Erika Küspert
Veröffentlicht am: 01.10.2026
Aktualisiert am: 01.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 13 Minuten
Lohnabrechnung einfach erklärt
Eine Lohnabrechnung zeigt, wie sich dein Arbeitsentgelt für einen bestimmten Abrechnungszeitraum zusammensetzt. Sie weist unter anderem Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und den Auszahlungsbetrag aus. In diesem Artikel erfährst du, welche Angaben auf dem Lohnzettel stehen, wie die Abzüge berechnet werden und wie eine Lohnabrechnung online erstellt oder abgerufen werden kann.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 01.10.2026
Aktualisiert am: 01.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 13 Minuten
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Das wichtigste in Kürze
- Eine Lohnabrechnung informiert dich über die Zusammensetzung deines Arbeitsentgelts.
- Sie enthält Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten, den Abrechnungszeitraum, Bruttobestandteile, Abzüge und den Auszahlungsbetrag.
- Vom Bruttolohn werden unter anderem Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.
- Der Nettolohn ist nicht immer identisch mit dem Auszahlungsbetrag, weil zum Beispiel Vorschüsse, Sachbezüge oder Pfändungen hinzukommen oder abgezogen werden können.
- Lohnartnummern sind nicht bundesweit einheitlich festgelegt. Die konkrete Nummer hängt von der Lohnsoftware oder dem internen Kontenplan ab.
- Arbeitgeber können Lohnabrechnungen digital bereitstellen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Abrechnung in Textform erfüllt sind.
- Arbeitgeber müssen Lohnkonten grundsätzlich bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Eintragung aufbewahren.
- Beschäftigte sollten ihre Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise mindestens so lange aufbewahren, bis ihr Rentenanspruch vollständig geklärt ist.
Was ist eine Lohnabrechnung?
Eine Lohnabrechnung ist eine Abrechnung, die dein Arbeitgeber bei der Zahlung deines Arbeitsentgelts in Textform bereitstellt. Sie zeigt den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung deines Arbeitsentgelts, zum Beispiel Bruttolohn, Zuschläge, Abzüge und Auszahlungsbetrag.
Die Lohnabrechnung wird häufig auch Lohnzettel, Gehaltsabrechnung oder Entgeltabrechnung genannt. Sie dient dir als Nachweis über dein Einkommen und hilft dir zu prüfen, ob Arbeitszeit, Vergütung, Steuermerkmale und Abzüge richtig berücksichtigt wurden.
Eine Abrechnung kann monatlich oder in einem anderen vereinbarten Abrechnungszeitraum erstellt werden. Wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung keine Angaben ändern, kann die Pflicht zur erneuten vollständigen Abrechnung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Verdienstabrechnung – der Unterschied
Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und Verdienstabrechnung bezeichnen im Alltag meist dasselbe Dokument. Die Begriffe unterscheiden sich vor allem in ihrer traditionellen Verwendung, nicht in der grundlegenden Funktion der Abrechnung.
Begriff | Typische Verwendung | Besonderheit |
Lohnabrechnung | Häufig bei Stundenlohn oder wechselnden Arbeitszeiten | Der monatliche Betrag kann durch Arbeitsstunden, Zuschläge oder Mehrarbeit schwanken. |
Gehaltsabrechnung | Häufig bei einem festen Monatsgehalt | Das regelmäßige Grundentgelt bleibt meist gleich, kann aber durch variable Bestandteile ergänzt werden. |
Verdienstabrechnung | Allgemeiner Begriff für die Abrechnung des Arbeitsentgelts | Der Begriff umfasst sowohl Lohn- als auch Gehaltsabrechnungen. |
Entgeltabrechnung | Formeller beziehungsweise rechtlicher Begriff | Erfasst die Abrechnung des Arbeitsentgelts unabhängig von der Vergütungsform. |
In der Praxis kommt es nicht auf die Überschrift, sondern auf den Inhalt an. Auch ein Angestellter mit festem Gehalt kann eine Abrechnung mit Zuschlägen, Bonuszahlungen, Sachbezügen oder variablen Abzügen erhalten.
Pflichtangaben auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Eine Lohn- und Gehaltsabrechnung muss mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts ausweisen. Dazu gehören insbesondere Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Abzügen, Abschlagszahlungen und Vorschüssen.
Die Entgeltbescheinigungsverordnung konkretisiert die Angaben, die eine Entgeltbescheinigung enthalten muss. Je nach Beschäftigungsverhältnis können weitere Angaben erforderlich sein, zum Beispiel Steuermerkmale, Sozialversicherungsdaten, Beitragsgruppen oder Hinweise zum Übergangsbereich.
