Erika Küspert
Veröffentlicht am: 07.09.2026
Aktualisiert am: 07.09.2026
Lesezeit: 7 Minuten
Rechtsformen in Deutschland: Überblick, Vergleich und Wahl
Die Rechtsform legt fest, wie dein Unternehmen rechtlich organisiert ist – von der Haftung über das nötige Kapital bis zur Besteuerung. In Deutschland reicht die Bandbreite vom Einzelunternehmen bis zur Aktiengesellschaft. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Rechtsformen es gibt, wie sie sich unterscheiden und worauf du bei der Wahl achten solltest.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 07.09.2026
Aktualisiert am: 07.09.2026
Lesezeit: 7 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtsform bestimmt Haftung, Kapitalbedarf, Gründungsaufwand und Besteuerung eines Unternehmens.
- Die drei Hauptgruppen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
- Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften die Inhaber in der Regel persönlich und unbeschränkt.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
- Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer, Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer.
- Seit 2024 können sich GbRs freiwillig als eingetragene GbR (eGbR) registrieren lassen.
Was ist eine Rechtsform?
Die Rechtsform ist der rechtliche Rahmen, in dem ein Unternehmen betrieben wird. Sie regelt unter anderem, wer für Schulden haftet, wie viel Startkapital nötig ist und wie das Unternehmen besteuert wird.
Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende Folgen. Sie beeinflusst die Haftung, den Gründungsaufwand, die Buchführungspflichten und die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung.
Deshalb ist die Rechtsform eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung. Sie lässt sich später zwar ändern, das ist aber oft mit Aufwand und Kosten verbunden.
Info
Die Rechtsform ist nicht mit der Unternehmensgröße gleichzusetzen. Auch ein kleines Unternehmen kann eine GmbH sein, und ein großes Unternehmen kann als Personengesellschaft geführt werden.
Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es drei große Gruppen von Rechtsformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Dazu kommen Misch- und Sonderformen.
Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Rechtsformen den Gruppen zu.
Gruppe | Rechtsformen |
|---|---|
Einzelunternehmen | Kleingewerbe, eingetragener Kaufmann (e. K.), Freiberufler |
Personengesellschaften | GbR, OHG, KG |
Kapitalgesellschaften | GmbH, UG, AG |
Misch- und Sonderformen | GmbH & Co. KG, eingetragene Genossenschaft (eG) |
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen wird von einer einzigen Person geführt, die allein für das Unternehmen verantwortlich ist. Es ist die einfachste und häufigste Rechtsform für den Start in die Selbstständigkeit.
Der große Nachteil ist die Haftung: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Kleingewerbe und eingetragener Kaufmann (e. K.)
Ein Kleingewerbe ist ein Einzelunternehmen, das kein nach kaufmännischen Grundsätzen eingerichtetes Geschäft erfordert. Es ist nicht im Handelsregister eingetragen und darf die einfache Einnahmenüberschussrechnung nutzen.
Überschreitet ein Einzelunternehmen bestimmte Größen, wird es zum eingetragenen Kaufmann (e. K.). Der e. K. ist im Handelsregister eingetragen, unterliegt dem Handelsrecht und ist in der Regel buchführungspflichtig.
Freiberufler
Freiberufler üben einen der gesetzlich definierten Katalogberufe aus, etwa als Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Journalist. Sie betreiben kein Gewerbe und müssen deshalb kein Gewerbe anmelden.
Der Vorteil: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen unabhängig von der Höhe des Gewinns die Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Ihre Einkünfte versteuern sie über die Einkommensteuer.
Personengesellschaften
Personengesellschaften entstehen, wenn sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Die Gesellschafter stehen im Mittelpunkt und haften in der Regel persönlich.
Ein Mindestkapital ist für die Gründung nicht erforderlich. Besteuert wird der Gewinn direkt bei den Gesellschaftern über die Einkommensteuer.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Personengesellschaft und entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Sie eignet sich für kleine Vorhaben und benötigt kein Mindestkapital.
Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Seit 2024 können sich GbRs freiwillig in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen und führen dann den Zusatz eingetragene GbR (eGbR). Für bestimmte Vorhaben wie den Erwerb von Grundstücken ist die Eintragung faktisch notwendig.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft für den Betrieb eines Handelsgewerbes. Sie wird ins Handelsregister eingetragen und unterliegt dem Handelsrecht.
Wie bei der GbR haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Die OHG eignet sich für mehrere gleichberechtigte Partner, die ein kaufmännisches Unternehmen führen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) unterscheidet zwischen zwei Arten von Gesellschaftern. Der Komplementär haftet unbeschränkt und führt die Geschäfte, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage.
Damit eignet sich die KG, wenn ein Partner Kapital einbringen möchte, ohne voll zu haften. Die Geschäftsführung bleibt beim voll haftenden Komplementär.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen mit eigenem Vermögen. Der große Vorteil ist die Haftungsbeschränkung: Für Schulden haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.
Im Gegenzug sind Gründung und Verwaltung aufwendiger. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer und sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Für ihre Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 € erforderlich, von dem mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden muss.
