Julian Schwarzmann
Lesezeit: 7 Minuten
Pflege von Angehörigen: Kann ich Pflegekosten absetzen?
Die Pflege von Angehörigen stellt oft eine hohe Belastung dar. Damit du dabei finanziell entlastet wirst, kannst du Pflegekosten von der Steuer absetzen. Was dazu gehört und wie das geht, erklären wir dir hier.
Julian Schwarzmann
Lesezeit: 7 Minuten
Wann kann ich Pflegekosten absetzen?
Wenn du Angehörige pflegst, darfst du die dir entstandenen Kosten mit deiner Steuererklärung absetzen. Es muss sich dabei jedoch um Verwandte oder zumindest sehr enge Freund*innen handeln, damit das klappt.
Außerdem musst du die Pflegebedürftigkeit nachweisen. Deine zu pflegenden Angehörigen müssen mindestens Pflegegrad 4 (bis 2020) und ab 2021 mindestens Pflegegrad 2 haben oder sie sind „hilflos“, d.h. dass sie jeden Tag dauernd fremde Hilfe benötigen, damit du die Pflegekosten absetzen kannst. Für den Nachweis nimmst du die Bescheinigung der Pflegekasse oder den Behindertenausweis mit den Merkzeichen H für hilflos oder Bl für blind.
Damit du die Pflegekosten absetzen kannst, muss der Angehörige entweder
- in deiner Wohnung gepflegt werden,
- in seiner Wohnung gepflegt werden,
Sofern die Pflege des Angehörigen unentgeltlich bei dir Zuhause oder in der Wohnung des Angehörigen erfolgt, kann auch ein Pauschbetrag für die Pflege gewährt werden. Hierzu unten mehr.
Welche Pflegekosten kann ich absetzen?
Bei der Pflege von Angehörigen fallen beispielsweise die folgenden Kosten an, die du absetzen kannst:
- Pflege durch dich bzw. Pflegepersonal
- Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen
- Unterbringung (in der eigenen Wohnung oder im Heim)
- Pflegevorrichtungen (z.B. spezielle Betten, Prothesen)
- Medikamente
- Lebensmittel
- Kleidung
Achtung:
Hat die Pflegekasse Kosten übernommen, kannst du diese nicht mehr geltend machen. Wurden diese allerdings nur anteilig erstattet, darfst du die übrigen Pflegekosten steuerlich absetzen.
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Wie kann ich Pflegekosten absetzen?
Pflegekosten sind steuerlich gesehen außergewöhnliche Belastungen. Das sind private Ausgaben, die steuerlich erst dann absetzbar sind, wenn sie zwangsläufig höher sind, als bei anderen Steuerzahlern mit gleichem Einkommen und Familienstand.
Die zumutbare Belastung
Damit deine Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, müssen sie eine bestimmte Grenze überschreiten: Die zumutbare Eigenbelastung. Die Pflegekosten bis zur Höhe dieser Grenze müssen von dir allein getragen werden. Erst die Kosten darüber werden in deiner Steuererklärung berücksichtigt.
Pflegekosten nachweisen
Du darfst deine Pflegekosten absetzen, wenn du sie nachweisen kannst. Dafür brauchst du Rechnungen und Belege für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit deines Angehörigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Bescheid der Pflegekasse
- Schwerbehindertenausweis
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Quittungen über Medikamente, Lebensmittel, Pflegevorrichtungen
- Rechnungen des Pflegepersonals
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Der Pflegepauschbetrag
Hast du einen Angehörigen bei dir oder in dessen Wohnung persönlich gepflegt, kannst du den Pflegepauschbetrag in Höhe von maximal 1.800 Euro nutzen. Wie sich der Pauschbetrag bei Pflegebedürftigkeit im jeweiligen Steuerjahr genau darstellt, findest du im verlinkten Artikel.
Wichtig: Der Pauschbetrag wird anstelle der Steuerermäßigung nach § 33 gewährt. Wenn man die Ausgaben für die Pflege als andere außergewöhnliche Belastung einträgt, dann verfällt der Anspruch auf den Pflegepauschbetrag. Man kann ihn nicht zusätzlich geltend machen.
Wenn noch andere Personen an der Pflege beteiligt sind, musst du mindestens zehn Prozent der Pflege übernehmen. Der Pflegepauschbetrag wird dann allerdings auf die Pflegenden aufgeteilt.
