung 2021 in der Zeile 43 mit der Bezeichnung „Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“.
Wichtig:
Bewahre die Bescheinigung der Elterngeldstelle sorgfältig auf und zeige sie gegebenenfalls dem Finanzamt vor. Auf der Bescheinigung findest du auch die notwendigen Angaben, die du in die Steuererklärung eintragen musst.
Vorraussetzungen
Elterngeld bekommen:
- Arbeitnehmer*innen
- Beamte
- Selbständige
- Erwerbslose Elternteile
- Studierende & Auszubildende
- Getrennt- & alleinerziehende Elternteile
Für den Erhalt von Elterngeld ist es wichtig, dass ihr als Eltern eure Kinder nach der Geburt selbst betreut und erzieht. Zudem dürft ihr nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten und müsst mit euren Kindern in einem Haushalt leben, der sich in Deutschland befindet.
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes zusammen ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, erhalten keinen Anspruch auf Elterngeld.
In Sonderfällen, wie zum Beispiel bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der leiblichen Eltern/ Adoptiveltern, können andere Verwandte bis zum 3. Grad das Elterngeld erhalten und die Kinder aufziehen. Dies können bspw. die Geschwister oder Großeltern sein.
ElterngeldPlus – Längere Förderung
Wurde euer Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren, könnt ihr zwischen dem Basiselterngeld oder dem ElterngeldPlus wählen. Wenn ihr beide schnell wieder in euren alten Beruf einsteigen möchtet, ist das ElterngeldPlus durchaus eine gute Option. Dabei besteht die Möglichkeit, dass ihr stundenweise arbeitet und zusätzlich zum Lohn das ElterngeldPlus erhaltet.
Dies gibt es dann sogar doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Wenn die Eltern nicht arbeiten, ist es halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeitest du oder dein*e Partner*in, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Das Gute: Basiselterngeld und ElterngeldPlus können frei miteinander kombiniert werden. Seid ihr z. B. in 5 aufeinanderfolgenden Monaten durchschnittlich 20 – 30 Wochenstunden arbeitstätig, erhält jede*r von euch für diesen Zeitraum das Elterngeld Plus.
Die Höhe des Elterngelds
Wie hoch das Elterngeld für euch ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt ab. Demnach ist geregelt, dass euch mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat zustehen. Beim ElterngeldPlus halbieren sich monatlichen Beträge, da dies über den doppelten Zeitraum gewährt wird.
- Wer ein monatliches Voreinkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro hatte, erhält 67 % vom Ausgangseinkommen pro Monat an Elterngeld.
- Ein Voreinkommen von 1.220 Euro im Monat wird mit 66 % ausgezahlt und
- bei monatlich 1.240 Euro und mehr erhält der Elternteil 65 % des Voreinkommens. Zwischen diesen Werten ergibt sich ein schrittweiser Betrag bei Abständen von 0,1 %.
Übrigens: Bei einem monatlichen Voreinkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise (ebenfalls in 0,1 %-Schritten) auf bis zu 100 Prozent. Es gilt: je niedriger das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.
Tipp:
Mit einem rechtzeitigen Wechsel der Steuerklassen kann die Höhe des Elterngeldes bei verheirateten Paaren beeinflusst werden. Dazu sollte der Elternteil in die Steuerklasse 3 wechseln, der den Großteil des Elterngelds in Anspruch nehmen wird.
Das Elterngeld berechnet sich auf Grundlage des Nettoeinkommens 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes. Aber Achtung: Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor Anspruch auf Elterngeld durchgeführt worden sein. Mehr dazu lest ihr im Taxfix-Steuertipp zum Steuerklassenwechsel.
Elterngeld beantragen
Für den Erhalt von Elterngeld ist es notwendig, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dabei kann jeder Elternteil für sich einmal einen Antrag stellen. Ihr habt jederzeit die Möglichkeit, den Antrag bis zum Ende des Elterngeldbezugs zu ändern. Einziger Haken: Die Änderungen greifen nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.
Ihr müsst den Elterngeldantrag nicht sofort nach dem Familienzuwachs stellen, jedoch am besten innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt. Rückwirkend werden nämlich nur Zahlungen für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.
Die für dich zuständige Elterngeldstelle findest du mit der Angabe deiner Postleitzahl unter Familie Regional.
DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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