Erika Küspert
Veröffentlicht am: 18.03.2025
Aktualisiert am: 18.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist der Altersentlastungsbetrag?
Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag , der Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr steuerlich entlastet. Er reduziert die Steuerlast auf bestimmte Einkünfte wie aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen . Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 24a EStG.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 18.03.2025
Aktualisiert am: 18.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Wer profitiert vom Altersentlastungsbetrag?
Der Altersentlastungsbetrag gilt für alle Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben. Das bedeutet, der Anspruch beginnt ab dem Jahr, das auf den 64. Geburtstag folgt.
Beispiel:
Wurde eine Person am 1. Dezember 1960 geboren, beginnt der Anspruch ab dem Jahr 2025.
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Für welche Einkünfte gilt der Altersentlastungsbetrag?
Der Altersentlastungsbetrag wird auf folgende Einkünfte angewendet:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. Löhne, Gehälter)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z.B. freiberufliche Tätigkeiten)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern sie nicht pauschal versteuert wurden
Nicht anwendbar ist der Altersentlastungsbetrag auf:
- Gesetzliche Renten
- Betriebliche Altersversorgung
- Versorgungsbezüge
- Leibrenten
Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
Die Höhe des Altersentlastungsbetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem das 64. Lebensjahr vollendet wurde. Seit 2005 sinken der Prozentsatz und der Höchstbetrag stufenweise und entfallen ab 2040 ganz.
Geburtsjahr | Altersentlastungsbetrag (%) | Maximaler Betrag (€) |
bis 1958 | 14,0 % | 665 |
1959 | 13,6 % | 646 |
1960 | 13,2 % | 627 |
1961 | 12,8 % | 608 |
1962 | 12,4 % | 589 |
1963 | 12,0 % | 570 |
Der festgelegte Betrag bleibt dann für die Folgejahre konstant.
FAQ
Wie wird der Altersentlastungsbetrag berechnet?
- Ermittlung der relevanten Einkünfte: Dazu gehören Einkünfte aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen.
- Anwendung des Prozentsatzes: Abhängig vom Jahr des 64. Geburtstages.
- Begrenzung durch den Höchstbetrag: Überschreitet die Berechnung den Höchstbetrag, wird dieser angesetzt.
Beispiel:
- Einkommen aus Vermietung: 5.000 €
- Geburtsjahr: 1959
- Prozentsatz: 13,6 %
- Berechnung: 13,6 % von 5.000 € = 680 €
- Höchstbetrag: 646 €
Der Altersentlastungsbetrag beträgt in diesem Fall 646 €
Muss der Altersentlastungsbetrag beantragt werden?
Nein, das Finanzamt berücksichtigt den Altersentlastungsbetrag automatisch, sofern die relevanten Einkünfte korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig: Der Altersentlastungsbetrag wird automatisch berücksichtigt, sofern die relevanten Einkünfte in der Steuererklärung korrekt angegeben werden. Renteneinkünfte sind davon ausgenommen und müssen separat aufgeführt werden, da sie nicht unter den Altersentlastungsbetrag fallen.
Können Selbstständige den Altersentlastungsbetrag nutzen?
Ja, auch Selbstständige profitieren davon, wenn sie das 64. Lebensjahr vollendet haben.
Beispiel:
Ein freiberuflicher Berater mit einem Gewinn von 20.000 € (Geburtsjahr 1960) profitiert mit 13,2 %. Das entspricht einem Betrag von 2.640 €, begrenzt auf den Höchstbetrag von 627 €.
Gibt es Einkommensgrenzen für den Zuverdienst?
Nein, der Altersentlastungsbetrag ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Der steuerliche Vorteil wird jedoch auf den festgelegten Höchstbetrag begrenzt.
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