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gründung erfordert einen Notar und die Eintragung ins Handelsregister.
Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Variante der GmbH mit geringem Startkapital. Sie kann bereits ab einem Stammkapital von 1 € gegründet werden und wird deshalb oft „Mini-GmbH“ genannt.
Als Ausgleich muss die UG einen Teil ihres Gewinns als Rücklage ansparen. Erreicht diese Rücklage 25.000 €, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Für die Gründung ist ein Grundkapital von 50.000 € erforderlich.
Die AG eignet sich vor allem für größere Unternehmen und die Kapitalbeschaffung über den Kapitalmarkt. Sie hat mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung eine aufwendige Organstruktur.
Mischformen und Sonderformen
Neben den klassischen Rechtsformen gibt es Misch- und Sonderformen, die einzelne Vorteile kombinieren. Bekannte Beispiele sind die GmbH & Co. KG und die eingetragene Genossenschaft.
Sie entstehen meist, um Haftung, Steuern und Mitbestimmung besonders zu gestalten.
GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die Rolle des voll haftenden Komplementärs eine GmbH übernimmt. Dadurch haftet keine natürliche Person unbeschränkt.
Diese Mischform verbindet die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität und Besteuerung der Personengesellschaft. Sie ist gerade im Mittelstand weit verbreitet.
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft (eG) dient der gemeinsamen Förderung ihrer Mitglieder, etwa beim Einkauf, Wohnen oder in der Landwirtschaft. Sie wird ins Genossenschaftsregister eingetragen.
Die Haftung ist grundsätzlich auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt. Kennzeichnend sind das demokratische Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“ und die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband.
Gesellschaftsformen im Vergleich
Die Rechtsformen unterscheiden sich vor allem in Haftung, Kapitalbedarf und Besteuerung. Ein Vergleich hilft dir, die passende Form für dein Vorhaben zu finden.
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale gegenüber.
Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Besteuerung |
|---|---|---|---|
Einzelunternehmen | unbeschränkt, privat | keins | Einkommensteuer |
GbR | unbeschränkt, persönlich | keins | Einkommensteuer |
OHG | unbeschränkt, persönlich | keins | Einkommensteuer |
KG | Komplementär voll, Kommanditist auf Einlage | keins | Einkommensteuer |
GmbH | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Körperschaftsteuer |
UG | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | ab 1 € | Körperschaftsteuer |
AG | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 50.000 € | Körperschaftsteuer |
Haftung, Gründungskosten und Stammkapital
Haftung, Gründungskosten und Stammkapital hängen eng zusammen. Rechtsformen mit beschränkter Haftung verlangen ein Mindestkapital und einen höheren Gründungsaufwand.
Ein Einzelunternehmen oder eine GbR gründest du schnell und günstig, haftest dafür aber persönlich. Eine GmbH oder AG schützt dein Privatvermögen, kostet aber Stammkapital, Notar und Handelsregistereintrag.
Besteuerung nach Rechtsform
Die Besteuerung richtet sich danach, ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn den Inhabern zugerechnet und mit der Einkommensteuer besteuert.
Kapitalgesellschaften zahlen dagegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn. Schüttet die Gesellschaft Gewinne aus, werden diese zusätzlich beim Gesellschafter besteuert.
Die richtige Unternehmensform wählen
Die richtige Rechtsform hängt von deinen Zielen, deinem Kapital und deinem Bedürfnis nach Haftungsschutz ab. Es gibt nicht die eine beste Rechtsform, sondern nur die für dein Vorhaben passende.
Diese Fragen helfen dir bei der Entscheidung:
- Wie wichtig ist dir der Schutz deines Privatvermögens?
- Wie viel Startkapital steht dir zur Verfügung?
- Gründest du allein oder mit mehreren Personen?
- Wie viel Gründungs- und Verwaltungsaufwand willst du tragen?
- Wie soll dein Gewinn besteuert werden?
Weil die Rechtsform steuerlich und rechtlich weitreichende Folgen hat, lohnt sich vor der Gründung eine Beratung. Ein Steuerberater oder Notar hilft dir, die passende Form zu finden.
FAQ zu Rechtsformen
In Deutschland gibt es drei Hauptgruppen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zu den Einzelunternehmen zählen Kleingewerbe, eingetragener Kaufmann und Freiberufler, zu den Personengesellschaften GbR, OHG und KG. Kapitalgesellschaften sind vor allem GmbH, UG und AG, dazu kommen Misch- und Sonderformen wie die GmbH & Co. KG und die Genossenschaft.
Der wichtigste Unterschied liegt in Haftung und Besteuerung. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG haften die Gesellschafter in der Regel persönlich, und der Gewinn wird mit der Einkommensteuer besteuert. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und zahlen Körperschaftsteuer, benötigen dafür aber ein Mindestkapital.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und eine eigenständige juristische Person. Für die Gründung ist ein Stammkapital von 25.000 € erforderlich, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und muss ins Handelsregister eingetragen werden.
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