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Reisekosten absetzen

Dienstreisen gehören in vielen Beschäftigungsverhältnissen dazu. Die anfallenden Reisekosten kannst du von der Steuer absetzen. Wie du das machst, erklären wir dir im Folgenden.
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Hat dein Arbeitgeber Reisekosten übernommen?

Zuerst ist zu klären, ob dein Arbeitgeber bereits für Reisekosten aufgekommen ist. Hat er diese beglichen, kannst du deine Aufwendungen nicht mehr von der Steuer absetzen.

Hat dein Arbeitgeber anteilig Kosten übernommen, kannst du jedoch die überschüssigen Reisekosten absetzen. In diesem Fall musst du dem Finanzamt genau offenlegen, was du und was dein Arbeitgeber übernommen hat.

Hat der Arbeitgeber deine Ausgaben nicht kompensiert, kannst du alle Reisekosten absetzen.

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Tatsächliche Fahrtkosten oder Reisekostenpauschale nutzen?

Du kannst deine Reisekosten in der Steuererklärung unterschiedlich angeben. Als erstes geht das mit den tatsächlichen entstandenen Fahrtkosten. Bist du beispielsweise mit Bus, Bahn oder Flugzeug angereist, gibst du die Beträge an, die auch auf deinen Rechnungen für die Fahrkarten und Tickets stehen.

Wenn du jedoch mit dem eigenen Auto gefahren bist, gestaltet sich der Nachweis der Fahrtkosten etwas schwieriger. Hier solltest du die Reisekostenpauschale nutzen, wenn du dir das Leben erleichtern möchtest. Sie beträgt, wie bei den Fahrtkosten zum Arbeitsort, 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Bei Dienstreisen erhöht sie sich nicht ab dem 21. Kilometer, du kannst sie aber für den Hin- und Rückweg nutzen.

Als Nachweis empfiehlt es sich, entsprechende Tankrechnungen aufzubewahren oder die Kilometerstände zu dokumentieren.

Beispiel:

Bei einer Dienstreise von Berlin nach Hamburg können 2 x (289 Km x 0,30 Cent) = 173,40 Euro Reisekosten von der Steuer abgesetzt werden.

Sind Reisekosten angefallen?

Zusätzlich zu den Reisekosten können auch einige Nebenkosten anfallen. Diese sind beispielsweise:

  • Parkgebühren
  • Mautgebühren
  • Kosten für Mietwagen, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel
  • Gepäckgebühren
  • Eintrittskosten aus beruflichem Anlass wie Messen oder Veranstaltungen
  • Trinkgelder

Mit Taxfix die Reisekosten absetzen

Deine entstandenen Reisekosten kannst du ganz einfach in die Taxfix-App eintragen. In der Kategorie „Arbeit“ wird dir dazu die Frage gestellt, ob du Geschäftsreisen warst bzw. geschäftlich unterwegs warst. Antworte hier einfach mit „Ja“.

In der folgenden Frage gibst du an, ob Kosten getragen hast, die dir nicht von deinem Arbeitgeber erstattet wurden und wie häufig du auf Geschäftsreisen warst.

Reisekosten im Detail eintragen

Nun kannst du im Detail eintragen, welche Kosten angefallen sind. Dazu trägst du zuerst ein, wohin die Reise ging und wie du dorthin gekommen bist. Wähle das entsprechende Verkehrsmittel sowie Start- und Zielort aus.

Nun kannst du wählen, ob du die Fahrtkostenpauschale nutzen willst oder, falls dir höhere Kosten entstanden sind, du die tatsächlichen Ausgaben eintragen möchtest.
Zum Abschluss kannst du nun deine Verpflegungs- und Übernachtungskosten eintragen und ob du eventuell zusätzliche Ausgaben hattest, zum Beispiel für Parkgebühren oder Maut.

Damit sind alle Reisekosten deiner Geschäftsreise in der Steuererklärung eingetragen. Alle Pauschalen, die du dort nutzen kannst, werden von der App automatische berücksichtigt.

Belege und Rechnungen aufbewahren

Auch wenn du größtenteils Pauschalbeträge für die Absetzung deiner Reisekosten nutzen kannst, solltest du darauf achten, alle Rechnungen, Quittungen und Belege aufzubewahren. Es kann sein, dass das Finanzamt nochmals Nachfragen hat.

Hakt das Finanzamt nach, kannst du deine geordneten Quittungen nachreichen.

Steuererklärung abgeben

Die angefallenen Kosten für eine Dienstreise kannst du also ganz einfach von der Steuer absetzen und bleibst nicht auf ihnen sitzen, falls dein Arbeitgeber diese nicht bezahlt. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und senken somit die eigene Steuer.

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 18.08.2022
aktualisiert am: 23.01.2023

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