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Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Steuern sparen mit Mini-Job & Co.

Ob Reinigungskraft, Babysitter oder Gartenhilfe – wer Hilfe im eigenen Haushalt beschäftigt, kann sich einen Teil der Kosten über die Steuer zurückholen. Möglich macht das die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Wir zeigen dir, wie du die Steuerersparnis optimal nutzt.   

Was ist ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis?

Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn du jemanden in deinem privaten Haushalt gegen Bezahlung für regelmäßig anfallende Arbeiten beschäftigst. Dazu gehören Tätigkeiten wie Putzen, Kochen, Kinderbetreuung, Gartenarbeit oder Hilfe bei Einkäufen.

Das Arbeitsverhältnis kann auf Minijob-Basis (bis 538 Euro monatlich) oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt werden – entscheidend ist, dass die Tätigkeit tatsächlich im Haushalt stattfindet.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse ganz einfach angeben und dir deine Steuerermäßigung sichern – ohne Formularchaos und ohne Steuerwissen. Starte direkt hier, um dir einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen!

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Wer kann ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis anmelden?

Grundsätzlich kann jede volljährige Privatperson mit eigenem Haushalt ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis anmelden – unabhängig davon, ob sie Eigentümer*in oder Mieter*in ist. Auch Wohngemeinschaften können davon profitieren, solange die angestellte Person Tätigkeiten im gemeinsamen Haushalt ausführt.

Wie viel Steuern kann ich dadurch sparen?

Die Steuerersparnis hängt von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab:

  • Bei einem Minijob im Haushalt kannst du 20 % der Kosten, maximal 510 Euro im Jahr, direkt von deiner Steuerlast abziehen.

  • Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Haushalt sind es sogar 20 % von bis zu 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr.

Wichtig: Es handelt sich um eine direkte Steuerermäßigung – nicht nur um einen Abzug vom zu versteuernden Einkommen.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

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Was ist der Unterschied zu haushaltsnahen Dienstleistungen?

Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn du selbst Arbeitgeberin bist – also einen Arbeitsvertrag schließt und Lohn zahlst.

Haushaltsnahe Dienstleistungen dagegen beziehen sich auf Rechnungen von externen Dienstleistern, etwa Reinigungsfirmen, Hausmeisterdiensten oder Gartenbauunternehmen.

In beiden Fällen gibt es Steuerermäßigungen – der Unterschied liegt in der Art des Vertragsverhältnisses und der Abwicklung.

FAQ: Deine Fragen zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen

Wie melde ich ein Minijob-Beschäftigungsverhältnis an?

Du kannst einen Minijob im Haushalt ganz einfach über die Minijob-Zentrale anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit dem Haushalts-Check, in dem du alle relevanten Angaben machst. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann auch die Abführung der Sozialabgaben und meldet den Job automatisch bei der Unfallversicherung.


Können auch Mieter haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse steuerlich geltend machen?

Ja! Es kommt nicht darauf an, ob du Eigentümer*in bist. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit im Haushalt stattfindet, den du selbst nutzt – auch eine Mietwohnung zählt dazu. Du musst lediglich die Kosten selbst tragen und die entsprechenden Nachweise vorlegen können.


Was passiert, wenn du einen Angehörigen im selben Haushalt beschäftigst?

Beschäftigst du z. B. deinen Sohn oder deine Mutter im eigenen Haushalt, ist Vorsicht geboten. Das Finanzamt prüft dann besonders genau, ob das Arbeitsverhältnis ernsthaft geführt wird – also ob tatsächlich regelmäßig gearbeitet und ein marktüblicher Lohn gezahlt wird. Wichtige Voraussetzungen:

  • Es muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben.

  • Die Zahlung muss nachweisbar sein (z. B. per Überweisung).

  • Die Tätigkeit darf nicht unentgeltlich oder „eh schon“ geleistet werden.

Wenn das alles erfüllt ist, kann auch ein Angehöriger im selben Haushalt als Haushaltshilfe steuerlich geltend gemacht werden.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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