Kopfteil – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten
Im Kopfteil stehen die Daten, die den Arbeitgeber, die beschäftigte Person und das Beschäftigungsverhältnis eindeutig zuordnen. Dadurch lässt sich die Abrechnung einem bestimmten Arbeitsverhältnis und einem bestimmten Abrechnungsmonat zuordnen.
Typische Angaben sind:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers,
- Name und Anschrift der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
- Betriebsnummer des Arbeitgebers,
- Personalnummer,
- Abrechnungsmonat oder Abrechnungszeitraum,
- Eintrittsdatum und gegebenenfalls Austrittsdatum,
- Beschäftigungsart,
- gegebenenfalls Urlaubs- oder Fehlzeiteninformationen.
Nicht jede Lohnabrechnung sieht gleich aus. Welche zusätzlichen Felder angezeigt werden, hängt von der Lohnsoftware, dem Arbeitsverhältnis und den abzurechnenden Sachverhalten ab.
Steuerliche Angaben und Sozialversicherungsdaten
Die Lohnabrechnung enthält die steuerlichen Merkmale und Sozialversicherungsdaten, die für die Berechnung der Abzüge verwendet werden. Dazu gehören unter anderem Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Steuer-Identifikationsnummer und die zuständige Krankenkasse, soweit diese Angaben in der Abrechnung ausgewiesen werden.
Typische steuerliche Angaben sind:
- Steuerklasse,
- gegebenenfalls Kinderfreibeträge,
- Kirchensteuermerkmal,
- Steuer-Identifikationsnummer,
- steuerpflichtiges Brutto,
- steuerfreies oder pauschal besteuertes Brutto,
- einbehaltene Lohnsteuer,
- Solidaritätszuschlag, soweit er anfällt,
- Kirchensteuer, soweit sie anfällt.
Typische Sozialversicherungsdaten sind:
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung,
- Beitragsgruppenschlüssel,
- Personengruppenschlüssel,
- Sozialversicherungstage,
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile, soweit ausgewiesen.
Bei Fehlern in Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Krankenkasse oder anderen Stammdaten solltest du den Arbeitgeber möglichst schnell informieren. Eine Korrektur kann dann gegebenenfalls mit einer späteren Abrechnung oder einer Rückrechnung erfolgen.
Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung
Die monatliche Lohnabrechnung ist nicht dasselbe wie die jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnabrechnung zeigt die Werte des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Die Lohnsteuerbescheinigung fasst wichtige Jahreswerte zusammen und wird für die Einkommensteuererklärung benötigt.
Aufbau der Lohnabrechnung erklärt
Der Aufbau einer Lohnabrechnung folgt grundsätzlich dem Weg vom Bruttoentgelt zum Nettolohn und anschließend zum tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Einzelne Lohnarten zeigen, aus welchen Bestandteilen sich das Brutto zusammensetzt.
Eine typische Abrechnung enthält deshalb:
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten,
- Abrechnungszeitraum,
- Lohnarten und Bruttobestandteile,
- steuerliche und sozialversicherungspflichtige Bemessungsgrundlagen,
- gesetzliche Abzüge,
- sonstige Abzüge und Verrechnungen,
- Nettolohn und Auszahlungsbetrag.
Bruttolohn und Lohnarten
Der Bruttolohn ist das Arbeitsentgelt vor Abzug von Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Er kann aus einem festen Grundlohn, Stundenlohn, Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Boni, Provisionen und Sachbezügen bestehen.
Eine Lohnart beschreibt einen bestimmten Bestandteil der Abrechnung. Sie legt in der Lohnsoftware typischerweise fest, wie ein Betrag steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt wird.
