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Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Was du wissen musst

Ein Bausparvertrag ist für viele ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Doch oft fallen dabei zusätzliche Kosten an, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind: die Abschlussgebühr. Aber was genau steckt dahinter, wann wird sie fällig und kannst du sie vielleicht sogar steuerlich geltend machen? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag.


Was ist die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag?

Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die bei Abschluss eines Bausparvertrags fällig wird. Sie deckt die Verwaltungskosten der Bausparkasse für die Einrichtung und Abwicklung deines Vertrags.

Wichtig:

  • Die Abschlussgebühr ist unabhängig davon, ob du den Vertrag später in Anspruch nimmst oder kündigst.

  • Sie wird normalerweise vom ersten oder den ersten Sparraten abgezogen, bevor dein Bausparguthaben angespart wird.

Unser Tipp: Plane die Abschlussgebühr unbedingt in deine Bausparsumme ein, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.

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Wie hoch ist die Gebühr?

Die Höhe der Abschlussgebühr variiert je nach Bausparkasse und Tarif, liegt aber in der Regel bei:

  • 1,0 % bis 1,6 % der Bausparsumme

Beispiel:
Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro beträgt die Abschlussgebühr bei 1,0 % genau 500 Euro.

Gut zu wissen:

  • Die Abschlussgebühr wird nicht verzinst.

  • Sie verringert dein tatsächliches Sparguthaben zu Beginn.

Wann musst du die Abschlussgebühr zahlen?

Die Abschlussgebühr wird sofort bei Vertragsbeginn fällig. In der Praxis bedeutet das:

  • Sie wird meist automatisch mit den ersten Einzahlungen verrechnet.

  • Einige Bausparkassen ziehen die Gebühr in Teilbeträgen über die erste Sparphase hinweg ein.

Du musst dich also nicht separat um die Zahlung kümmern – sie läuft automatisch über dein Bausparkonto.

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Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

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Kannst du die Abschlussgebühr steuerlich absetzen?

Leider nein.
Die Abschlussgebühr zählt zu den Anschaffungskosten eines privaten Bausparvertrags und ist damit nicht steuerlich absetzbar. Auch in der Steuererklärung für Vermieter*innen oder Kapitalanleger*innen können Bauspargebühren in der Regel nicht angesetzt werden.

Anders sieht es aus, wenn der Bausparvertrag betriebliche Zwecke verfolgt, etwa im Rahmen einer Betriebsvermögensanlage – dann können unter bestimmten Voraussetzungen Verwaltungskosten abziehbar sein.

Wieso startest du nicht gleich kostenlos? Mit Taxfix kannst du schnell und einfach alle absetzbaren Kosten in deiner Steuererklärung erfassen – ohne komplizierte Steuerformulare.

FAQ: Häufige Fragen zur Abschlussgebühr

Kannst du die Abschlussgebühr zurückfordern, wenn du den Bausparvertrag kündigst?

Nein.
Die Abschlussgebühr wird auch bei Kündigung nicht zurückerstattet. Das haben Gerichte mehrfach bestätigt, unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) . Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, bleibt die Gebühr bei der Bausparkasse.

Musst du bei jedem neuen Bausparvertrag eine Abschlussgebühr zahlen?

Ja.
Jeder abgeschlossene Bausparvertrag ist eigenständig – für jeden neuen Vertrag wird erneut eine Abschlussgebühr fällig. Auch bei Tarifwechseln oder Vertragsänderungen innerhalb einer Bausparkasse kann eine neue Gebühr anfallen.

Gibt es Bausparverträge ohne Abschlussgebühren?

Selten.
Die meisten klassischen Bausparverträge enthalten eine Abschlussgebühr. Einige wenige Anbieter werben mit aktionsweisen Angeboten ohne Abschlussgebühr, oder sie verrechnen die Gebühr bei bestimmten Produktbündeln oder Loyalitätsprogrammen.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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