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Splittingtabelle zur Einkommensteuer für verheiratete Paare

Verheiratet? Dann könnte das für eure Steuererklärung bares Geld wert sein! Denn mit der sogenannten Splittingtabelle können zusammenveranlagte Ehepaare oft deutlich Steuern sparen – vor allem, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Doch was steckt eigentlich genau hinter dem Begriff Splittingtabelle? Und wie funktioniert das Splittingverfahren im Detail? Hier kommt die verständliche Erklärung – inklusive Beispielrechnungen und aktueller Tabellen für die Jahre 2023 bis 2025.

Wie funktioniert der Splittingtarif?

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer nach der Grundtabelle berechnet – anschließend verdoppelt. Dadurch sinkt oft die Steuerlast, besonders wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich hoch sind.

Denn: Das Verfahren „verschiebt“ das Gesamteinkommen in niedrigere Steuertarifzonen. Gleichzeitig wird der Grundfreibetrag doppelt berücksichtigt. Im Jahr 2025 bedeutet das: Bis zu 24.192 € bleiben bei Ehepaaren steuerfrei – doppelt so viel wie bei Ledigen.

Je größer der Einkommensunterschied, desto größer der steuerliche Vorteil. Sind die Einkommen beider Partner hingegen annähernd gleich hoch, fällt der Vorteil weg. Aber keine Sorge: Schlechter gestellt wird niemand.

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Splittingtabelle 2025

Für 2025 wurden im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes folgende Werte festgelegt:

  • Grundfreibetrag: 12.096 € für Ledige, 24.192 € für Ehepaare

  • Spitzensteuersatz (42 %): ab 68.481 € (Ledige), ab 136.962 € (Verheiratete)

  • Reichensteuer (45 %): ab 277.826 € (Ledige), ab 555.652 € (Verheiratete)

Ein Blick in die Tabelle zeigt: Verheiratete zahlen bei gleichem Einkommen oft deutlich weniger Steuer.

Zu versteuerndes Einkommen

Grundtabelle (Ledige)

Splittingtabelle (Verheiratete)

20.000 €

ca. 1.700 €

0 €

30.000 €

ca. 4.400 €

ca. 1.000 €

60.000 €

ca. 14.000 €

ca. 8.700 €

80.000 €

ca. 23.100 €

ca. 14.700 €

100.000 €

ca. 32.500 €

ca. 21.400 €

136.962 €

ca. 49.176 €

ca. 35.700 €

Ab der 42 %-Schwelle (136.962 €) gleichen sich die Steuerbeträge wieder an – der Vorteil des Splittingtarifs nimmt ab.

Splittingtabelle 2024

Auch 2024 brachte Ehepaaren steuerliche Vorteile:

  • Grundfreibetrag: 11.784 € (Ledige), 23.568 € (Verheiratete)

  • Spitzensteuersatz: ab 66.761 € (Ledige), ab 133.522 € (Verheiratete)

Zu versteuerndes Einkommen

Grundtabelle (Ledige)

Splittingtabelle (Verheiratete)

20.000 €

1.725 €

0 €

30.000 €

4.412 €

1.096 €

60.000 €

14.646 €

8.824 €

100.000 €

ca. 32.937,72 €

ca. 21.744 €

Unser Tipp: Schon ab moderatem Einkommen lohnt sich das Ehegattensplitting – mit der Taxfix App findest du schnell heraus, wie viel du sparen kannst.

Splittingtabelle 2023

Für das Steuerjahr 2023 galt:

  • Grundfreibetrag: 10.908 € (Ledige), 21.816 € (Verheiratete)

  • Spitzensteuersatz: ab 62.810 € (Ledige), ab 125.620 € (Verheiratete)

Zu versteuerndes Einkommen

Grundtabelle (Ledige)

Splittingtabelle (Verheiratete)

30.000 €

4.700 €

1.472 €

60.000 €

15.242 €

9.400 €

100.000 €

ca. 33.750,59 €

ca. 22.686 €

Selbst bei typischen Einkommen im Bereich von 60.000 bis 80.000 € konnte man durch das Splitting mehrere Tausend Euro sparen.

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FAQ zum Ehegattensplitting

Wie unterscheidet sich die Splittingtabelle von der Grundtabelle?

Die Grundtabelle gilt für Einzelveranlagung, die Splittingtabelle für gemeinsam veranlagte Paare. Technisch basiert die Splittingtabelle auf der Grundtabelle – jedoch mit halbem Einkommen und doppelten Freibeträgen.

Beispiel:
Ein Lediger mit 40.000 € zahlt etwa so viel Steuer wie ein Ehepaar mit zusammen 80.000 €, da beide rechnerisch auf denselben Tarif angewendet werden.

Wie wirkt sich der Splittingtarif auf den Grundfreibetrag aus?

Ganz einfach: Der Grundfreibetrag wird verdoppelt. Für 2025 bedeutet das: 24.192 € steuerfreies Einkommen bei Ehepaaren.
Selbst wenn ein Partner gar kein Einkommen erzielt, bleibt das steuerfreie Existenzminimum erhalten – durch das Splittingverfahren.

Wann ist der Splittingtarif nicht von Vorteil?

Sind die Einkommen beider Partner gleich hoch, bringt das Splitting steuerlich keinen Vorteil. Beide Teile fallen in dieselben Tarifzonen. Auch bei sehr niedrigen Einkommen (unterhalb des Freibetrags) lohnt sich das Splitting nicht – hier fällt ohnehin keine Steuer an.

Trotzdem: Der Splittingtarif schadet in keinem Fall. Er ist entweder günstiger oder mindestens genauso gut wie die Einzelveranlagung.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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