Lohnbestandteil | Beispiel | Mögliche Wirkung |
Grundlohn oder Grundgehalt | Monatliches Festgehalt | Regelmäßiger Bestandteil des Bruttoentgelts |
Stundenlohn | Vergütung für geleistete Arbeitsstunden | Höhe hängt von den erfassten Stunden ab |
Überstundenvergütung | Bezahlung zusätzlicher Arbeitszeit | Kann das steuer- und beitragspflichtige Entgelt erhöhen |
Zuschlag | Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlag | Kann je nach Voraussetzungen teilweise steuerfrei sein |
Bonus oder Provision | Erfolgs- oder leistungsabhängige Zahlung | Wird regelmäßig als zusätzlicher Entgeltbestandteil abgerechnet |
Sachbezug | Private Nutzung eines Dienstwagens oder anderer Vorteil | Kann das steuerpflichtige Brutto erhöhen, ohne vollständig ausgezahlt zu werden |
Betriebliche Altersversorgung | Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberbeitrag | Kann je nach Gestaltung steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben |
Vorschuss oder Abschlag | Bereits geleistete Zahlung | Wird bei der späteren Abrechnung verrechnet |
Nicht jeder Bruttobestandteil wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gleich behandelt. Die Lohnart und die zugrunde liegende gesetzliche Regelung bestimmen, ob ein Betrag steuerpflichtig, beitragspflichtig, steuerfrei oder pauschal besteuert wird.
Gesetzliche Abzüge (Lohnsteuer, Sozialversicherung)
Gesetzliche Abzüge sind Beträge, die der Arbeitgeber vom Bruttoentgelt einbehält und an die zuständigen Stellen abführt. Dazu gehören regelmäßig Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Je nach persönlicher Situation können außerdem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt unter anderem von Arbeitslohn, Steuerklasse, Freibeträgen, Kirchensteuermerkmal und weiteren elektronischen Steuerabzugsmerkmalen ab.
Die Sozialversicherungsbeiträge hängen unter anderem von der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts, der Versicherungspflicht, der Krankenkasse, dem Zusatzbeitrag, der Pflegeversicherung und möglichen Beitragsbemessungsgrenzen ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln; der Arbeitgeber führt die Beiträge in der Regel gesammelt ab.
Nettolohn und Auszahlungsbetrag
Der Nettolohn entsteht grundsätzlich, indem die gesetzlichen Abzüge vom Bruttoentgelt abgezogen werden. Der Auszahlungsbetrag kann davon abweichen, wenn zusätzliche Verrechnungen, Vorschüsse, Pfändungen, Beiträge oder Sachbezüge berücksichtigt werden.
Vereinfacht gilt:
Bruttoentgelt
– Lohnsteuer
– Solidaritätszuschlag, soweit er anfällt
– Kirchensteuer, soweit sie anfällt
– Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
± sonstige Bezüge und Abzüge
= Auszahlungsbetrag
Ein Sachbezug kann beispielsweise das steuerpflichtige Brutto erhöhen, ohne dass dir derselbe Betrag zusätzlich überwiesen wird. Ein bereits gezahlter Vorschuss kann den Auszahlungsbetrag dagegen vermindern.
Achte deshalb auf die Begriffe Nettolohn, Nettoverdienst, Überweisungsbetrag und Auszahlungsbetrag. Je nach Lohnsoftware werden sie unterschiedlich verwendet. Entscheidend ist der Betrag, der tatsächlich auf deinem Konto eingeht.
Abzüge nicht nur prozentual prüfen
Vergleiche nicht nur die Summe der Abzüge mit dem Vormonat. Prüfe auch, ob sich Brutto, Steuerklasse, Beitragstage, Einmalzahlungen, Krankenkasse, Sachbezüge oder andere Lohnarten geändert haben.
Lohnabrechnung erstellen
Eine Lohnabrechnung wird erstellt, indem Arbeitgeberdaten, Arbeitszeit, Lohnarten, Steuermerkmale und Sozialversicherungsdaten zusammengeführt und anschließend die gesetzlichen Abzüge berechnet werden.
So funktioniert die Erstellung:
- Stammdaten prüfen: Erfasse Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Steuermerkmale, Krankenkasse, Beitragsgruppen und Beschäftigungsdaten.
- Abrechnungszeitraum festlegen: Bestimme den Monat oder den anderen vereinbarten Zeitraum.
- Arbeitszeit und Fehlzeiten übernehmen: Berücksichtige Arbeitsstunden, Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Kurzarbeit oder sonstige relevante Zeiten.
- Lohnarten erfassen: Trage Grundlohn, Gehalt, Zuschläge, Überstunden, Boni, Sachbezüge und weitere Bestandteile ein.
- Steuerpflicht prüfen: Ordne die Lohnarten steuerpflichtig, steuerfrei oder pauschal besteuert zu, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sozialversicherung berechnen: Ermittle das beitragspflichtige Entgelt und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile.
- Gesetzliche Abzüge berechnen: Berechne Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
- Sonstige Abzüge und Verrechnungen prüfen: Berücksichtige Vorschüsse, Pfändungen, betriebliche Altersversorgung, Sachbezüge oder Mitarbeiterdarlehen.
