Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 05.07.2023

Aktualisiert am: 22.10.2024

Lesezeit: 3 Minuten

Jobticket: Die steuerlichen Regelungen

Einige Arbeitgeber unterstützen unentgeltlich oder zu einem niedrigeren Preis ihre Mitarbeitenden mit einer Monats- oder Jahresfahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Arbeitgeber kann in der Regel die Tickets bei den Betreibern des ÖPNV vergünstigt erwerben. Doch wie verhält sich diese Arbeitgeberleistung steuerlich? Und inwieweit profitiert der Arbeitnehmer*in davon?

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 05.07.2023

Aktualisiert am: 22.10.2024

Lesezeit: 3 Minuten

Die Vorteile des Jobtickets

Gerade in Ballungsgebieten kann die Idee eines Jobtickets in Form einer Monatskarte oder Fahrscheinen viele Vorteile haben: Sie ist im Sinne der Umwelt und trägt zur Reduktion des Autoverkehrs bei. Arbeitgeber lassen einen Arbeitsplatz attraktiver werden, besonders, wenn die Mitarbeiter*innen eine weite Anreise und damit verbunden hohe Ausgaben haben. Außerdem wirkt sich ein Jobticket positiv auf das Image des Unternehmens aus, man zeigt sich sozial und nachhaltig.

Der Arbeitnehmer*in profitiert zusätzlich privat davon, da er das Ticket auch in der Freizeit nutzen kann. Aber Achtung, es kann auch zu steuerlichen Nachteilen kommen.

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Ist das Jobticket immer steuerfrei?

Die Antwort ist kompliziert. Im Jahr 2003 wurde die Steuerfreiheit für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz aufgehoben. 2018 wurde diese Entscheidung wieder geändert und in das Einkommensteuergesetz eine Möglichkeit eingebaut, wie Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die sich auf den Arbeitsweg mit den Öffentlichen beziehen, steuerfrei bleiben können. Das wird in § 3 Nr. 15 EStG geregelt.

Demnach können gewährte Arbeitgeberleistung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein:

Voraussetzung: Es muss ein Arbeitsverhältnis bestehen, innerhalb dessen dein Arbeitgeber dich mit einem Jobticket oder einem Zuschuss unterstützt.

Steuerfrei: Die Arbeitgeberleistung erfolgt zusätzlich zu deinem Arbeitslohn.

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich auf alle beruflichen wie privaten Fahrten mit dem Jobticket im Personennahverkehr.

Für Taxifahrten und Reisen im Luftverkehr entfällt sie komplett und auch bei Fernfahrten gibt es Einschränkungen. Bei der BahnCard zum Beispiel erhält der Arbeitgeber die Pflicht, dann zu prüfen, welcher steuerpflichtige, geldwerte Vorteil den Arbeitnehmer*innen, aufgrund einer privaten Nutzung, entsteht.

Steuerpflichtig: Ist die Bezuschussung hingegen bereits Teil deines Gehalts, dann müssen dafür Steuern gezahlt werden. Diese “Gehaltsumwandlung” wird pauschal mit 25 % besteuert, da sie nach § 40 Abs. 2 EStG eine steuerpflichtige Sachzuwendung ist.

Entfernungspauschale und Jobticket

Der Wert des Jobtickets muss mit der Entfernungspauschale gegengerechnet werden. Da den Pendler*innen, die ein Jobticket von ihrem Unternehmen bekommen, gegenüber anderen, die diese Zusatzleistung nicht erhalten, ein geldwerter Vorteil entsteht, muss die Steuerbefreiung in der Steuererklärung ausgeglichen werden. Die Kosten für beispielsweise die Jahreskarte musst du in der Steuererklärung von deiner Entfernungspauschale abziehen.

Da die Wiederaufnahme des steuerfreien Jobtickets in 2019 mit dieser Regelung einherging, war das Angebot gerade für viele Autofahrende nicht besonders attraktiv und musste deshalb für 2020 noch einmal nachgebessert werden.

Welche Änderungen gibt es seit 2020?

Der Arbeitgeber hat nun die Wahl, ob er das Jobticket pauschal versteuern will und den Arbeitnehmenden seine Entfernungspauschale und den vollen Betrag der Werbungskosten überlässt oder ob der*die Arbeitnehmer*in über die Reduktion seiner Entfernungspauschale etwas zu dem kostenlosen oder vergünstigten Ticket beiträgt.

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DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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