Steuererklärung für Expats

Wenn du in Deutschland als ausländische Arbeitnehmer*innen order Expat arbeitest, musst du in Deutschland in der Regel auch deine Steuern und Sozialabgaben bezahlen, egal aus welchem Land du kommst. Wir beleuchten, ob du eine Steuererklärung machen musst und welche Faktoren sonst eine Rolle spielen.

    01.

    Muss ich in Deutschland Steuern zahlen?

    Neues Land, neuer Job und vielleicht sogar eine ganz neue Sprache. Wenn du aus dem Ausland nach Deutschland kommst, um hier zu arbeiten, steht das Thema Steuer sicherlich nicht ganz oben auf deiner Agenda.

    Egal ob du Bürger*in aus Deutschland, der EU/EWR/Schweiz oder einem Drittstaat bist und egal, wo dein Wohnsitz ist, wenn du in Deutschland arbeitest, musst du in der Regel auch in Deutschland Steuern zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Arbeitgeber ein international tätiger Konzern oder das Familienrestaurant nebenan ist.

    Außerdem bist du als Arbeitnehmer*in in Deutschland sozialversicherungspflichtig, selbst wenn du nur eine begrenzte Zeit in Deutschland leben und arbeiten möchtest. Diese Kosten werden ebenfalls von deinem Lohn abgezogen und landen in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Als EU-Bürger*in kannst du diese Ausgaben gegebenenfalls in deiner Heimat anrechnen lassen.

    Achtung

    Eine Ausnahme bildet die 183-Tage-Regelung: Wenn dich dein ausländischer Arbeitgeber für weniger als 183 Tage im Jahr nach Deutschland schickt, dann musst du die Steuern in deiner Heimat zahlen.

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    Wie melde ich mich an?

    Wenn du nicht aus dem EU/EWR Raum kommst, brauchst du zunächst eine Arbeitserlaubnis. Wenn du aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea oder USA kommst, dann musst du diese innerhalb von drei Monaten nach der Einreise und vor der Arbeitsaufnahme bei der Ausländerbehörde der Stadt beantragen. Die Bestimmungen und das jeweilige Prozedere solltest du am besten vorher recherchieren.

    Für die meisten anderen Drittstaaten gilt, dass du dich vorher um ein Visum und die Arbeitserlaubnis bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) bemühen musst. Nach deinem Umzug nach Deutschland meldest du dich wie alle Einwohner*innen mit deiner neuen Adresse beim Bürgeramt. Dort erhältst du dann auch deine individuelle Steueridentifikationsnummer. Diese bekommst du nach deiner Anmeldung per Post. Deine Steuer-ID behältst du ein Leben lang und ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer für Unternehmen.

    Hinweis

    Deine Sozialversicherungsnummer erhältst du bei der Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist. Wenn du privat versichert bist, kannst du bei der deutschen Rentenkasse nachfragen. Für den Fall, dass du noch keine Versicherung hast, solltest du dich schnellstmöglich darum kümmern, da jede*r in Deutschland lebende Bürger*in versicherungspflichtig ist.

    03.

    Zahle ich in meiner Heimat auch Steuern?

    Mit den meisten Ländern hat Deutschland sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, um ausländische Arbeitnehmer*innen nicht zusätzlich zu belasten. In einigen Fällen kann es aber sein, dass in deinem Heimatland arbeitnehmertypische Ausgaben fällig sind. So müssen z. B. viele US-Expats in Deutschland auch eine Expat-Steuer in ihr Heimatland überweisen. Auch Kapital- und sonstige Erträge wie Mieteinnahmen im Ausland müssen i. d. R. im Ausland versteuert werden. Abkommen, wie das US-Germany Social Security Agreement oder Abkommen zur Doppelbesteuerung findest du auf den Webseiten deiner Auslandsvertretungen.

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    Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?

    Deine Steuer wird direkt bei deiner Lohnabrechnung abgerechnet und von deinem Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Die Höhe hängt von deinem Einkommen und deiner Lohnsteuerklasse ab. Trotz dieses Automatismus musst du deine Steuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, die im Beitrag zur Abgabepflicht aufgeführt sind.

    Tipp

    Deine verpflichtende Steuererklärung für dein Einkommen des letzten Jahres kannst du gebührenfrei bis zum 31. Juli abgeben. Wenn du die Steuererklärung mit einer Steuerberatung oder dem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllst, sogar erst bis zum 28. Februar ein Jahr später (also bspw. dem 31. August 2023 für die Steuererklärung für 2021).

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    Bekomme ich Geld zurückerstattet?

    Falls du jetzt siegesgewiss die Faust ballst, weil du keine Steuererklärung machen musst, dann halte kurz inne und sei dir bewusst, dass du dem deutschen Staat wahrscheinlich viel Geld schenkst. Denn du kannst in Deutschland viele deiner Ausgaben und Belastungen steuerlich geltend machen.

    Im Durchschnitt lag der Erstattungsbetrag, den Steuerzahler vom Finanzamt zurückbekamen, in den letzten Jahren zwischen 800 und 1.100 Euro. Zu den Möglichkeiten, deine Rechnungen steuerlich geltend zu machen, gehören Werbungskosten wie z. B. Arbeitsmaterial (PC, Fachliteratur usw.), Umzugskosten, Reisekosten, Pendlerpauschale (also die Fahrt zur Arbeit), Kosten für Fortbildung oder das Arbeitszimmer.

    Außerdem kannst du sogenannte Sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten oder gewisse Versicherungsbeiträge und Krankheitskosten geltend machen.

    Hinweis

    Übrigens musst du die meisten deiner Belege nicht mit deiner Steuererklärung mitschicken, sondern erst nachsenden, wenn dich das Finanzamt ausdrücklich darum bittet.

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