- Abrechnung kontrollieren: Vergleiche Brutto, Abzüge, Auszahlungsbetrag, Lohnjournal und Beitragsnachweise.
- Abrechnung bereitstellen: Stelle die Abrechnung in Papierform oder digital in Textform zur Verfügung und archiviere die erforderlichen Unterlagen.
Vom Brutto zum Netto
Vom Bruttolohn zum Netto gelangst du, indem du zunächst die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgrundlagen bestimmst und danach die individuellen Abzüge berechnest. Eine einfache Prozentrechnung reicht nicht aus, weil Steuermerkmale, Beitragsgrenzen, Einmalzahlungen und besondere Lohnarten berücksichtigt werden müssen.
Vereinfachte Rechenlogik:
Rechenschritt | Beispielhafter Betrag |
Grundgehalt | 3.500 Euro |
Bruttoentgelt vor Abzügen | 3.500 Euro |
Lohnsteuer | –450 Euro |
Solidaritätszuschlag | –0 Euro |
Kirchensteuer | –40 Euro |
Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung | –300 Euro |
Arbeitnehmeranteil Pflegeversicherung | –75 Euro |
Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung | –326 Euro |
Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung | –45 Euro |
Beispielhafter Nettolohn | 2.264 Euro |
Dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Die tatsächliche Lohnabrechnung kann bei demselben Bruttogehalt wegen Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kindern, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenzen und weiterer Merkmale deutlich abweichen.
Bei einem Bonus, einer Nachzahlung oder einem Sachbezug kann sich die Berechnung zusätzlich verändern. Ein Lohnabrechnungsprogramm verwendet dafür die jeweils geltenden gesetzlichen Berechnungsparameter.
Lohnart Nummer Tabelle
Lohnartnummern sind in Deutschland nicht allgemein einheitlich vorgeschrieben. Die Nummern werden von der Lohnsoftware, dem Lohnbüro oder dem Unternehmen vergeben. Deshalb kann dieselbe Bezeichnung bei verschiedenen Arbeitgebern eine unterschiedliche Lohnartnummer haben.
Die folgende Tabelle zeigt nur ein mögliches internes Nummernschema:
Beispielhafte Lohnartnummer | Bezeichnung | Typischer Inhalt |
1000 | Grundgehalt | Festes monatliches Arbeitsentgelt |
1010 | Stundenlohn | Vergütung nach erfassten Arbeitsstunden |
1100 | Überstunden | Vergütung zusätzlicher Arbeitszeit |
1200 | Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlag | Zuschlag für besondere Arbeitszeiten |
2000 | Einmalzahlung oder Bonus | Erfolgs-, Leistungs- oder Sonderzahlung |
2100 | Provision | Variable Vergütung nach Umsatz oder Leistung |
3000 | Sachbezug | Zum Beispiel geldwerter Vorteil aus einer privaten Nutzung |
4000 | Entgeltumwandlung | Arbeitnehmerbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung |
5000 | Vorschuss oder Abschlag | Verrechnung einer bereits geleisteten Zahlung |
6000 | Fahrtkostenzuschuss | Zuschuss oder Erstattung für Fahrten, je nach Gestaltung |
9000 | Korrektur oder Rückrechnung | Nachträgliche Änderung früherer Abrechnungswerte |
Die Nummern in dieser Tabelle sind keine amtlichen Standardnummern. Für eine korrekte Abrechnung kommt es auf die hinterlegte Lohnartfunktion, die steuerliche Behandlung, die Sozialversicherungsschlüssel und die gesetzliche Grundlage an.
Lohnarten dokumentieren
Führe für jede verwendete Lohnart eine verständliche Beschreibung. Dokumentiere insbesondere, ob sie steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig, steuerfrei, pauschal besteuert oder nur als technische Verrechnung verwendet wird.
Lohnabrechnung Beispiel und Muster
Eine Lohnabrechnung sollte alle Bestandteile des Bruttoentgelts, die gesetzlichen Abzüge und den tatsächlichen Auszahlungsbetrag verständlich darstellen. Das folgende Muster ist vereinfacht und ersetzt keine individuelle Lohnabrechnung.
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält ein monatliches Grundgehalt von 3.500 Euro. Im Abrechnungsmonat gibt es keine Überstunden, keinen Bonus und keinen Sachbezug.
