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Freiwillig gesetzlich versichert: Voraussetzungen, Beiträge und Vorteile

Wenn du nicht mehr pflichtversichert bist, kannst du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Diese Option steht insbesondere Selbstständigen, Beamten, Studierenden und Rentner*innen offen, die weiterhin im solidarischen System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bleiben möchten.
Hier erfährst du, wer freiwillig versichert sein kann, welche Voraussetzungen gelten und wie sich die Beiträge berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiwillig gesetzlich versichert bedeutet: Du bleibst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, obwohl keine Pflichtversicherung mehr besteht.

  • Voraussetzung: Du warst zuvor mindestens 12 Monate ununterbrochen oder 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre gesetzlich versichert.

  • Der Beitrag richtet sich nach deinem monatlichen Einkommen (mindestens 1.248,33 € als Bemessungsgrundlage in 2025).

  • Die Beiträge beinhalten Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Bei Beendigung der Pflichtversicherung greift automatisch eine Anschlussversicherung, wenn du nicht aktiv kündigst oder wechselst.

Was bedeutet „freiwillig gesetzlich versichert“ im deutschen System?

„Freiwillig gesetzlich versichert“ heißt, dass du freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleibst, obwohl du nicht mehr pflichtversichert bist.
Du profitierst weiterhin von den Leistungen der GKV (z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente) – zahlst aber deine Beiträge einkommensabhängig selbst.

Diese Versicherungsform richtet sich an Personen, die:

  • aus der Pflichtversicherung ausscheiden (z. B. wegen höherem Einkommen),

  • sich bewusst gegen die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden,

  • oder weiterhin im solidarischen System bleiben möchten.

Wer kann freiwillig gesetzlich versichert sein?

Freiwillig gesetzlich versichert sein können insbesondere:

  • Arbeitnehmer*innen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €) liegt,

  • Selbstständige und Freiberufler*innen, die nicht pflichtversichert sind,

  • Rentner*innen, die nicht unter die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) fallen,

  • Studierende nach dem 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester,

  • nicht erwerbstätige Personen, z. B. Hausfrauen/-männer oder Partner*innen von Versicherten,

  • ehemals privat Versicherte, die in die GKV zurückkehren (unter bestimmten Bedingungen).

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In welchen Fällen erfolgt die freiwillige Versicherung automatisch?

Seit 2007 gilt die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Das bedeutet:
Wenn deine Pflichtversicherung endet (z. B. bei Jobende, Exmatrikulation, Scheidung oder Elternzeit), bleibst du automatisch versichert, solange du dich nicht abmeldest oder in eine andere Versicherung wechselst.

Diese Regelung verhindert Versicherungslücken und stellt sicher, dass jede*r in Deutschland krankenversichert bleibt.
Der Status ändert sich dann automatisch in eine freiwillige Mitgliedschaft.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben oder zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 9 SGB V):

  • Du warst mindestens 12 Monate ununterbrochen oder

  • mindestens 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre gesetzlich krankenversichert.

Sonderfall:
Wenn du direkt aus einer Pflichtversicherung kommst (z. B. nach Jobende), greift die freiwillige Versicherung automatisch, ohne dass du diese Fristen erfüllen musst.

Wichtig

Du musst dich innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Pflichtversicherung aktiv bei deiner Krankenkasse melden, um die Mitgliedschaft fortzusetzen.

Wie setzen sich Beiträge bei freiwilliger Versicherung zusammen?

Die Beiträge in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach deinem monatlichen Bruttoeinkommen – ähnlich wie bei Pflichtversicherten, aber ohne Arbeitgeberanteil (außer bei Angestellten).

Beitragssätze 2025 (durchschnittlich):

Art

Beitragssatz

Bemessungsgrundlage

Krankenversicherung

14,6 % + Zusatzbeitrag (ø 1,7 %)

66.150 € jährlich / 5.512,50 € monatlich

Pflegeversicherung

3,4 % (kinderlos 4,0 %)

gleiches Einkommen

Beispiel

Verdienst du 3.000 € im Monat, zahlst du:

  • Krankenversicherung: ca. 3.000 € × 16,3 % = 489 €,

  • Pflegeversicherung: ca. 3.000 € × 3,4 % = 102 €,
    Gesamtbeitrag ca. 591 € pro Monat.

