Werbungskosten: Bewerbungskosten absetzen
1. Was gehört zu den Bewerbungskosten?
Um eine neue Arbeit zu bekommen, muss man sich natürlich zunächst bewerben. Dabei fallen (so) einige Kosten an, die man jedoch bei einer Steuererklärung als WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
Weiterlesen absetzen geltend machen kann. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen z. B.:
- Bewerbungsmappen
- Briefpapier
- Briefumschläge
- Briefmarken
- Bewerbungsfotos
- Bewerbungsratgeber
- Bewerbungskurse
- Zeugnis-Beglaubigungen
- Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch
Dabei ist es nicht von Belang, ob die Bewerbung auch erfolgreich war. Entscheidend ist, dass die entstandenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Jobsuche stehen.
Aus Vereinfachungsgründen kann für jede Bewerbung, per E-Mail oder per Post, eine Pauschale geltend gemacht werden. Hierbei gilt:
Pro Bewerbung per E-Mail/ Online-Formular: 2,50 Euro
Pro Bewerbung per Post: 8,50 Euro
Auf Grundlage der Verkehrsmittel und Strecke werden diese automatisch berechnet, man kann sie jedoch auch manuell eingeben. Jedoch müssen erhaltene Zuschüsse und Erstattungen ebenfalls in der App angegeben werden, damit diese verrechnet werden können.
2. Werbungskosten in die App eingeben
Deine Bewerbungskosten kannst du einfach in der Kategorie „Arbeit“ erfassen.
Schritt 1: Gib an, dass du einen „Job gesucht“ hast um deine Bewerbungskosten erfassen zu können
Schritt 2: Trage in der App ein, wie du dich beworben hast.
Schritt 3: Wähle die Art der Bewerbung aus und die Pauschalen werden automatisch von der App berücksichtigt.
Es gibt noch viele weitere Werbungskosten, die du absetzen kannst. Welche das sind und wie du noch mehr aus deiner Steuererklärungen herausholen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
3. Belege aufheben und Bewerbungen nachweisen
Die Quittungen für die gekauften Bewerbungsunterlagen müssen nicht mit der Steuererklärung mitgeschickt werden. Nur bei Rückfragen des Finanzamts muss man die Belege nachreichen können.
Es heißt also: Quittungen aufheben!
Für Pauschalen kann natürlich keine Quittung vorgelegt werden, hier reicht – ebenso wie bei Fahrt-/Reisekosten – im Fall der Fälle ein Hinweis, wie die geltend gemachten Kosten ermittelt wurden.
4. Steuererklärung abgegeben und Steuern sparen
Geschafft! Bei Abgabe der Steuererklärung zieht das Finanzamt den Betrag der Bewerbungskosten als Werbungskosten von deinem zu versteuernden Einkommen ab und berechnet die Steuerlast. Je mehr Werbungskosten man geltend macht, desto geringer die zu zahlende Steuer. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Werbungskosten höher sind, als der gesetzliche Pauschbetrag von 1.200 Euro. Denn dieser ist bereits in die Lohnsteuertabelle einkalkuliert und wird damit quasi unbemerkt im Laufe eines Jahres in Anspruch genommen.