Muster-Arbeitgeber GmbH
Abrechnung für: März 2026
Arbeitnehmerin: Beispielperson
Personalnummer: 10025
Bruttoentgelt
Grundgehalt 3.500,00 Euro
Gesamtbrutto 3.500,00 Euro
Gesetzliche Abzüge
Lohnsteuer -450,00 Euro
Solidaritätszuschlag 0,00 Euro
Kirchensteuer -40,00 Euro
Krankenversicherung -300,00 Euro
Pflegeversicherung -75,00 Euro
Rentenversicherung -326,00 Euro
Arbeitslosenversicherung -45,00 Euro
Beispielhafter Nettolohn 2.264,00 Euro
Sonstige Abzüge 0,00 Euro
Auszahlungsbetrag 2.264,00 Euro
Die Werte sind bewusst gerundet und dienen ausschließlich der Erklärung des Aufbaus. Eine echte Abrechnung kann wegen Steuermerkmalen, Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Krankenkasse, Bundesland, Kindern, Kirchensteuer und weiteren Sachverhalten andere Werte enthalten.
Auf einer vollständigen Abrechnung würden zusätzlich unter anderem Arbeitgeberdaten, Arbeitnehmerdaten, Abrechnungszeitraum, Steuermerkmale, Sozialversicherungsdaten, Beitragstage, Lohnarten, Bemessungsgrundlagen und gegebenenfalls Arbeitgeberanteile erscheinen.
Muster für die Prüfung durch Beschäftigte:
- Stimmt der Abrechnungsmonat?
- Stimmt das Grundgehalt oder der Stundenlohn mit dem Arbeitsvertrag überein?
- Sind Arbeitsstunden, Überstunden und Fehlzeiten richtig erfasst?
- Wurden Zuschläge, Boni und Sachbezüge korrekt berücksichtigt?
- Stimmen Steuerklasse und Kirchensteuermerkmal?
- Ist die Krankenkasse richtig hinterlegt?
- Sind die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung plausibel?
- Entspricht der Auszahlungsbetrag dem Zahlungseingang auf dem Konto?
Lohnabrechnung online erstellen
Eine Lohnabrechnung kannst du mit einer Lohnsoftware, einem Lohnbüro oder einer Steuerkanzlei online erstellen lassen. Das System übernimmt regelmäßig die Berechnung von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, Meldungen und Auszahlungsbeträgen, wenn die erforderlichen Daten korrekt hinterlegt sind.
Bei der Auswahl einer Online-Lösung solltest du auf folgende Punkte achten:
- aktuelle Berechnungsparameter,
- sichere Verarbeitung personenbezogener Daten,
- verschlüsselte Übertragung,
- Rollen- und Zugriffsrechte,
- nachvollziehbare Änderungen und Korrekturen,
- digitale Archivierung,
- Unterstützung für Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen,
- Möglichkeit zur Prüfung durch Arbeitgeber und Beschäftigte.
Die Verantwortung für die Richtigkeit der Abrechnung bleibt beim Arbeitgeber. Auch bei einer ausgelagerten oder automatisierten Lohnabrechnung müssen Stammdaten, Arbeitszeiten und Änderungen geprüft werden.
Lohnzettel online abrufen
Beschäftigte können ihren Lohnzettel online abrufen, wenn der Arbeitgeber ein Mitarbeiterportal, eine sichere Dokumentenplattform oder einen geschützten digitalen Versand nutzt. Der Lohnzettel sollte nicht ungeschützt über einen offenen E-Mail-Anhang versendet werden, weil er sensible persönliche und steuerliche Daten enthält.
So rufst du eine digitale Lohnabrechnung ab:
- Melde dich im Mitarbeiterportal oder bei der bereitgestellten Plattform an.
- Öffne den Bereich für Entgeltabrechnungen oder Dokumente.
- Wähle den gewünschten Abrechnungsmonat aus.
- Lade die Abrechnung als PDF oder in dem bereitgestellten Format herunter.
- Prüfe die wichtigsten Werte.
- Speichere die Datei an einem geschützten und langfristig zugänglichen Ort.
Wenn du keinen Zugriff mehr auf das Portal hast, solltest du den Arbeitgeber oder die zuständige Lohnabrechnung kontaktieren. Bewahre ältere Abrechnungen nicht ausschließlich in einem Portal auf, wenn dein Zugriff bei einem Arbeitgeberwechsel enden kann.
