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Unbedenklichkeitsbescheinigung: Antrag, Kosten und Gültigkeit

Mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung weist du nach, dass du deinen steuerlichen Pflichten zuverlässig nachkommst. Offiziell heißt sie „Bescheinigung in Steuersachen“. In diesem Ratgeber erfährst du, wann du sie brauchst, wie du sie beim Finanzamt beantragst und wie lange sie gültig ist.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass du steuerlich zuverlässig bist.
  • Ihre offizielle Bezeichnung ist „Bescheinigung in Steuersachen“.
  • Gebraucht wird sie zum Beispiel bei Krediten, Gewerbekonzessionen und öffentlichen Aufträgen.
  • Du kannst sie formlos beantragen, auch online über ELSTER.
  • In vielen Bundesländern ist die Ausstellung kostenlos, die Gebühren variieren aber.
  • Die Bescheinigung gibt den Stand zum Ausstellungszeitpunkt wieder und ist deshalb nur begrenzt aktuell.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis des Finanzamts über deine steuerliche Zuverlässigkeit. Sie zeigt, ob du deinen steuerlichen Pflichten nachkommst und ob Steuerrückstände bestehen.

Angefordert wird sie meist von Dritten, etwa von Banken, Behörden oder Auftraggebern. Sie dient ihnen als Beleg dafür, dass steuerlich nichts gegen eine Geschäftsbeziehung spricht.

Die Bescheinigung ist kein Freibrief, sondern eine Momentaufnahme. Sie gibt den Stand deines Steuerkontos zum Zeitpunkt der Ausstellung wieder.

Info

Die Bescheinigung enthält neutrale Angaben zu deinem Steuerkonto. Sie sagt zum Beispiel aus, ob Steuerschulden bestehen und ob du deine Erklärungen und Zahlungen zuverlässig abgibst.

Offizielle Bezeichnung — Bescheinigung in Steuersachen

Die offizielle Bezeichnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist „Bescheinigung in Steuersachen“. Der Begriff Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die gebräuchliche, umgangssprachliche Variante.

Beide meinen dasselbe Dokument. Das Finanzamt stellt es auf Antrag aus und bestätigt darin deine steuerliche Zuverlässigkeit.

Welche Angaben enthält die Bescheinigung?

Die Bescheinigung enthält neutrale Informationen zu deinem Steuerkonto. Dazu gehört, ob Steuerrückstände bestehen und wie zuverlässig du deine Steuererklärungen und Zahlungen abgibst.

Sie enthält keine detaillierten Angaben zu einzelnen Steuerarten oder Beträgen. Ausgewiesen wird der Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung.

Wann wird eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in vielen Situationen verlangt, in denen es auf steuerliche Zuverlässigkeit ankommt. Meist fordert ein Dritter sie an.

Die folgenden Fälle sind besonders häufig.

Immobilienkauf und Grundbucheintragung

Beim Immobilienkauf spielt eine besondere Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Rolle: die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde.

Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer erst ein, wenn diese Bescheinigung vorliegt. Ohne sie ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht möglich.

Gewerbeanmeldung und Konzessionen

Bei bestimmten Gewerben und Konzessionen verlangt die Behörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie prüft damit, ob der Antragsteller steuerlich zuverlässig ist.

Typische Fälle sind erlaubnispflichtige Gewerbe, etwa in der Gastronomie oder im Transportgewerbe. Die Bescheinigung ist dann Teil der Antragsunterlagen.

Kreditvergabe und Bankfinanzierung

Banken verlangen bei größeren Finanzierungen häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie wollen damit das Risiko besser einschätzen.

Die Bescheinigung zeigt der Bank, ob steuerliche Rückstände bestehen. Zusammen mit anderen Unterlagen fließt sie in die Kreditentscheidung ein.

Erbschaften und Schenkungen

Auch bei Erbschaften und Schenkungen kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig sein. Sie belegt, dass die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer geregelt ist.

Das ist besonders relevant, wenn Grundstücke oder Unternehmensanteile übertragen werden. Die Bescheinigung schafft dann Klarheit über die steuerliche Situation.

