Steueränderungen 2025: Was du wissen musst

Im Jahr 2025 treten rückwirkende Steueränderungen für das Steuerjahr 2024 in Kraft. Erfahre hier, wie du von den neuen Reglungen profitierst, um auch 2025 dein Steuerjahr zu machen!

Frau mit Dokumenten in der Hand

    Steueränderungen für Einzelpersonen und Familien

    1. Erhöhung des Grundfreibetrags

    Der Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, was bedeutet, dass weniger Einkommen steuerpflichtig ist und somit höhere Rückzahlungen zu erwarten sind.

    2. Home Office-Regelungen verbessert

    Ab sofort können bis zu 210 Home-Office-Tage mit je 6 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden, was eine willkommene Erleichterung von bis zu 1.260 Euro für viele Arbeitnehmer*innen darstellt.

    3. Kinderfreibetrag und Unterstützung für Alleinerziehende

    Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.384 Euro pro Kind (3.192 Euro je Elternteil), während der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro steigt.

    Vereinfachte Regelungen für Arbeitszimmer und Altersvorsorge

    4. Arbeitszimmerkosten pauschal absetzbar

    Arbeitszimmerkosten können nun pauschal mit 105 Euro pro Monat abgesetzt werden, ohne dass einzelne Kosten nachgewiesen werden müssen.

    5. Vollständige Absetzbarkeit der Altersvorsorge

    Aufwendungen für die Altersvorsorge können nun vollständig abgesetzt werden.

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    Weitere Änderungen zur finanziellen Entlastung

    6. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags

    Der Ausbildungsfreibetrag wird von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben, was insbesondere für Auszubildende und ihre Familien von Bedeutung ist.

    7. Anstieg des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Sparerpauschbetrags

    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auf 1.230 Euro erhöht, während der Sparerpauschbetrag nun Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen bis zu 1.000 Euro steuerfrei stellt.

    8. Anhebung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag

    Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird auf 17.543 Euro Einkommensteuer angehoben, wodurch viele Steuerzahler*innen von einer Entlastung profitieren.

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