Erika Küspert
Veröffentlicht am: 02.10.2026
Aktualisiert am: 02.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 5 Minuten
Wirtschaftsprüfer: Aufgaben, Pflichtprüfung und Ausbildung
Ein Wirtschaftsprüfer prüft unabhängig, ob der Jahresabschluss eines Unternehmens richtig und gesetzeskonform ist. Seine wichtigste Aufgabe ist die gesetzliche Abschlussprüfung mit dem Bestätigungsvermerk. In diesem Ratgeber erfährst du, was ein Wirtschaftsprüfer macht, wann eine Prüfung Pflicht ist und wie er sich vom Steuerberater unterscheidet.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 02.10.2026
Aktualisiert am: 02.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 5 Minuten
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Wirtschaftsprüfer prüft unabhängig den Jahresabschluss und erteilt einen Bestätigungsvermerk.
- Die gesetzliche Abschlussprüfung ist seine Vorbehaltsaufgabe, die nur er durchführen darf.
- Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig.
- Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nicht prüfen lassen.
- Anders als der Steuerberater erstellt der Wirtschaftsprüfer den Abschluss nicht, sondern prüft ihn.
- Der Weg zum Wirtschaftsprüfer führt über Studium, Berufserfahrung und das anspruchsvolle Wirtschaftsprüferexamen.
Was macht ein Wirtschaftsprüfer?
Ein Wirtschaftsprüfer prüft unabhängig, ob die Rechnungslegung eines Unternehmens den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Seine zentrale Aufgabe ist die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen.
Das Ergebnis seiner Prüfung fasst er im Bestätigungsvermerk zusammen. Damit gibt er Außenstehenden wie Banken, Investoren und Geschäftspartnern eine verlässliche Aussage über die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses.
Die gesetzliche Abschlussprüfung ist eine sogenannte Vorbehaltsaufgabe. Sie darf ausschließlich von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden.
Info
Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Prüfung. Er bescheinigt, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage des Unternehmens vermittelt.
Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers
Die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers gehen über die reine Abschlussprüfung hinaus. Neben der Prüfung berät er auch, erstellt Gutachten und übernimmt Sonderprüfungen.
Die folgenden Abschnitte zeigen die wichtigsten Tätigkeitsfelder.
Jahresabschlussprüfung und Bestätigungsvermerk
Die Jahresabschlussprüfung ist die Kernaufgabe des Wirtschaftsprüfers. Er prüft, ob Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.
Am Ende steht der Bestätigungsvermerk. Er kann uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt werden – je nachdem, ob und welche Beanstandungen der Prüfer festgestellt hat.
Beratung und Gutachten
Wirtschaftsprüfer beraten Unternehmen in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Da sie zugleich die Befugnisse eines Steuerberaters haben, decken sie ein breites Beratungsspektrum ab.
Außerdem erstellen sie Gutachten, etwa zu Unternehmensbewertungen oder Bilanzierungsfragen. Diese Gutachten sind oft die Grundlage für wichtige unternehmerische Entscheidungen.
Sonderprüfungen und Due Diligence
Neben der jährlichen Abschlussprüfung übernehmen Wirtschaftsprüfer auch Sonderprüfungen. Dazu gehören zum Beispiel Gründungs-, Unterschlagungs- oder Konzernprüfungen.
Bei einer Due Diligence prüfen sie ein Unternehmen im Rahmen eines geplanten Kaufs oder einer Beteiligung. Sie analysieren dabei Chancen und Risiken und liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Wann braucht ein Unternehmen einen Wirtschaftsprüfer?
Ob ein Unternehmen einen Wirtschaftsprüfer braucht, hängt vor allem von seiner Größe und Rechtsform ab. Für viele Kapitalgesellschaften ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Daneben gibt es auch freiwillige Prüfungen.
Pflichtprüfung nach § 316 HGB
Nach § 316 HGB müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss und Lagebericht prüfen lassen. Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht wirksam festgestellt werden.
Auch bestimmte haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Konzerne unterliegen der Prüfungspflicht. Die Prüfung ist damit ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses dieser Unternehmen.
Größenklassen: mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
Ob eine Prüfungspflicht besteht, richtet sich nach den Größenklassen des HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit.
