Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 09.09.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Geringfügige Beschäftigung: Was du über Minijobs wissen musst
Ob als Nebenverdienst, Übergangslösung oder flexible Beschäftigungsform – die geringfügige Beschäftigung, besser bekannt als Minijob , ist in Deutschland weit verbreitet. Doch was genau zählt als geringfügig? Welche Regeln gelten? Und was musst du bei der Steuererklärung beachten?
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 24.06.2025
Aktualisiert am: 09.09.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis 556 Euro (seit 2025) nicht übersteigt – das entspricht der sogenannten Verdienstgrenze. Der Job darf regelmäßig ausgeübt werden, muss aber unter dieser Grenze bleiben. Alternativ ist eine Beschäftigung auch dann geringfügig, wenn sie kurzfristig ist (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr), unabhängig vom Verdienst.
Typische Minijobs sind:
- Verkaufshilfen im Einzelhandel
- Aushilfen in der Gastronomie
- Haushaltshilfen in Privathaushalten
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Darfst du mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig haben?
Ja – aber mit Einschränkungen. Wenn du ausschließlich Minijobs ausübst, dürfen die Gesamteinkünfte aus allen Jobs zusammen 556 € monatlich nicht überschreiten. Sobald du über diese Grenze kommst, werden alle Minijobs versicherungspflichtig – sie gelten dann nicht mehr als geringfügig.
Hast du zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, darfst du einen Minijob zusätzlich ausüben. Alle weiteren Nebenjobs wären mit dem Hauptjob zu verbeitragen.
Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?
Wird die 556-Euro-Grenze überschritten, wird aus dem Minijob automatisch ein Minijob- oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Du zahlst dann:
- Beiträge zur Rentenversicherung
- ggf. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- und es ändert sich die steuerliche Behandlung
Kurzfristige Überschreitungen sind nur erlaubt, wenn sie unvorhersehbar sind – z. B. durch Krankheitsvertretung. Dauerhafte Überschreitungen führen zur Ummeldung durch den Arbeitgeber.
Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen
Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.
Checkliste downloadenWie wirkt sich ein Minijob auf die Steuererklärung aus?
Minijobs sind für Arbeitnehmer:innen in der Regel pauschal versteuert (2 % Pauschsteuer plus Abgaben), die der Arbeitgeber übernimmt. Du musst diese Einkünfte nicht in der Steuererklärung angeben, wenn sie pauschal versteuert wurden.
Anders sieht es aus, wenn du:
- auf individuelle Besteuerung bestanden hast
- einen Minijob im Privathaushalt hattest (hier sind Abzugsbeträge möglich)
- mehrere Beschäftigungen hast, bei denen die Verdienstgrenze überschritten wird
Unser Tipp: In der Taxfix App kannst du deinen Minijob ganz einfach angeben – wir sagen dir, ob und wie er deine Steuerlast beeinflusst.
FAQ: Häufige Fragen zur geringfügigen Beschäftigung
Wie kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Minijobber:innen sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht gilt dann für die gesamte Dauer der Beschäftigung – ein Widerruf ist nicht möglich.
Tipp: Rentenbeiträge können sich lohnen, z. B. für Wartezeiten oder spätere Ansprüche. Eine Befreiung sollte gut überlegt sein.
Gibt es Besonderheiten bei Minijobs in Privathaushalten?
Ja. Für Minijobs in Privathaushalten gelten besondere Regeln:
- Der Arbeitgeber zahlt ermäßigte Pauschalabgaben
- Du kannst als Arbeitgeber 20 % der Kosten (max. 510 € im Jahr) steuerlich absetzen
- Die Anmeldung erfolgt über das
Das Modell ist besonders beliebt für Haushaltshilfen, Betreuung oder Gartenarbeit – legal und mit steuerlichem Vorteil.
Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem Midijob?
Der Minijob bleibt unter der Verdienstgrenze von 556 € monatlich (ab 2025). Beim Midijob hingegen liegt das Einkommen zwischen 557 € und 2.000 € monatlich. Im Midijob besteht Versicherungspflicht, allerdings mit reduzierten Beiträgen – die sogenannte Gleitzone.
Gut zu wissen: Midijobs bieten mehr soziale Absicherung, können sich aber steuerlich stärker auswirken.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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