Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 09.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Entschädigung: Was steuerlich gilt, wenn du für Einbußen ersetzt wirst
Ob Abfindung, Verdienstausfall oder Schadenersatz – im Steuerrecht zählt vieles unter den Begriff der Entschädigung. Doch nicht jede Zahlung ist steuerfrei. Wir zeigen dir, was als Entschädigung gilt, wann Steuern fällig werden und wie du mit der Fünftelregelung sogar Steuern sparen kannst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 09.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist eine Entschädigung im Steuerrecht?
Im Steuerrecht ist eine Entschädigung eine Ersatzleistung für entgangene oder entgehende Einnahmen, typischerweise:
- wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (z. B. Abfindung)
- für den Verzicht auf Rechte (z. B. Pensionsansprüche, Wettbewerbsverbot)
- für Verdienstausfälle (z. B. bei Krankheit oder Behördenauflagen)
- für immaterielle Schäden (in seltenen Fällen steuerlich relevant)
Wichtig: Es geht immer darum, dass jemand für den Verlust oder die Einschränkung eines Rechts oder einer Einnahmequelle finanziell ausgeglichen wird.
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Sind Entschädigungen steuerpflichtig?
In den meisten Fällen: Ja. Entschädigungen gehören zu den außerordentlichen Einkünften und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und können zu einer erhöhten Steuerbelastung führen – insbesondere, wenn sie in einem Jahr geballt anfallen.
Gibt es steuerfreie Entschädigungen?
Einige Entschädigungen sind ganz oder teilweise steuerfrei, zum Beispiel:
- Entschädigungen für Körperschäden oder Schmerzensgeld
- Opferentschädigungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch
- Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für NS-Verfolgte
- Aufwendungen, die als echter Schadenersatz gelten, nicht als Einkommensersatz
Entscheidend ist immer: Handelt es sich um einen Ersatz für entgangene Einnahmen oder um einen echten Schadenersatz?
Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen
Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.
Checkliste downloadenWas ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte – wie Entschädigungen. Sie soll verhindern, dass du durch eine Zusammenballung von Einkünften in eine zu hohe Steuerprogression rutschst.
Das Prinzip: Die Entschädigung wird fiktiv auf fünf Jahre verteilt, sodass der Steuersatz nur auf ein Fünftel berechnet und anschließend auf das Ganze angewendet wird. Dadurch ergibt sich eine günstigere Steuerlast.
Die Fünftelregelung kann beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber oder nachträglich in der Steuererklärung angewendet werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Entschädigung
Wie gibst du Entschädigungen in deiner Steuererklärung an?
Entschädigungen werden in der Anlage N unter „Weitere Einnahmen“ angegeben. Wenn du die Fünftelregelung nutzen möchtest, kreuze dies explizit an oder gib es im ELSTER-Formular entsprechend an. *
Mit der Taxfix App kannst du solche Fälle ganz einfach erfassen – ohne komplizierte Fachbegriffe.
Wann liegt keine Entschädigung im steuerlichen Sinne vor?
Wenn es sich um echten Schadenersatz handelt – also keinen Ersatz für Einnahmen –, liegt keine steuerpflichtige Entschädigung vor. Beispiele sind Ersatz für kaputtes Eigentum, Rückerstattungen oder Kostenübernahmen, die nicht mit Einkünften zusammenhängen.
Was ist eine "Zusammenballung von Einkünften"?
Eine Zusammenballung liegt vor, wenn du außerordentliche Einnahmen und/oder reguläre Einkünfte im selben Jahr bekommst. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du Gehalt bis zur Kündigung im Januar erhältst und zusätzlich im selben Jahr eine Abfindung gezahlt wird.
Wichtig: Auch wenn nur die Abfindung gezahlt wird und kein weiteres Gehalt, kann eine Zusammenballung dennoch vorliegen – entscheidend ist, dass die Zahlung nicht zum normalen Zahlungsfluss gehört, sondern einen Sonderfall darstellt.
*Gilt nur für Arbeitnehmerentschädigungen. Für andere Einkunftsarten (z. B. freiberufliche Entschädigungen) wären andere Anlagen (z. B. S, G, R) zuständig.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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