Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.11.2025
Aktualisiert am: 17.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Freiwillig gesetzlich versichert: Voraussetzungen, Beiträge und Vorteile
Wenn du nicht mehr pflichtversichert bist, kannst du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Diese Option steht insbesondere Selbstständigen, Beamten, Studierenden und Rentner*innen offen, die weiterhin im solidarischen System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bleiben möchten.
Hier erfährst du, wer freiwillig versichert sein kann, welche Voraussetzungen gelten und wie sich die Beiträge berechnen.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.11.2025
Aktualisiert am: 17.11.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Freiwillig gesetzlich versichert bedeutet: Du bleibst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, obwohl keine Pflichtversicherung mehr besteht.
- Voraussetzung: Du warst zuvor mindestens 12 Monate ununterbrochen oder 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre gesetzlich versichert.
- Der Beitrag richtet sich nach deinem monatlichen Einkommen (mindestens 1.248,33 € als Bemessungsgrundlage in 2025).
- Die Beiträge beinhalten Kranken- und Pflegeversicherung.
- Bei Beendigung der Pflichtversicherung greift automatisch eine Anschlussversicherung, wenn du nicht aktiv kündigst oder wechselst.
Was bedeutet „freiwillig gesetzlich versichert“ im deutschen System?
„Freiwillig gesetzlich versichert“ heißt, dass du freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleibst, obwohl du nicht mehr pflichtversichert bist.
Du profitierst weiterhin von den Leistungen der GKV (z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente) – zahlst aber deine Beiträge einkommensabhängig selbst.
Diese Versicherungsform richtet sich an Personen, die:
- aus der Pflichtversicherung ausscheiden (z. B. wegen höherem Einkommen),
- sich bewusst gegen die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden,
- oder weiterhin im solidarischen System bleiben möchten.
Wer kann freiwillig gesetzlich versichert sein?
Freiwillig gesetzlich versichert sein können insbesondere:
- Arbeitnehmer*innen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €) liegt,
- Selbstständige und Freiberufler*innen, die nicht pflichtversichert sind,
- Rentner*innen, die nicht unter die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) fallen,
- Studierende nach dem 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester,
- nicht erwerbstätige Personen, z. B. Hausfrauen/-männer oder Partner*innen von Versicherten,
- ehemals privat Versicherte, die in die GKV zurückkehren (unter bestimmten Bedingungen).
In welchen Fällen erfolgt die freiwillige Versicherung automatisch?
Seit 2007 gilt die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Das bedeutet:
Wenn deine Pflichtversicherung endet (z. B. bei Jobende, Exmatrikulation, Scheidung oder Elternzeit), bleibst du automatisch versichert, solange du dich nicht abmeldest oder in eine andere Versicherung wechselst.
Diese Regelung verhindert Versicherungslücken und stellt sicher, dass jede*r in Deutschland krankenversichert bleibt.
Der Status ändert sich dann automatisch in eine freiwillige Mitgliedschaft.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben oder zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 9 SGB V):
- Du warst mindestens 12 Monate ununterbrochen oder
- mindestens 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre gesetzlich krankenversichert.
Sonderfall:
Wenn du direkt aus einer Pflichtversicherung kommst (z. B. nach Jobende), greift die freiwillige Versicherung automatisch, ohne dass du diese Fristen erfüllen musst.
Wichtig
Du musst dich innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Pflichtversicherung aktiv bei deiner Krankenkasse melden, um die Mitgliedschaft fortzusetzen.
Wie setzen sich Beiträge bei freiwilliger Versicherung zusammen?
Die Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach deinem monatlichen Bruttoeinkommen – ähnlich wie bei Pflichtversicherten, aber ohne Arbeitgeberanteil (außer bei Angestellten).
Beitragssätze 2025 (durchschnittlich):
Art | Beitragssatz | Bemessungsgrundlage |
Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (ø 1,7 %) | 66.150 € jährlich / 5.512,50 € monatlich |
Pflegeversicherung | 3,4 % (kinderlos 4,0 %) | gleiches Einkommen |
Beispiel
Verdienst du 3.000 € im Monat, zahlst du:
- Krankenversicherung: ca. 3.000 € × 16,3 % = 489 €,
- Pflegeversicherung: ca. 3.000 € × 3,4 % = 102 €,
→ Gesamtbeitrag ca. 591 € pro Monat.
Mindestbeitrag:
Die Krankenkassen setzen eine Mindestbemessungsgrundlage an – 2025 1.248,33 €.
Selbst wenn du weniger verdienst, zahlst du darauf deinen Beitrag (mind. ca. 220 € - 250 € monatlich).
Welche Besonderheiten gelten für bestimmte Personengruppen?
a) Selbstständige
- Beiträge basieren auf dem tatsächlichen Gewinn (laut Steuerbescheid).
- Keine Arbeitgeberbeteiligung – du zahlst den vollen Beitrag selbst.
- Du kannst ggf. den ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) wählen, wenn du kein Krankengeld möchtest.
b) Beamte
- Normalerweise über Beihilfe + private Restversicherung abgesichert.
- Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist möglich, aber selten wirtschaftlich sinnvoll, da keine Arbeitgeberbeteiligung erfolgt.
c) Studierende
- Nach Ende der studentischen Pflichtversicherung (meist mit 30 Jahren oder 14. Fachsemester) kannst du dich freiwillig weiterversichern.
- Beitrag liegt meist bei rund 220 - 240 € monatlich.
d) Rentner*innen
- Wenn du die Voraussetzungen der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) nicht erfüllst, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern.
- Es zählen alle Einkünfte, auch Mieten, Kapitalerträge oder private Renten.
e) Nicht-Erwerbstätige
- Personen ohne Einkommen zahlen den Mindestbeitrag.
- Ehepartner*innen ohne eigenes Einkommen können sich ggf. über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichern.
FAQ zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Sobald du aus einem pflichtversicherten Beschäftigungsverhältnis ausscheidest (z. B. durch Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder Überschreiten der Einkommensgrenze), bleibst du automatisch versichert – die Mitgliedschaft geht nahtlos in eine freiwillige Versicherung über.
Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
- unter 55 Jahren,
- mit einem neuen sozialversicherungspflichtigen Job unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze,
- oder durch Familienversicherung (z. B. über Ehepartner*in).
Über 55-Jährige können in der Regel nicht mehr in die GKV zurückkehren, es sei denn, sie erfüllen besondere Ausnahmevoraussetzungen.
2025 gelten voraussichtlich folgende Werte:
- Mindestbeitrag: ca. 220-230 €/Monat (bei geringem Einkommen).
- Höchstbeitrag: ca. 1.090 € pro Monat (bei Einkommen über 5.512,50 €). Die genauen Beträge können je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag leicht variieren.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.