Lohnjournal und Dokumentationspflicht
Ein Lohnjournal ist eine zusammengefasste Aufzeichnung der im Abrechnungszeitraum gebuchten Lohn- und Gehaltswerte. Es kann unter anderem Gesamtbrutto, gesetzliche Abzüge, Arbeitgeberanteile, Auszahlungsbeträge und Korrekturen enthalten.
Das Lohnjournal ist nicht dasselbe wie die individuelle Lohnabrechnung. Die Lohnabrechnung weist die Werte einer einzelnen beschäftigten Person aus, während das Lohnjournal typischerweise eine Übersicht für den Arbeitgeber, die Buchhaltung oder die Lohnprüfung bietet.
Für eine nachvollziehbare Lohnabrechnung sollten Arbeitgeber insbesondere dokumentieren:
- Arbeitsverträge und Änderungen,
- Stammdaten der Beschäftigten,
- Arbeitszeiten und Fehlzeiten,
- Lohnarten und Berechnungsgrundlagen,
- Lohnabrechnungen,
- Lohnkonten,
- Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen,
- Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen,
- Korrekturen und Rückrechnungen,
- Zahlungsnachweise.
Lohnkonten müssen grundsätzlich bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres aufbewahrt werden, das auf die letzte eingetragene Lohnzahlung folgt. Für sozialversicherungsrechtliche Entgeltunterlagen können zusätzliche oder längere Aufbewahrungsvorgaben gelten.
Eigene Unterlagen langfristig sichern
Lade deine monatlichen Lohnabrechnungen, die jährliche Lohnsteuerbescheinigung und wichtige Sozialversicherungsnachweise regelmäßig herunter. Bewahre sie so lange auf, bis dein Rentenanspruch vollständig geklärt ist. Bei einem Streit über Arbeitsentgelt oder Sozialversicherungszeiten können ältere Unterlagen ebenfalls wichtig sein.
Gesetzliche Grundlagen
§ 108 Gewerbeordnung verpflichtet den Arbeitgeber grundsätzlich, dem Arbeitnehmer bei der Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.
Zur Zusammensetzung gehören insbesondere Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen, sonstigen Vergütungen, Abzügen, Abschlagszahlungen und Vorschüssen. Die Pflicht zur erneuten Abrechnung kann entfallen, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung keine Angaben ändern.
Die Entgeltbescheinigungsverordnung konkretisiert, welche Angaben eine Entgeltbescheinigung enthalten muss. Sie regelt unter anderem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten, Entgeltbestandteile, Abzüge, Steuermerkmale und Sozialversicherungsangaben.
Weitere wichtige Grundlagen sind:
- Einkommensteuergesetz und Lohnsteuer-Durchführungsverordnung für Lohnkonto, Lohnsteuerabzug und Lohnsteuerbescheinigung,
- Sozialgesetzbuch für Versicherungspflicht, Beitragsberechnung und Entgeltunterlagen,
- Abgabenordnung für steuerliche Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten,
- Datenschutzrecht für den Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten.
Hinweis zur Aufbewahrung: Arbeitgeber müssen Lohnkonten grundsätzlich sechs Kalenderjahre nach der letzten Eintragung aufbewahren. Für Beschäftigte gibt es keine einheitliche gesetzliche Frist, nach der jeder persönliche Lohnzettel entsorgt werden sollte. Aus praktischen Gründen ist eine langfristige Aufbewahrung bis zur Klärung des Rentenanspruchs sinnvoll.
FAQ
Auf einer Lohnabrechnung müssen mindestens der Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts stehen. Dazu gehören insbesondere Bruttolohn, Zuschläge und Zulagen, sonstige Vergütungen, gesetzliche Abzüge, Abschlagszahlungen, Vorschüsse und der Auszahlungsbetrag. Je nach Beschäftigungsverhältnis kommen Steuer- und Sozialversicherungsdaten hinzu.
Im Alltag bezeichnen beide Begriffe meist dasselbe Dokument. Lohnabrechnung wird häufig bei einer Vergütung nach Arbeitsstunden verwendet, während Gehaltsabrechnung häufig ein festes Monatsgehalt meint. Inhaltlich zeigen beide die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, die Abzüge und den Auszahlungsbetrag.
Arbeitgeber müssen Lohnkonten grundsätzlich bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten eingetragenen Lohnzahlung aufbewahren. Für sozialversicherungsrechtliche Entgeltunterlagen können zusätzliche Regeln gelten.
Beschäftigte sollten Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise mindestens bis zur vollständigen Klärung ihres Rentenanspruchs aufbewahren.