Ausschreibungen und öffentliche Aufträge

Bei öffentlichen Ausschreibungen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oft Pflicht. Öffentliche Auftraggeber vergeben Aufträge nur an steuerlich zuverlässige Unternehmen.

Die Bescheinigung ist dann ein fester Bestandteil des Angebots. Ohne sie kann ein Unternehmen von der Vergabe ausgeschlossen werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Der Antrag ist formlos und auf verschiedenen Wegen möglich.

Am einfachsten geht es online über ELSTER.

Antrag über ELSTER online stellen

Über ELSTER kannst du die Bescheinigung bequem online beantragen. Dazu nutzt du in deinem ELSTER-Konto die Funktion „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.

Du beschreibst kurz, dass du eine Bescheinigung in Steuersachen benötigst, und gibst den Zweck an. Das Finanzamt bearbeitet den Antrag und stellt die Bescheinigung aus.

Antrag per Post oder persönlich beim Finanzamt

Alternativ kannst du den Antrag schriftlich per Post oder persönlich beim Finanzamt stellen. Auch telefonisch ist eine Anfrage möglich.

Wichtig ist, dass du dich eindeutig identifizierst und den Zweck nennst. Bei einer Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Die Kosten und die Dauer hängen vom jeweiligen Finanzamt und Bundesland ab. In vielen Fällen ist die Bescheinigung kostenlos und schnell ausgestellt.

Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick.

Gebühren je nach Bundesland

Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in vielen Bundesländern kostenlos. In einigen Ländern kann jedoch eine geringe Gebühr anfallen.

Die genaue Höhe richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben. Am besten fragst du bei deinem Finanzamt nach, ob und in welcher Höhe Kosten entstehen.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Tage bis etwa eine Woche. Bei einem vollständigen Antrag geht es oft schneller.

Verzögerungen entstehen vor allem, wenn Angaben fehlen oder Rückfragen nötig sind. Ein rechtzeitiger Antrag ist deshalb sinnvoll, wenn du die Bescheinigung zu einem bestimmten Termin brauchst.

Unterschied zwischen Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bescheinigung in Steuersachen

Die Begriffe Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bescheinigung in Steuersachen meinen im Alltag dasselbe. „Bescheinigung in Steuersachen“ ist die offizielle Bezeichnung, „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ der gebräuchliche Begriff.

Wichtig ist die Abgrenzung zur grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese betrifft ausschließlich den Immobilienkauf und bestätigt dem Grundbuchamt, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde.

Beide Bescheinigungen stellt das Finanzamt aus, sie haben aber unterschiedliche Zwecke. Die allgemeine Bescheinigung belegt die steuerliche Zuverlässigkeit, die grunderwerbsteuerliche ermöglicht die Eintragung ins Grundbuch.

Gültigkeit und Inhalt der Bescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt den Stand deines Steuerkontos zum Ausstellungszeitpunkt wieder. Eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer gibt es nicht.

Weil sich die steuerliche Situation ändern kann, akzeptieren Empfänger meist nur aktuelle Bescheinigungen. Häufig darf sie nicht älter als drei Monate sein.

Am besten klärst du vorab mit dem Empfänger, wie aktuell die Bescheinigung sein muss. So vermeidest du, dass du sie erneut beantragen musst.

FAQ zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

In vielen Bundesländern ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostenlos. In einigen Ländern kann eine geringe Gebühr anfallen, deren Höhe je nach Finanzamt variiert. Am besten fragst du vorab bei deinem Finanzamt nach, ob Kosten entstehen.

Ja, du kannst die Bescheinigung in Steuersachen online über ELSTER beantragen. Dazu nutzt du in deinem ELSTER-Konto die Funktion „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ und gibst an, dass du eine Bescheinigung benötigst. Alternativ ist der Antrag auch schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich.

Eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Bescheinigung gibt den Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung wieder und ist deshalb nur begrenzt aktuell. Empfänger akzeptieren sie meist nur, wenn sie aktuell ist, häufig nicht älter als drei Monate.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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