Größenklasse | Merkmale (2 von 3) | Prüfungspflicht |
|---|---|---|
Klein | bis 7,5 Mio € Bilanzsumme, 15 Mio € Umsatz, 50 Beschäftigte | nein |
Mittelgroß | bis 25 Mio € Bilanzsumme, 50 Mio € Umsatz, 250 Beschäftigte | ja |
Groß | darüber | ja |
Maßgeblich ist, ob an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden. Wer die Grenzen der kleinen Gesellschaft überschreitet, wird prüfungspflichtig.
Freiwillige Prüfung
Auch nicht prüfungspflichtige Unternehmen können ihren Jahresabschluss freiwillig prüfen lassen. Das schafft Vertrauen bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern.
Eine freiwillige Prüfung kann zum Beispiel vor einer Finanzierung, einem Verkauf oder der Aufnahme neuer Gesellschafter sinnvoll sein. Sie ist ein Signal für eine verlässliche und transparente Rechnungslegung.
Wirtschaftsprüfer vs. Steuerberater – der Unterschied
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Rollen. Der Steuerberater berät und erstellt, der Wirtschaftsprüfer prüft unabhängig.
Die folgende Tabelle stellt beide gegenüber.
Merkmal | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater |
|---|---|---|
Hauptaufgabe | unabhängige Prüfung | Beratung und Erstellung |
Jahresabschluss | prüft ihn | erstellt oder berät dazu |
Bestätigungsvermerk | erteilt ihn | erteilt ihn nicht |
Vorbehaltsaufgabe | gesetzliche Abschlussprüfung | Steuerberatung |
Prüfungsfunktion vs. Beratungsfunktion
Der zentrale Unterschied liegt in der Funktion. Der Wirtschaftsprüfer hat eine Prüfungsfunktion und muss dabei unabhängig und neutral sein.
Der Steuerberater hat dagegen eine Beratungsfunktion und steht auf der Seite seines Mandanten. Ein Wirtschaftsprüfer darf zwar auch beraten, bei der Prüfung muss er aber streng unabhängig bleiben.
Wer erstellt, wer prüft den Jahresabschluss?
In der Praxis erstellt meist das Unternehmen selbst oder sein Steuerberater den Jahresabschluss. Der Wirtschaftsprüfer prüft diesen Abschluss anschließend unabhängig.
Wichtig ist die Trennung beider Rollen: Wer einen Abschluss selbst aufgestellt hat, darf ihn nicht selbst prüfen. Dieses Selbstprüfungsverbot sichert die Unabhängigkeit der Prüfung.
Wie wird man Wirtschaftsprüfer?
Der Weg zum Wirtschaftsprüfer ist anspruchsvoll und dauert mehrere Jahre. Er führt über ein Studium, praktische Berufserfahrung und das Wirtschaftsprüferexamen.
Am Ende steht die Bestellung durch die Wirtschaftsprüferkammer.
Voraussetzungen und Berufserfahrung
Voraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium, ein bestimmtes Fach ist aber nicht vorgeschrieben. Empfohlen sind wirtschaftswissenschaftliche Schwerpunkte wie Prüfungswesen und Steuerrecht.
Hinzu kommt eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einem Wirtschaftsprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft. Bei kurzer Regelstudienzeit sind es vier Jahre, und mindestens zwei Jahre müssen überwiegend Prüfungstätigkeit sein.
Das Wirtschaftsprüferexamen
Das Wirtschaftsprüferexamen gilt als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland. Es besteht aus mehreren schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Geprüft werden vor allem das wirtschaftliche Prüfungswesen, die Betriebswirtschaft, das Wirtschaftsrecht und das Steuerrecht. Nach bestandenem Examen erfolgt die öffentliche Bestellung als Wirtschaftsprüfer durch die Wirtschaftsprüferkammer.
FAQ
Ein Wirtschaftsprüfer prüft unabhängig, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht eines Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Ergebnis fasst er im Bestätigungsvermerk zusammen. Daneben berät er Unternehmen, erstellt Gutachten und übernimmt Sonderprüfungen wie eine Due Diligence.
Eine Wirtschaftsprüfung ist Pflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Konzerne. Grundlage ist § 316 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften, die die entsprechenden Größengrenzen nicht überschreiten, sind von der Prüfungspflicht befreit.
Der Wirtschaftsprüfer prüft den Jahresabschluss unabhängig und erteilt den Bestätigungsvermerk, der Steuerberater berät seinen Mandanten und erstellt oder unterstützt den Abschluss. Der Wirtschaftsprüfer hat also eine Prüfungsfunktion, der Steuerberater eine Beratungsfunktion. Wer einen Abschluss selbst aufgestellt hat, darf ihn nicht selbst prüfen.