Altersteilzeit: Gleitender Übergang in den Ruhestand

Du möchtest weniger arbeiten, aber nicht sofort ganz aufhören? Die Altersteilzeit macht genau das möglich. Dieses Modell erlaubt es älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen – mit reduzierter Arbeitszeit, aber finanzieller Sicherheit durch Aufstockungsbeträge vom Arbeitgeber.

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit bedeutet, die Arbeitszeit zu reduzieren – häufig auf 50 Prozent – und dabei weiter Gehalt zu beziehen. Der Arbeitgeber gleicht die Differenz teilweise aus. Das Modell wurde geschaffen, um den Übergang in den Ruhestand sozialverträglicher zu gestalten.

Rechtsgrundlage ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Es gibt zwei Varianten:

  • Kontinuierliches Modell: Durchgehende Teilzeit über den gesamten Zeitraum

  • Blockmodell: Eine Arbeitsphase in Vollzeit wird durch eine anschließende Freistellungsphase ersetzt

Steuererklärung selbst erstellen

Ab 39,99 €

Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann ab 39,99 € für die Übermittlung.

Kostenlos testen Button mit Häkchen

Verständliche Fragen

Plausibilitätsprüfung

Berechnung der voraussichtlichen Erstattung

Geld sparen und exklusive Vorteile sichern mit Taxfix+

Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen ab nur 59,99€)

Mit Experten-Service machen lassen

Ab 99,99 €

Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 99,99 €, auch für Paare).

20 % deiner Erstattung für Experten-Service

Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen

Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung

Sicherer Dokumenten-Upload

Abgeben, bezahlen, entspannen.

Habe ich Anspruch auf Altersteilzeit?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Altersteilzeit ist immer Verhandlungssache – entweder direkt mit dem Arbeitgeber oder über tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen.

In der Privatwirtschaft handelt es sich meist um eine freiwillige Leistung. Im öffentlichen Dienst gibt es dagegen oft klare Rahmenbedingungen.

Unser Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, wenn du Altersteilzeit in Erwägung ziehst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer Altersteilzeit nutzen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter: In der Regel ab 55 Jahren
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit
  • Keine parallele Altersrente: Während der Altersteilzeit darf keine Rente bezogen werden
  • Vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Geringfügig oder befristet Beschäftigte haben in der Regel keinen Anspruch, es sei denn, es ist tariflich geregelt.

Wie kann Altersteilzeit gestaltet werden?

Grundsätzlich sind zwei Modelle üblich:

  1. Teilzeitmodell (kontinuierlich): Gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit

  2. Blockmodell: Die erste Phase besteht aus Vollzeitarbeit, die zweite aus Freistellung – bei durchgehender Gehaltszahlung

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum reduzierten Gehalt einen Aufstockungsbetrag sowie Beiträge zur Rentenversicherung – mindestens 20 Prozent des bisherigen Bruttolohns.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat Altersteilzeit?

Das Einkommen während der Altersteilzeit ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings fällt durch die reduzierte Arbeitszeit oft weniger Lohnsteuer an. Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, er kann den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.

Besonders im Blockmodell kann dieser Effekt stärker ausfallen, da während der Arbeitsphase das volle Gehalt gezahlt wird.

Wichtig: Auch in der Altersteilzeit lohnt sich eine Steuererklärung. Mit Taxfix geht das ganz ohne Papierkram – einfach per App.

Und die Rente?

Die Altersteilzeit kann sich auf die Rentenhöhe auswirken – allerdings meist deutlich weniger stark als klassische Teilzeit. Grund ist die gesetzlich vorgeschriebene Rentenaufstockung durch den Arbeitgeber – auf mindestens 80 Prozent des bisherigen Bruttogehalts.

Zusätzlich zählt die Zeit der Altersteilzeit als vollwertige Versicherungszeit, etwa für die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren.

Häufige Fragen zur Altersteilzeit

Gibt es staatliche Förderung?

Nein. Seit 2009 wird Altersteilzeit nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Arbeitgeber tragen die Kosten selbst.

Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ja. Ohne tarifliche oder betriebliche Regelung ist Altersteilzeit freiwillig. Eine frühzeitige Abstimmung ist daher empfehlenswert.

Welche Risiken gibt es?

  • Im Blockmodell kann bei Insolvenz des Arbeitgebers die Freistellungsphase gefährdet sein
  • Steuerliche Nachteile durch Progressionsvorbehalt
  • Leichte Rentenminderung bei geringer Aufstockung
  • Eingeschränkte Flexibilität nach Vereinbarung

Trotzdem ist Altersteilzeit ein beliebtes Modell, um den Übergang in den Ruhestand planbar und sozial abgesichert zu gestalten.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verlängere die Frist mit dem Experten-Service

Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.

Jetzt starten
Frau am Strand mit Smartphone

Das könnte auch dich interessieren

Abschlagszahlungen beim Gehalt: Was du wissen solltest

Manchmal kommt das Gehalt nicht auf einmal – sondern in zwei Teilen. Genau hier kommt die Abschlagszahlung ins Spiel. Doch was bedeutet das konkret? Wer hat Anspruch darauf? Und wie wirkt sich das steuerlich aus? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Abschlagszahlung.

Mär 27, 2025 - von Erika Küspert

Was sind Tantiemen

Du hast schon mal von Tantiemen gehört, bist dir aber nicht sicher, was genau dahintersteckt? Kein Problem – wir erklären dir, was Tantiemen sind, wer sie bekommt und wie sie steuerlich behandelt werden.

Mär 27, 2025 - von Erika Küspert

Opfergrenze: Wie viel Unterhalt du steuerlich absetzen kannst

Wer Unterhalt an bedürftige Angehörige wie Eltern, Kinder oder den Ex-Partner zahlt, fragt sich oft: Wie viel davon erkennt das Finanzamt überhaupt an? Die Antwort darauf hängt maßgeblich von der sogenannten Opfergrenze ab. Dieser steuerliche Begriff entscheidet darüber, in welchem Umfang deine Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG geltend gemacht werden können.

Mär 27, 2025 - von Erika Küspert

Steuern in verständlich

Weil niemand wie ein Steuerformular redet, haben wir komplizierte Steuerbegriffe für dich übersetzt. Beantworte einfache Fragen und sichere dir im Schnitt 1.063 € Erstattung – auch ohne Vorwissen.

Jetzt kostenlos starten