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Werbungskosten: Bewerbungskosten absetzen

Bewerbungen schreiben kostet Geld. Doch diese Kosten kann man sich bei einer Steuererklärung zurückholen. Wir erklären, wie man Bewerbungskosten mit der Taxfix-App steuerlich absetzen kann – per Video-Anleitung oder schriftlich in 4 einfachen Schritten. Wir zeigen dir in diesem Video, wie du die Kosten für Bewerbungen von der Steuer absetzen kannst. Ausgaben für Mappen, Reisekosten, Bewerbungsfotos und mehr erhöhen so deine mögliche Erstattung!
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1. Was gehört zu den Bewerbungskosten?

Um eine neue Arbeit zu bekommen, muss man sich natürlich zunächst bewerben. Dabei fallen (so) einige Kosten an, die man jedoch bei einer Steuererklärung als WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
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absetzen
geltend machen kann. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen z. B.:

  • Bewerbungsmappen
  • Briefpapier
  • Briefumschläge
  • Briefmarken
  • Bewerbungsfotos
  • Bewerbungsratgeber
  • Bewerbungskurse
  • Zeugnis-Beglaubigungen
  • Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch

Dabei ist es nicht von Belang, ob die Bewerbung auch erfolgreich war. Entscheidend ist, dass die entstandenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Jobsuche stehen.

Aus Vereinfachungsgründen kann für jede Bewerbung, per E-Mail oder per Post, eine Pauschale geltend gemacht werden. Hierbei gilt:

Pro Bewerbung per E-Mail/ Online-Formular: 2,50 Euro
Pro Bewerbung per Post: 8,50 Euro

Auch Reisekosten für Vorstellungsgespräche können geltend gemacht werden, also Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe, Verpflegungsmehraufwendungen, ggf. Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.

Auf Grundlage der Verkehrsmittel und Strecke werden diese automatisch berechnet, man kann sie jedoch auch manuell eingeben. Jedoch müssen erhaltene Zuschüsse und Erstattungen ebenfalls in der App angegeben werden, damit diese verrechnet werden können.

2. Werbungskosten in die App eingeben

Deine Bewerbungskosten kannst du einfach in der Kategorie „Arbeit“ erfassen.

Schritt 1: Gib an, dass du einen „Job gesucht“ hast um deine Bewerbungskosten erfassen zu können

Schritt 2: Trage in der App ein, wie du dich beworben hast.

Schritt 3: Wähle die Art der Bewerbung aus und die Pauschalen werden automatisch von der App berücksichtigt.

Tipp:

Es gibt noch viele weitere Werbungskosten, die du absetzen kannst. Welche das sind und wie du noch mehr aus deiner Steuererklärungen herausholen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

3. Belege aufheben und Bewerbungen nachweisen

Die Quittungen für die gekauften Bewerbungsunterlagen müssen nicht mit der Steuererklärung mitgeschickt werden. Nur bei Rückfragen des Finanzamts muss man die Belege nachreichen können.
Es heißt also: Quittungen aufheben!

Für Pauschalen kann natürlich keine Quittung vorgelegt werden, hier reicht – ebenso wie bei Fahrt-/Reisekosten – im Fall der Fälle ein Hinweis, wie die geltend gemachten Kosten ermittelt wurden.

4. Steuererklärung abgegeben und Steuern sparen

Geschafft! Bei Abgabe der Steuererklärung zieht das Finanzamt den Betrag der Bewerbungskosten als Werbungskosten von deinem zu versteuernden Einkommen ab und berechnet die Steuerlast. Je mehr Werbungskosten man geltend macht, desto geringer die zu zahlende Steuer. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Werbungskosten höher sind, als der gesetzliche Pauschbetrag von 1.200 Euro. Denn dieser ist bereits in die Lohnsteuertabelle einkalkuliert und wird damit quasi unbemerkt im Laufe eines Jahres in Anspruch genommen.

Mithilfe der oben genannten Tipps und der Taxfix-App kannst du deine Bewerbungskosten ganz unkompliziert absetzen. Probiere es mit deiner nächsten Steuererklärung aus. Jetzt kostenlos starten
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 15.12.2016
aktualisiert am: 19.08.2022

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