Checkliste Pflegepauschbetrag
- Unentgeldliche Pflegeleistung: Du darfst für die Pflege deines Angehörigen
keine monetäre Gegenleistung erhalten. - Pflegebedürftigkeit: Seit dem Jahr 2021 verlangt das Finanzamt für die Bewilligung des Pflegepauschbetrags einen Nachweis: Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen “H” / ”BL” oder eine Einstufung der Pflegeklasse in Pflegegrad 2 bis 5
- Häusliche Umgebung: Die Betreuung bzw. Pflege muss entweder in deiner Wohnung oder in der des Pflegenden stattfinden.
- Enge Beziehung: Du als Pflegende*r musst eine enge Beziehung zu dem zu Pflegenden haben. Das Finanzamt sieht hier aber nicht unbedingt eine Verwandschaft als Voraussetzung an. Neben Verwandtschaft und Lebenspartnerschaft wird hier auch eine enge Freundschaft als Voraussetzung für den Pflegepauschbetrag anerkannt.
Tipp:
Um den Pflege-Pauschbetrag zu nutzen, musst du deine zumutbare Belastung nicht überschreiten. Nur Kosten, die den Betrag übersteigen, kannst du als „Andere außergewöhnliche Belastungen“ absetzen. Dann muss die zumutbare Belastungsgrenze allerdings wieder überschritten und die Pflegekosten nachgewiesen werden.
Hier siehst du eine Übersicht über die einzelnen Pflegegrade und der jeweiligen Höhe des Pauschbetrages bis zum Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021:
Pflegegrad | Pflegepauschbetrag für die Steuerjahre 2020 und früher | Pflegepauschbetrag ab dem Steuerjahr 2021 |
Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 0 Euro | 600 Euro |
Pflegegrad 3 | 0 Euro | 1.100 Euro |
Pflegegrad 4 | 924 Euro | 1.800 Euro |
Pflegegrad 5 | 924 Euro | 1.800 Euro |
Pflegedienste – Haushaltsnahe Dienstleistungen
Du kannst auch sogenannte haushaltsnahe Pflegeleistungen von der Steuer absetzen, wenn du zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst für die Pflege deines Angehörigen engagiert hast. Wie immer dürfen nur die Kosten abgesetzt werden, die nicht von der Pflegekasse übernommen wurden. Außerdem zieht das Finanzamt nur 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben von deiner Steuer ab – und das bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro.
Beispiel für die Steuerjahre 2020 und früher:
Du bist verheiratet und hast zwei Kinder. Deine Mutter hat den Pflegegrad 2 und wird von dir mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes in deiner Wohnung gepflegt.
Die Kosten für den Pflegedienst betragen monatlich 1.200 Euro. Von der Pflegekasse bekommst du jeden Monat 689 Euro erstattet. Im Jahr hast du also einen Eigenanteil von 6.132 Euro zu tragen.
Hinweis:
Im Steuerjahr 2021 und folgenden würde sich die Berechnung anders darstellen, da ein Pflegepauschbetrag schon ab Steuerklasse 2 vorliegt.
Achtung:
Eine altersbedingte Heimunterbringung kannst du leider nicht von der Steuer absetzen. Sollte allerdings eine Pflegebedürftigkeit erst nach dem Umzug in ein Altersheim o.ä. eintreten, sind die daraus entstehenden Pflegekosten wieder absetzbar.
In deiner Steuererklärung trägst du die Pflegekosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge unter Andere Aufwendungen in Zeile 32 ein:
Berechnung des Eigenanteils
Bei außergewöhnlichen Belastungen musst du einen gewissen Prozentanteil selbst tragen. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich bei dir nach Familienstand, Anzahl deiner Kinder und deinem Einkommen und wird stufenweise berechnet. Hier eine Übersicht:
Pflegekosten für Eltern
Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig sind und die deren Ersparnisse oder Rente nicht für die Pflege ausreicht, kann es sein, dass die Kinder für die Kosten der Pflege aufkommen müssen. Das hängt aber stark von dem Gehalt der Kinder ab. Seit 2020 müssen nur Kinder über einem Jahreseinkommen von 100.000 € für die Kosten der Pflege der Eltern aufkommen. Diese Kosten kann man natürlich auch absetzen. Wie viel sie tatsächlich vom Finanzamt zurückbekommen, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab: zum Beispiel davon, ob die Eltern zu Hause wohnen und wie gut sie versorgt sind.
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