Mindestbeitrag:

Die Krankenkassen setzen eine Mindestbemessungsgrundlage an – 2025 1.248,33 €.
Selbst wenn du weniger verdienst, zahlst du darauf deinen Beitrag (mind. ca. 220 € - 250 € monatlich).

Welche Besonderheiten gelten für bestimmte Personengruppen?

a) Selbstständige

  • Beiträge basieren auf dem tatsächlichen Gewinn (laut Steuerbescheid).

  • Keine Arbeitgeberbeteiligung – du zahlst den vollen Beitrag selbst.

  • Du kannst ggf. den ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) wählen, wenn du kein Krankengeld möchtest.

b) Beamte

  • Normalerweise über Beihilfe + private Restversicherung abgesichert.

  • Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist möglich, aber selten wirtschaftlich sinnvoll, da keine Arbeitgeberbeteiligung erfolgt.

c) Studierende

  • Nach Ende der studentischen Pflichtversicherung (meist mit 30 Jahren oder 14. Fachsemester) kannst du dich freiwillig weiterversichern.

  • Beitrag liegt meist bei rund 220 - 240 € monatlich.

d) Rentner*innen

  • Wenn du die Voraussetzungen der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) nicht erfüllst, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern.

  • Es zählen alle Einkünfte, auch Mieten, Kapitalerträge oder private Renten.

e) Nicht-Erwerbstätige

  • Personen ohne Einkommen zahlen den Mindestbeitrag.

  • Ehepartner*innen ohne eigenes Einkommen können sich ggf. über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichern.

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Freiwillige GKV vs. Private Krankenversicherung (PKV): Was lohnt sich für Selbstständige?

Als Selbstständige*r bist du nicht pflichtversichert – du kannst frei zwischen der freiwilligen GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Die Entscheidung hat langfristige Konsequenzen für deine Kosten, deine Leistungen und deine Absicherung im Alter.

Der direkte Vergleich: GKV vs. PKV für Selbstständige

Table

Kriterium

Freiwillige GKV

Private Krankenversicherung (PKV)

Beitragsbasis

Einkommensabhängig

Alters- und gesundheitsabhängig

Mindestbeitrag 2025

ca. 220–250 €/Monat

individuell, oft ab 300–500 €/Monat

Höchstbeitrag 2025

ca. 1.090 €/Monat

unbegrenzt, steigt mit dem Alter

Familienversicherung

Kostenlos für Ehepartner*in + Kinder (ohne eigenes Einkommen)

Jede Person zahlt eigenen Beitrag

Leistungsumfang

Solidarisch, gesetzlich definiert

Individuell wählbar, oft umfangreicher

Krankengeld

Inklusive (mit vollem Beitragssatz)

Zusatzbaustein nötig

Rückkehr in die GKV

Jederzeit möglich (unter Bedingungen)

Ab 55 Jahren kaum möglich

Beiträge im Alter

Stabil (einkommensabhängig)

Können stark steigen

Wann lohnt sich die freiwillige GKV?

Die freiwillige GKV ist besonders sinnvoll, wenn du:

  • Kinder oder einen nicht berufstätigen Partner / eine nicht berufstätige Partnerin hast (kostenlose Mitversicherung),
  • ein schwankendes oder geringes Einkommen hast,
  • Wert auf Planungssicherheit bei den Beiträgen legst,
  • oder langfristig die Option offen halten möchtest, zurück in eine Pflichtversicherung zu wechseln.

Wann lohnt sich die PKV?

Die PKV kann vorteilhaft sein, wenn du:

  • jung, gesund und gut verdienend bist,
  • keine Kinder oder Familienangehörige mitversichern musst,
  • umfangreichere Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer) wünschst,
  • und langfristig selbstständig bleiben möchtest.

