Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Altersteilzeit: Gleitender Übergang in den Ruhestand
Du möchtest weniger arbeiten, aber nicht sofort ganz aufhören? Die Altersteilzeit macht genau das möglich. Dieses Modell erlaubt es älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen – mit reduzierter Arbeitszeit, aber finanzieller Sicherheit durch Aufstockungsbeträge vom Arbeitgeber.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit bedeutet, die Arbeitszeit zu reduzieren – häufig auf 50 Prozent – und dabei weiter Gehalt zu beziehen. Der Arbeitgeber gleicht die Differenz teilweise aus. Das Modell wurde geschaffen, um den Übergang in den Ruhestand sozialverträglicher zu gestalten.
Rechtsgrundlage ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Es gibt zwei Varianten:
- Kontinuierliches Modell: Durchgehende Teilzeit über den gesamten Zeitraum
- Blockmodell: Eine Arbeitsphase in Vollzeit wird durch eine anschließende Freistellungsphase ersetzt
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Habe ich Anspruch auf Altersteilzeit?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Altersteilzeit ist immer Verhandlungssache – entweder direkt mit dem Arbeitgeber oder über tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen.
In der Privatwirtschaft handelt es sich meist um eine freiwillige Leistung. Im öffentlichen Dienst gibt es dagegen oft klare Rahmenbedingungen.
Unser Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, wenn du Altersteilzeit in Erwägung ziehst.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer Altersteilzeit nutzen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Mindestalter: In der Regel ab 55 Jahren
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit
- Keine parallele Altersrente: Während der Altersteilzeit darf keine Rente bezogen werden
- Vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Geringfügig oder befristet Beschäftigte haben in der Regel keinen Anspruch, es sei denn, es ist tariflich geregelt.
Wie kann Altersteilzeit gestaltet werden?
Grundsätzlich sind zwei Modelle üblich:
- Teilzeitmodell (kontinuierlich): Gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit
- Blockmodell: Die erste Phase besteht aus Vollzeitarbeit, die zweite aus Freistellung – bei durchgehender Gehaltszahlung
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum reduzierten Gehalt einen Aufstockungsbetrag sowie Beiträge zur Rentenversicherung – mindestens 20 Prozent des bisherigen Bruttolohns.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat Altersteilzeit?
Das Einkommen während der Altersteilzeit ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings fällt durch die reduzierte Arbeitszeit oft weniger Lohnsteuer an. Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, er kann den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.
Besonders im Blockmodell kann dieser Effekt stärker ausfallen, da während der Arbeitsphase das volle Gehalt gezahlt wird.
Wichtig: Auch in der Altersteilzeit lohnt sich eine Steuererklärung. Mit Taxfix geht das ganz ohne Papierkram – einfach per App.
Und die Rente?
Die Altersteilzeit kann sich auf die Rentenhöhe auswirken – allerdings meist deutlich weniger stark als klassische Teilzeit. Grund ist die gesetzlich vorgeschriebene Rentenaufstockung durch den Arbeitgeber – auf mindestens 80 Prozent des bisherigen Bruttogehalts.
Zusätzlich zählt die Zeit der Altersteilzeit als vollwertige Versicherungszeit, etwa für die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren.
Häufige Fragen zur Altersteilzeit
Gibt es staatliche Förderung?
Nein. Seit 2009 wird Altersteilzeit nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Arbeitgeber tragen die Kosten selbst.
Darf der Arbeitgeber ablehnen?
Ja. Ohne tarifliche oder betriebliche Regelung ist Altersteilzeit freiwillig. Eine frühzeitige Abstimmung ist daher empfehlenswert.
Welche Risiken gibt es?
- Im Blockmodell kann bei Insolvenz des Arbeitgebers die Freistellungsphase gefährdet sein
- Steuerliche Nachteile durch Progressionsvorbehalt
- Leichte Rentenminderung bei geringer Aufstockung
- Eingeschränkte Flexibilität nach Vereinbarung
Trotzdem ist Altersteilzeit ein beliebtes Modell, um den Übergang in den Ruhestand planbar und sozial abgesichert zu gestalten.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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