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Bewirtungskosten: So setzt du Geschäftsessen und Co. richtig ab

Geschäftsessen gehören für viele Selbstständige, Unternehmer*innen und Arbeitnehmer*innen zum beruflichen Alltag. Doch welche Bewirtungskosten erkennt das Finanzamt an? Und worauf musst du achten, um möglichst viel abzusetzen? Wir erklären dir alles, was du wissen musst.


Was sind Bewirtungskosten?

Bewirtungskosten entstehen, wenn du andere Personen — wie Geschäftspartner*innen, Kund*innen oder Mitarbeiter*innen — verpflegst. Dazu zählen:

  • Speisen und Getränke

  • Trinkgelder

  • Nebenkosten (z. B. Garderobe, Servicekosten)

Wichtig: Die Bewirtung muss betrieblich oder beruflich veranlasst sein. Private Bewirtungskosten gelten nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

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Welche Bewirtungskosten kannst du komplett absetzen?

100 % abziehbar sind:

  • Bewirtungskosten bei reinen betrieblichen Veranstaltungen für Mitarbeitende (z. B. Betriebsfeiern, Weihnachtsfeiern)

  • Bewirtungskosten bei reinen innerbetrieblichen Schulungen und Fortbildungen

Voraussetzung: Es handelt sich nicht um Repräsentationsaufwendungen und die Feier bleibt im angemessenen Rahmen.

Welche Bewirtungskosten sind anteilig absetzbar?

70 % der angemessenen Kosten dürfen abgezogen werden bei:

  • Geschäftsessen mit Geschäftspartner*innen, Kund*innen, Lieferant*innen oder potenziellen Geschäftspartner*innen

Dabei gilt:

  • Nur der reine Bewirtungsanteil wird berücksichtigt.

  • Trinkgelder gehören ebenfalls dazu.

  • Private Anteile dürfen nicht abgesetzt werden.

Die verbleibenden 30 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

Checkliste downloaden
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Welche Angaben müssen auf einem Bewirtungsbeleg enthalten sein?

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss der Bewirtungsbeleg folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Restaurants

  • Datum und Uhrzeit der Bewirtung

  • Auflistung der verzehrten Speisen und Getränke (keine Gesamtbeträge)

  • Gesamtkosten

  • Umsatzsteuerbetrag

  • Name der bewirteten Personen

  • Anlass der Bewirtung

  • Unterschrift des Gastgebers

Unser Tipp: Ergänze den Bewirtungsbeleg direkt nach dem Essen — so vergisst du keine wichtigen Angaben.

FAQ: Häufige Fragen zu Bewirtungskosten

Was passiert, wenn der Bewirtungsbeleg unvollständig ist?

Fehlen wichtige Angaben, kann das Finanzamt die Bewirtungskosten ganz oder teilweise streichen. In der Praxis werden vor allem fehlende Angaben zu den bewirteten Personen und dem Anlass häufig beanstandet.

Wie lange müssen Bewirtungsbelege aufbewahrt werden?

  • Selbstständige und Unternehmen: 10 Jahre

  • Arbeitnehmer*innen ( bei Werbungskosten ): mindestens 2 Jahre

Tipp: Bewahre die Belege am besten gemeinsam mit deiner Steuererklärung auf.

Kannst du private Bewirtungskosten absetzen?

Nein. Private Essen (z. B. Familienfeiern, private Treffen mit Freund*innen) können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Auch gemischt veranlasste Essen (beruflich und privat zugleich) werden in der Regel nicht anerkannt.

Wieso startest du nicht gleich kostenlos? Steuererklärung starten – ganz ohne Steuerwissen und komplizierte Formulare.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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