Krankenversicherungsbeiträge als Selbstständige*r steuerlich absetzen

Als Selbstständige*r zahlst du deine Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst – ohne Arbeitgeberzuschuss. Das klingt zunächst nach einer hohen Belastung, bietet aber auch einen echten Steuervorteil: Du kannst einen erheblichen Teil deiner Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen.

Was kannst du absetzen?

Das Einkommensteuergesetz (§ 10 EStG) erlaubt den Abzug von Beiträgen zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben. Dazu zählen:

  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die dem Niveau der gesetzlichen Grundversorgung entsprechen
  • Beiträge zur Pflegeversicherung (vollständig absetzbar)
  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV), soweit sie die Basisversorgung abdecken

Info

Nicht absetzbar sind Beitragsanteile für Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Krankengeld, sofern diese über die Basisversorgung hinausgehen.

Wie hoch ist der absetzbare Betrag?

Versicherungsart

Absetzbarer Anteil

GKV-Beitrag (ohne Zusatzbeitrag)

Vollständig als Sonderausgabe absetzbar

Zusatzbeitrag der Krankenkasse

Ebenfalls absetzbar (Basisversorgung)

Pflegeversicherungsbeitrag

Vollständig absetzbar

PKV-Basisanteil

Absetzbar bis zur Höhe des GKV-Vergleichsbeitrags

Höchstbetrag für Sonderausgaben (2025)

Für Selbstständige gilt ein erhöhter Höchstbetrag von 2.800 € pro Jahr, da kein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gewährt wird (für Arbeitnehmer*innen: 1.900 €). In der Praxis überschreiten die tatsächlichen Beiträge diesen Höchstbetrag häufig – in diesem Fall werden die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigt, sofern sie die Basisabsicherung betreffen.

Schritt für Schritt: So trägst du die Beiträge in die Steuererklärung ein

  1. Jahresbescheinigung deiner Krankenkasse anfordern (wird meist automatisch zugesandt).
  2. In der Steuererklärung die Anlage „Vorsorgeaufwand" öffnen.
  3. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in den entsprechenden Feldern eintragen.
  4. Belege aufbewahren – das Finanzamt kann Nachweise anfordern.
  5. Steuerbescheid prüfen: Der abgesetzte Betrag reduziert dein zu versteuerndes Einkommen direkt.

Tipp

Mit Taxfix für Selbstständige werden dir alle relevanten Felder automatisch angezeigt – du musst keine Steuerformulare kennen. Einfach starten, Fragen beantworten, Beiträge eintragen und Steuern sparen.

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FAQ zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung

Sobald du aus einem pflichtversicherten Beschäftigungsverhältnis ausscheidest (z. B. durch Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder Überschreiten der Einkommensgrenze), bleibst du automatisch versichert – die Mitgliedschaft geht nahtlos in eine freiwillige Versicherung über.

Das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • unter 55 Jahren,

  • mit einem neuen sozialversicherungspflichtigen Job unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze,

  • oder durch Familienversicherung (z. B. über Ehepartner*in).

Über 55-Jährige können in der Regel nicht mehr in die GKV zurückkehren, es sei denn, sie erfüllen besondere Ausnahmevoraussetzungen.

2025 gelten voraussichtlich folgende Werte:

  • Mindestbeitrag: ca. 220-230 €/Monat (bei geringem Einkommen).

  • Höchstbeitrag: ca. 1.090 € pro Monat (bei Einkommen über 5.512,50 €).  Die genauen Beträge können je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag leicht variieren.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Jule, Premium Steuerexpertin bei taxfix

Freiwillig gesetzlich versichert

Das sagen unsere Expert*innen dazu:

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostet in der Selbstständigkeit deutlich mehr als im Angestelltenverhältnis. Ohne Arbeitgeberbeteiligung trägt man den vollen monatlichen Beitrag allein - und das auch in einkommensschwachen Phasen. Die Krankenversicherung sollte daher als Fixkostenpunkt in der Kalkulation berücksichtigt werden.