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Baukostenzuschuss: Was beim Netzanschluss auf dich zukommen kann

Wer einen Neubau plant oder ein Grundstück neu erschließen möchte, wird früher oder später mit dem Baukostenzuschuss (BKZ) konfrontiert. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die beim Anschluss an das Strom- oder Gasnetz erhoben werden kann. Was du darüber wissen solltest und wie du die Kosten im Blick behältst, erfährst du hier.


Was ist ein Baukostenzuschuss?

Ein Baukostenzuschuss ist ein einmaliger Kostenbeitrag, den Netzbetreiber von Anschlussnehmer:innen verlangen dürfen. Er soll anteilig die Investitionskosten für den Ausbau oder die Verstärkung der vorgelagerten Verteilnetze abdecken. Der Zuschuss betrifft also nicht die Kosten für die Herstellung deines Hausanschlusses, sondern die Erweiterung der Netzstruktur, etwa bei höherem Leistungsbedarf.

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Wann gibt es einen Baukostenzuschuss?

Ein Baukostenzuschuss wird grundsätzlich dann fällig, wenn du einen neuen Stromanschluss beantragst und eine bestimmte Leistungsgrenze überschreitest. Das kann bei einem Neubau, aber auch bei einer Leistungserhöhung im Bestand (z. B. durch Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher) der Fall sein. Auch beim Netzanschluss von PV-Anlagen oder größeren Speichern kann ein BKZ entstehen.

Gibt es Freigrenzen für den Baukostenzuschuss?

Ja. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass für Stromanschlüsse mit einer Leistungsanforderung bis zu 30 kW in der Niederspannungsebene in der Regel kein Baukostenzuschuss erhoben werden darf. Erst ab einer Leistung über dieser Grenze darf der Netzbetreiber einen anteiligen Zuschuss verlangen.

Unser Tipp: Lass dir schon bei der Anschlussanfrage die voraussichtlichen Kosten nennen – so erlebst du keine bösen Überraschungen.

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Wie wird der Baukostenzuschuss berechnet?

Die Berechnung des Baukostenzuschusses ist im Netzbetreiber-Tarifblatt geregelt und basiert u. a. auf:

  • der angeforderten Anschlussleistung in kW

  • der Differenz zur freigestellten Grundleistung

  • den Netzausbaukosten je kW, die regional unterschiedlich sein können

Der Zuschuss wird einmalig bei Anschluss oder Leistungserhöhung erhoben – unabhängig vom späteren Verbrauch.

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Was passiert bei einer späteren Leistungserhöhung?

Wird die Anschlussleistung zu einem späteren Zeitpunkt erweitert (z. B. durch neue Geräte, Wärmepumpe oder Batteriespeicher), kann ein zusätzlicher Baukostenzuschuss fällig werden – allerdings nur für die zusätzliche Leistung. Es erfolgt dann eine Nachberechnung auf Basis der Differenz zur bisherigen Anschlussleistung.

FAQ: Häufige Fragen zum Baukostenzuschuss

Warum wird ein Baukostenzuschuss erhoben?

Der Zuschuss soll helfen, die Infrastruktur des Strom- oder Gasnetzes auszubauen und anzupassen – besonders bei Neubauten oder erhöhter Netzbelastung. Er stellt sicher, dass Anschlussnehmer:innen sich an den entstehenden Kosten für den vorgelagerten Netzausbau beteiligen.

Gilt der Baukostenzuschuss auch für Gasanschlüsse?

Ja, auch beim Anschluss an das Gasverteilnetz kann ein Baukostenzuschuss erhoben werden. Die Voraussetzungen und Freigrenzen sind dort ähnlich geregelt – jedoch je nach Netzbetreiber und Region unterschiedlich ausgestaltet.

Wie kannst du die Höhe des Baukostenzuschusses erfahren?

Am besten direkt beim zuständigen Netzbetreiber anfragen. Viele Netzbetreiber veröffentlichen Preisblätter oder bieten Online-Formulare, mit denen du dir ein Angebot einholen kannst. Alternativ hilft dir auch deine Hausbaufirma oder dein Energieberater bei der Schätzung.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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